Master of Education Lehramt an Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschulen M.Ed.-HRSGe
Steckbrief
Abschluss: Master of Education Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (M.Ed.)
M.Ed. Kombi: Zwei Unterrichtsfächer und Bildungswissenschaften
Beginn: Wintersemester und Sommersemester
Dauer: 4 Semester
Zugang:
abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor)
2 Fächer für LA HRSGe gem. LZV
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen
Praxiselemente
Bewerbung und Einschreibung über ein Zugangsverfahren
Studium M.Ed.-HRSGe
Im Masterstudium M.Ed.-HRSGe werden zwei Fächer für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie Bildungswissenschaften studiert - die Kernfachbindung ist zu beachten.
Die Regelstudienzeit für den Studiengang Master of Education – Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen – beträgt einschließlich der Abschlussarbeit („Master-Thesis“) vier Semester.
Im Masterstudium sind im Rahmen von Präsenzzeiten, Praktika, Vor- und Nachbereitungen sowie
der Abschlussarbeit insgesamt 120 Leistungspunkte (LP) zu erwerben.
Die zu erwerbenden Studien- und Prüfungsleistungen teilen sich wie folgt auf:
1. Im Teilstudiengang 1 Kernfach: 20 LP darunter
- Fachdidaktik
(bis zum Masterabschluss mind. 17 LP Fachdidaktik inkl. Bachelorstudien)
und - 4 LP Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung des Praxissemesters einschließlich
2 LP Studienprojekt.
2. Im Teilstudiengang 2 zweites Fach: 20 LP darunter
- Fachdidaktik
(bis zum Masterabschluss mind. 17 LP Fachdidaktik inkl. Bachelorstudien)
und - 4 LP Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung des Praxissemesters einschließlich
2 LP Studienprojekt.
3. Im Teilstudiengang 3 Bildungswissenschaften: 46 LP darunter
- 12 LP lehramtsbezogener Profilbereich sowie
- 6 LP Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte sowie
- 4 LP Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung des Praxissemesters
4. Forschungsprojekt Pflichtmodul in Teilstudiengang 3 Bildungswissenschaften: 6 LP
5. Schulpraktischer Teil des Praxissemesters am Lernort Schule 13 LP
(Das Modul Praxissemester mit 25 LP setzt sich zusammen aus den Vor-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zum Praxissemester in den Teilstudiengängen 1,2 und 3 mit insg. 12 LP und dem schulpraktischen Teil mit 13 LP)
6. Abschlussarbeit Masterthesis in einem der Teilstudiengänge 15 LP
(§ 20 Prüfungsordnungen MEd-11-HRSGe - Allgemeine Bestimmungen)
Studienorganisation und -beratung
Die Lehrangebote zu den Modulen der Teilstudiengänge finden sich im
Studierenden--Portal StudiLöwe unter Master > Lehramt an ..... MEd
Info und Beratung zum Studienaufbau in den Teilstudiengängen:
auf den Seiten der Fachgruppen in den Fakultäten
und über die Studienfachberater der jeweiligen Teilstudiengänge.
Info und Beratung zum bildungswissenschaftlichen Studium:
Institut für Bildungsforschung IfB
Info und Beratung zur Anmeldung von Prüfungen:
Zentrales Prüfungsamt unter Studiengänge
Prüfungsordnungen
Für das Studium Master of Education Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen HRSGe gelten vier Prüfungsordnungen:
- Allgemeine Bestimmungen für den Master of Education HRSGe –
Abbildung der Struktur des Studiengangs, Zugangsvoraussetzungen, Fachkombinationen, Prüfungsformen, Modul Praxissemester, Masterthesis etc.
- Fachspezifische Bestimmungen für die zugehörigen Teilstudiengänge 1, 2 und 3 –
- fachspezifische Zugangsvoraussetzungen, Module und Modulabschlussprüfungen (MAP)
- Modulhandbücher Teilstudiengänge 1, 2 und 3 - ausführliche Modulbeschreibungen: Aufbau und Struktur der Module inkl. aller Modulkomponenten und der jeweils zu erbringenden Prüfungsleistungen (UBL, MAP).
Die Veranstaltungen zu den Modulkomponenten sind in StudiLöwe in den Teilstudiengängen zu finden. - Prüfungsordnungen M.Ed.-HRSGe im systematischen Index
- Modulhandbücher
Rechtliche Rahmenvorgaben Lehrer*innenbildung NRW
Der Lehrer*innenausbildung an der Bergischen Universität liegen zugrunde:
- das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehramtsausbildungsgesetz - LABG) NRW
vom 12. Mai 2009, geändert durch das Gesetz vom 14. Juni 2016, zuletzt geändert 22. Juni 2026
Gesamtfassung LABG 2009 inkl. aller Änderungen (Stand Juni 2026)
- und die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV) des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 25. April 2016 und der ff. Änderungen
Gesamtfassung LZV inkl. aller Änderungen (Stand Juli 2026)
In der LZV sind die Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen in NRW festgelegt, die in den jeweiligen Studiengängen – Kombinatorische Bachelorstudiengänge und Kombinationsstudiengänge Master of Education - an den Universitäten erworben werden:
Zugelassene Fachkombinationen, Umfang fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Leistungen, Praxiselemente, bildungswissenschaftliche Inhalte, Inklusion etc.
zuletzt bearbeitet am: 19.08.2026