School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

Master of Education Lehramt an Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschulen M.Ed.-HRSGe

Steckbrief

Abschluss:   Master of Education Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (M.Ed.)
M.Ed. Kombi: Zwei Unterrichtsfächer und Bildungswissenschaften

Beginn:  Wintersemester und Sommersemester
Dauer:  4 Semester

Zugang:

abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor)
2 Fächer für LA HRSGe gem. LZV
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen
Praxiselemente
Bewerbung und Einschreibung über ein Zugangsverfahren

Studium M.Ed.-HRSGe

Im Masterstudium M.Ed.-HRSGe werden zwei Fächer für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sowie Bildungswissenschaften studiert - die Kernfachbindung ist zu beachten.

Die Regelstudienzeit für den Studiengang Master of Education – Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen – beträgt einschließlich der Abschlussarbeit („Master-Thesis“) vier Semester.
Im Masterstudium sind im Rahmen von Präsenzzeiten, Praktika, Vor- und Nachbereitungen sowie
der Abschlussarbeit insgesamt 120 Leistungspunkte (LP) zu erwerben.

Die zu erwerbenden Studien- und Prüfungsleistungen teilen sich wie folgt auf:

1. Im Teilstudiengang 1 Kernfach: 20 LP darunter

  • Fachdidaktik
    (bis zum Masterabschluss mind. 17 LP Fachdidaktik inkl. Bachelorstudien)
    und
  • 4 LP Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung des Praxissemesters einschließlich
    2 LP Studienprojekt.

2. Im Teilstudiengang 2 zweites Fach: 20 LP darunter

  • Fachdidaktik
    (bis zum Masterabschluss mind. 17 LP Fachdidaktik inkl. Bachelorstudien)
    und
  • 4 LP Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung des Praxissemesters einschließlich
    2 LP Studienprojekt.

3. Im Teilstudiengang 3 Bildungswissenschaften: 46 LP darunter

  • 12 LP lehramtsbezogener Profilbereich sowie
  • 6 LP Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte sowie
  • 4 LP Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung des Praxissemesters

4. Forschungsprojekt Pflichtmodul in Teilstudiengang 3 Bildungswissenschaften: 6 LP

5. Schulpraktischer Teil des Praxissemesters am Lernort Schule 13 LP
(Das Modul Praxissemester mit 25 LP setzt sich zusammen aus den Vor-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zum Praxissemester in den Teilstudiengängen 1,2 und 3 mit insg. 12 LP und dem schulpraktischen Teil mit 13 LP)

6. Abschlussarbeit Masterthesis in einem der Teilstudiengänge 15 LP
(§ 20 Prüfungsordnungen MEd-11-HRSGe - Allgemeine Bestimmungen)

Studienorganisation und -beratung

Die Lehrangebote zu den Modulen der Teilstudiengänge finden sich im
Studierenden--Portal StudiLöwe unter Master > Lehramt an ..... MEd

Info und Beratung zum Studienaufbau in den Teilstudiengängen:
auf den Seiten der Fachgruppen in den Fakultäten
und über die Studienfachberater der jeweiligen Teilstudiengänge.

Info und Beratung zum bildungswissenschaftlichen Studium:
Institut für Bildungsforschung IfB

Info und Beratung zur Anmeldung von Prüfungen:
Zentrales Prüfungsamt unter Studiengänge

Prüfungsordnungen

Für das Studium Master of Education Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen HRSGe gelten vier Prüfungsordnungen:

  • Allgemeine Bestimmungen für den Master of Education HRSGe
    Abbildung der Struktur des Studiengangs, Zugangsvoraussetzungen, Fachkombinationen, Prüfungsformen, Modul Praxissemester, Masterthesis etc.
     
  • Fachspezifische Bestimmungen für die zugehörigen Teilstudiengänge 1, 2 und 3
  • fachspezifische Zugangsvoraussetzungen, Module und Modulabschlussprüfungen (MAP)
     
  • Modulhandbücher Teilstudiengänge 1, 2 und 3 - ausführliche Modulbeschreibungen: Aufbau und Struktur der Module inkl. aller Modulkomponenten und der jeweils zu erbringenden Prüfungsleistungen (UBL, MAP).
    Die Veranstaltungen zu den Modulkomponenten sind in StudiLöwe in den Teilstudiengängen zu finden.
  • Prüfungsordnungen M.Ed.-HRSGe im systematischen Index  
  • Modulhandbücher

Rechtliche Rahmenvorgaben Lehrer*innenbildung NRW

Der Lehrer*innenausbildung an der Bergischen Universität liegen zugrunde:

  • das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) NRW vom 12. Mai 2009, geändert durch das Gesetz vom 14. Juni 2016, zuletzt geändert 2021
    Gesamtfassung LABG 2009 inkl. aller Änderungen (Stand Mai 2021)
     
  • und die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV) vom 25. April 2016 und der ff. Änderungen des Landes Nordrhein-Westfalen
    Gesamtfassung LZV inkl. aller Änderungen
    (Stand 18.06.2021)
    In der LZV sind die Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen in NRW festgelegt, die in den jeweiligen Studiengängen – Kombinatorische Bachelorstudiengänge und Kombinationsstudiengänge Master of Education - an den Universitäten erworben werden:
    Zugelassene Fachkombinationen, Umfang fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Leistungen, Praxiselemente, bildungswissenschaftliche Inhalte, Inklusion etc.

zuletzt bearbeitet am: 16.11.2023

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