School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

GSA und seine Aufgaben

 

  1. Hochschulweite Koordinierung des Lehrangebots, der hochschulweiten Studien-und Prüfungsorganisation, der Erstellung der Entwürfe der Studien-und Prüfungsordnungen sowie der Akkreditierung für alle kombinatorischen Studiengänge, die Bestandteil der Lehrerbildung sind: Kombinatorischer Bachelor of Arts (K.B.A.), Kombinationsstudiengang Bachelor of Education (B.Ed.-SPF und B.Ed.-G), Bachelor angewandte Naturwissenschaften (B.Sc-AS) und Kombinationsstudiengänge Master of Education (M.Ed.).
    Einrichtung und Koordination des Zulassungsverfahrens zu den Kombinationsstudiengängen Master of Education
     
  2. Koordinierung des universitätsweiten Qualitätsmanagements in der Lehrer*innenbildung.
     
  3. Zusammenarbeit mit den Zentren für die schulpraktische Lehrerausbildung und den Schulen der Region, insbesondere in der Koordinierung des Praxissemesters (§ 12 Abs. 3 LABG) sowie in der Qualitätsentwicklung der Lehrerbildung (§ 1 Abs. 3 LABG).
     
  4. Koordinierung des Angebots der wissenschaftlichen Weiterbildung für den Bereich der schulischen Bildungseinrichtungen.

Der GSA erlässt Rahmenrichtlinien für die Studiengänge und Teilstudiengänge, die Bestandteil der Lehrer*innenbildung sind.
Er wirkt im Einvernehmen mit den jeweiligen Dekan*innen darauf hin, dass die Studien- und Prüfungsorganisation in den lehrerbildenden Studiengängen des Bachelor-Studiums sowie im Übergang vom Bachelor zum Master of Education bedarfsgerecht gestaltet ist.

In diesen Studiengängen ist der GSA – unbeschadet der in den einzelnen Fakultäten und beim Institut für Bildungsforschung (IfB) liegenden unmittelbaren organisatorischen und fachlichen Verantwortung für Studiengänge und Teilstudiengänge – für die hochschulweite Koordinierung der Vollständigkeit und Ordnung des Lehrangebots, der hochschulweiten Studien- und Prüfungsorganisation, der Erstellung der Entwürfe der Studien- und Prüfungsordnungen, der Akkreditierung sowie der Durchführung der Evaluation verantwortlich.

Der GSA erhält vor In-Kraft-Setzen von Studien- und Prüfungsordnungen in allen Studiengängen und Teilstudiengängen, die Bestandteil der Lehrer*innenbildung sind, Gelegenheit zur Stellungnahme.

Der GSA koordiniert ferner die in diesem Rahmen zu treffenden Regelungen von Zulassungs- und Prüfungsverfahren, soweit der Verantwortungsbereich der einzelnen Fakultäten überschritten wird.

Der GSA koordiniert die Zulassung von Studienbewerber*innen, die aus einem anderen Studiengang der Bergischen Universität oder einer anderen Hochschule ein Studium in einem Studiengang, der Bestandteil der universitären Lehrerbildung ist, aufnehmen möchten, soweit dies den Verantwortungsbereich der einzelnen Fakultäten überschreitet.
Der hierfür eingerichtete Servicebereich der School of Education nimmt die Zulassungsanträge entgegen und leitet sie den für die jeweiligen Studiengänge bzw. Teilstudiengänge zuständigen Prüfungsausschüssen zur Entscheidung zu und stellt die Bescheide aus.

Die Bergische Universität Wuppertal kooperiert gemäß Runderlass-Praxiselemente mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Solingen, Düsseldorf, Neuss und Mönchengladbach.

Grundlegend für die Ausgestaltung der Kooperation ist die Kooperationsvereinbarung

Der Gemeinsame Studienausschuss in der School of Education (GSA) richtet einen Ausschuss für den schulpraktischen Teil des Praxissemesters (ASP) als Untergremium ein und überträgt ihm die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Entscheidungsbefugnisse.

Kooperation Praxissemester

Aktuell laufende Projekte für die Weiterentwicklung der Lehrer*innenbildung an der BUW koordiniert vom GSA:


Eine Auflistung der Projekte des IfB, des Rektorats und anderer Institutionen im Bereich Forschung Lehrer*innenbildung an der Bergischen Universität finden Sie hier

zuletzt bearbeitet am: 27.09.2024

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