Erweiterung der Lehrbefähigung für weitere Fächer
Die Erweiterung der Lehrbefähigung für ein weiteres Fach (Drittfach) in einer Schulform, für die bereits ein Masterabschluss oder ein Staatsexamen erworben wurde, ist durch Nachweis der erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen entsprechend § 16 LABG (2009) möglich.
Nachzuweisen sind alle für das jeweilige Lehramt gem. LZV erforderlichen Leistungen.
Für den Erwerb der Lehrbefähigung für ein weiteres Fach (Drittfach) müssen Studien- und Prüfungsleistungen in einem Erweiterungsstudiengang zum Bachelor sowie in einem Erweiterungsstudiengang zum Master of Education für das jeweilige Lehramt erbracht werden.
Für die unterschiedlichen Lehrämter bieten wir folgende Erweiterungsstudiengänge an:
- Erweiterungsstudiengang zum Kombinatorischen Bachelor KBA
- mit dem entsprechenden Profil G, HRSGe, GymGe oder BK -
und anschließend den
Erweiterungsstudiengang zum Master of Education MEd
für die jeweilige Schulform
- Erweiterungsstudiengang zum Kombinatorischen Bachelor Sonderpädagogische Förderung BEd-SP
für das Lehramt Sonderpädagogische Förderung
und anschließend den
Erweiterungsstudiengang zum Master of Education MEd
für die jeweilige Schulform - hier Lehramt Sonderpädagogische Förderung
An der BUW können alle Fächer und beruflichen Fachrichtungen im Master of Education auch als Drittfach studiert werden.
Nachzuweisen sind hierbei grundsätzlich alle Leistungen, die gemäß Prüfungsordnung für den jeweiligen Teilstudiengang im Studiengang Kombinatorischer Bachelor of Arts im passenden Profil und im Studiengang Master of Education für die jeweilige Schulform zu erbringen sind, mit Ausnahme des Forschungsprojektes sowie der Vorbereitung- und Begleitung Praxissemester.
Die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Teilstudiengang im Master of Education gelten entsprechend auch für das Erweiterungsstudium.
Je nach zuvor absolvierten Fächern sind dabei Anrechnungen möglich, einschlägige Leistungen sind im Erweiterungsstudium ggf. erneut anrechenbar.
Der Umfang solcher Anrechnungen wird nach Einreichen eines Zugangsantrags festgestellt.
Der Zugang zum Erweiterungsstudium zum Master of Education ist nur mit Nachweis der vollständigen Zugangsvoraussetzungen möglich, d.h. ohne Auflagen.
Es ist auch das parallele Absolvieren mehrerer Erweiterungsstudiengänge möglich.
Studium Erweiterungsstudiengang Master of Education
Es gelten die Prüfungsordnungen (Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen) für den entsprechenden Studiengang Master of Education und den entsprechenden Teilstudiengang.
Abschlussarbeit, Forschungsprojekt sowie Vorbereitung- und Begleitung Praxissemester entfallen.
Für das Erweiterungsstudium gelten folgende Prüfungsordnungen:
- Erweiterungsprüfungsordnung für den Kombinationsstudiengang Master of Education
- Prüfungsordnung Allgemeine Bestimmungen für das jeweilige Lehramt im Kombinationsstudiengang Master of Education
- Prüfungsordnung fachspezifische Bestimmungen des gewählten Faches für das jeweilige Lehramt im Kombinationsstudiengang Master of Education
Prüfungsordnungen MEd im systematischen Index
Da für den Erweiterungsstudiengang keine Gesamtnote errechnet wird, können Anrechnungen ggf. unbenotet bleiben.
Das Ausstellen des Zeugnisses für das Erweiterungsstudium setzt den erfolgreichen Abschluss des Studienganges Master of Education für das gewählte Lehramt oder einen mindestens gleichwertig anerkannten Abschluss voraus.
Bewerbung und Einschreibung Erweiterungsstudium Bachelor
Die Informationen zum Erweiterungsstudium Bachelor finden Sie auf folgenden Seiten:
Bewerbung und Einschreibung Erweiterungsstudium Master of Education
Entsprechend der Prüfungsordnung des Erweiterungsstudiengangs eines MEd gelten folgende Zugangsvoraussetzungen für den Zugang zum Erweiterungsstudiengang zum Master of Education:
- Abschluss eines Studiengangs Master of Education
oder eines mindestens gleichwertig anerkannten Studiengangs für das entsprechende Lehramt
- oder
Zulassung und Einschreibung in einem Studiengang Master of Education an der Bergischen Universität gemäß der Allgemeinen Bestimmungen MEd-GymGe, MEd-BU, MEd-HRSGe, MEd-BK, MEd-G oder MEd-SP
sowie zudem
- Nachweis von fachlich einschlägigen Bachelor-Leistungen, die sich an den fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen des entsprechenden Teilstudienganges im Studiengang Master of Education für das gewählte Lehramt orientieren,
in mindestens folgendem Umfang:- Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen MED-GymGe mind. 75 LP
- Master of Education für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen MEd-HRSGe mind. 61 LP
- Master of Education für das Lehramt an Berufskollegs MED-BK mind. 75 LP
- Master of Education für das Lehramt an Grundschulen MEd-G mind. 52 LP
- Master of Education Lehramt Sonderpädagogische Förderung mind. 38 LP
- sowie zudem
Nachweis weiterer Zugangsvoraussetzungen entsprechend den Prüfungsordnungen (Fachspezifische Bestimmungen) des jeweiligen Teilstudienganges im Studiengang Master of Education.
Der Zugang zum Erweiterungsstudium zum Master of Education erfolgt nur bei vollständig nachgewiesenen allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen.
D.h. eine Aufnahme unter Auflagen ist nicht möglich.
Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Teilstudiengang im Master of Education gelten vollständig auch für das Erweiterungsstudium.
Die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für die Teilstudiengänge im Master of Education finden Sie hier aufgelistet:
Mögliche Anrechnungen für den Master of Education werden bei Vorlage von Nachweisen im Zugangsverfahren geprüft - die Komplettanrechnung aller im Erweiterungsstudiengang zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen ist gem. HG nicht möglich. Der Abschluss eines Erweiterungsstudiengangs kann ohne die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen nicht erworben werden.
Für den Zugang zum Erweiterungsstudiengang zum Master of Education muss ein Zugangsantrag innerhalb der Fristen gestellt werden.
Studierende, die die Bachlorstudien für den Zugang zum Erweiterungsstudium MEd an einer anderen Universität erbracht haben,
müssen den Antrag innerhalb folgender Fristen stellen:
bis zum 31.1. für das Ziel Einschreibung zum Sommersemester
bis zum 10.7. für das Ziel Einschreibung zum Wintersemester
Studierende, die die Bachlorstudien für den Zugang zum Erweiterungsstudium MEd im Erweiterungsstudium im KBA oder BEd-SP erbracht haben,
müssen den Antrag innerhalb folgender Fristen stellen:
bis zum 1.3. für das Ziel Einschreibung zum Sommersemester
bis zum 1.9. für das Ziel Einschreibung zum Wintersemester
zuletzt bearbeitet am: 09.05.2023