Bachelorstudium mit Perspektive Master of Education - GymGe

Bei einem Studium mit Perspektive Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GymGe) sind verschiedene Vorgaben durch das Lehrerausbildungsgesetz (z.B. zu Fächerkombinationen, Praktika und Studieninhalte) zu berücksichtigen.
Während des Bachelorstudium werden die für den Zugang zu einem anschließenden Master of Education GymGe erforderlichen allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen erworben.
Fächerkombinationen
Durch das Lehrerausbildungsgesetz ist vorgeschrieben, welche Fächer im Lehramt GymGe miteinander kombiniert werden können. Bestimmte Fächer gelten dabei als Kernfächer, von denen mindestens eines als späteres Unterrichtsfach zu wählen ist.
Die folgende Tabelle gibt mit Blick auf die Studienangebote der Bergischen Universität an, welche Fächer als Kernfächer gelten (Spalte 1) und so mit einem anderen Kernfach oder einem weiteren Fach (Spalte 2) als Unterrichtsfächer kombiniert werden können.
Es ist somit für Teilstudiengang 1 ein Fach aus Spalte 1 und für Teilstudiengang 2 ein Fach aus Spalte 2 zu wählen. In Klammern ist dabei die Bezeichnung des zugehörigen Teilstudiengangs im Master of Education angegeben, sofern die Bezeichnung von der des Bachelor-Faches abweicht.
Die Unterrichtsfächer Mathematik, Chemie, Physik und Informatik können mit Profil GymGe/BK im Kombinatorischen Bachelor of Arts NICHT untereinander kombiniert werden.
Für diese Fächerkombinationen wird der Bachelor Angewandte Naturwissenschaften studiert.
Teilstudiengang 1 Kernfach
- Anglistik/Amerikanistik [NC]
(Englisch) - Biologie [NC]
- Chemie
- Germanistik (Deutsch)
- Evangelische Theologie
(Evangelische Religionslehre) - Französisch
- Geschichte
- Informatik
- Katholische Theologie
(Katholische Religionslehre) - Doppelfach Kunst*
nur in Verbindung mit Teilstudiengang Kunst - Lateinische Philologie
(Latein) - Mathematik
- Philosphie
(Philosophie/ Praktische Philosophie) - Physik
- Sozialwissenschaften [NC]
- Spanisch
(Die Fächer Evangelische Religionslehre und
Katholische Religionslehre können nicht miteinander kombiniert werden)
Teilstudiengang 2
zweites Kernfach siehe linke Spalte (außer Doppelfach Kunst)
oder eines der weiteren Unterrichtsfächer:
- Geographie [NC]
- Kunst*
- Musik für Gymnasium und Gesamtschule*
- Erziehungswissenschaft [NC]
(Pädagogik) - Sportwissenschaft*
(Sport)
* Der Zugang zu den Teilstudiengängen Kunst und Doppelfach Kunst, Musik und Sport setzt den Nachweis der spezifischen Eignung für diese Fächer voraus. Diese wird jeweils in besonderen Verfahren festgestellt, siehe Informationen und Termine zum Nachweis der spezifischen Eignung
Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zum Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote durch das Studierendensekretariat.
Studienumfang
Für den Zugang zu einem anschließenden Master of Education (GymGe) sind folgende Leistungen nachzuweisen.
Wann haben Sie Ihr Studium begonnen?
- Teilstudiengang 1 (Kernfach) 75 LP
Module aus dem Profil GymGe zu den Bereichen
Fachwissenschaft und Fachdidaktik 75 LP
- Teilstudiengang 2 (Kernfach/weiteres Fach) 75 LP
Module aus dem Profil GymGe zu den Bereichen
Fachwissenschaft und Fachdidaktik 75 LP
- Teilstudiengang 3 (Optionalbereich) 20 LP
aus dem Bereich Bildungswissenschaften insg. mind. 14 LP, d.h.
aus dem Profil Lehramt/Bildungswissenschaften die Module- Eignungs- und Orientierungspraktikum 5 LP
- Berufsfeldpraktikum 5 LP,
- ein weiteres Modul 5 LP aus diesem Profil.
- Im Pflicht-Modul Digitale Kompetenz sind Lernbausteine
im Umfang von insgesamt 5 LP gemäß Modulhandbuch frei wählbar.
- Teilstudiengang 1 (Kernfach) 76 LP
Module aus dem Profil GymGe zu den Bereichen
Fachwissenschaft und Fachdidaktik 76 LP
- Teilstudiengang 2 (Kernfach/weiteres Fach) 76 LP
Module aus dem Profil GymGe zu den Bereichen
Fachwissenschaft und Fachdidaktik 76 LP
- Teilstudiengang 3 (Optionalbereich) 18 LP
Module aus dem Profil Bildungswissenschaften mind. 14 LP, d.h.
Eignungs- und Orientierungspraktikum 6 LP und
Berufsfeldpraktikum 6 LP
sowie ein weiteres Modul 6 LP aus diesem Profil
Weitere Zugangsvoraussetzungen
Unabhängig von der Fächerwahl sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (auch Latein) Voraussetzung für einen anschließenden Masterstudiengang. In der Regel sind diese durch die Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen. Die für die Aufnahme in den Kombinationsstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit Abschluss Master of Education (M.Ed.-GymGe) zu erbringenden allgemeine und fachspezifische Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite "M.Ed.-GymGe Zugangs- und Studienvoraussetzungen".
Sprachvoraussetzungen, spezifische Eignung und Auslandsaufenthalt
Für den Zugang zu allen Studiengängen Master of Education (M.Ed.) sind mit dem Zugangsantrag zudem Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (auch Latein) nachzuweisen: sie sind in der Regel nachgewiesen durch die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache (mindestens Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachzuweisen.
- Für den Zugang zu einigen Teilstudiengängen ist gem. §2 (3) mit dem Zugangsantrag zudem das Latinum, das Graecum oder das Hebraicum nachzuweisen:
Geschichte, Latein, Evangelische und Katholische Religion, Philosophie/ Praktische Philosophie.
Die speziellen Informationen stehen bei den Fächern unter fachspezifische Zugangsvoraussetzungen, weiter lesen
- Informationen zum Erwerb des Latinums und des Graecums an der Bergischen Universität finden Sie auf folgender Webseite der Klassischen Philologie (Fk1):
https://www.latein.uni-wuppertal.de/de/latinum-und-graecum/
Ansprechpartner ist Herr Dr. Cramer (Fk 1). -
Informationen zum "kleinen Latinum":
Brief des MSW vom 23.05.2016 zu den veränderten Anforderungen an die Kenntnisse in Latein gemäß der Lehramtszugangsverordnung vom 25.04.2016
Änderungserlass zum kleinen Latinum vom 03.05.2016
- Informationen zum Erwerb des Latinums und des Graecums an der Bergischen Universität finden Sie auf folgender Webseite der Klassischen Philologie (Fk1):
Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien
Für den Zugang zu einigen Teilstudiengängen der Studiengänge Master of Education (M.Ed.) muss anhand der mit dem Zugangsantrag vorgelegten Unterlagen eine gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien feststellbar sein:
Kunst, Doppelfach Kunst, Musik und Sport
Fachspezifische Eignung
Für den Zugang zu diesen Teilstudiengängen ist zudem der Nachweis der auf die Anforderung für das jeweilige Lehramt abgestimmten spezifischen Eignung erforderlich, der in der Regel mit dem Zugang zu einem einschlägigen Bachelorstudium erbracht wurde:
Kunst, Doppelfach Kunst, Musik und Sport
- Wenn dieser Nachweis bereits mit der Aufnahme in ein einschlägiges Bachelorstudium erbracht wurde,
muss dies mit dem Antrag auf Zugang zu einem Studiengang Master of Education nachgewiesen werden. Bei gestalterischen Studiengängen (Kunst) empfiehlt es sich, dem Antrag hierzu aussagekräftige Unterlagen (Arbeitsproben) beizufügen. - Sofern im Zugangsverfahren festgestellt wird, dass der Nachweis nicht vorliegt, wird auf Antrag die Möglichkeit gegeben, die Eignung gegebenenfalls in besonderen Verfahren durch den jeweiligen Fach-Prüfungsausschuss feststellen zu lassen.
Für den Zugang zu einigen Teilstudiengängen der Studiengänge Master of Education (M.Ed.) ist mit dem Zugangsantrag ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in dem jeweiligen Teilstudiengang nachzuweisen:
Englisch, Französisch und Spanisch
- Der Auslandsaufenthalt ist in einem Land zu absolvieren, in dem die Fremdsprache als Umgangssprache gesprochen wird (§2 Abs. 3 Satz 7).
- Bei einer Kombination der genannten Teilstudiengänge wird ein weiterer Auslandsaufenthalt von vergleichbarer Länge empfohlen.
- Auslandsaufenthalte, die vor Einschreibung in das vorangegangene Bachelor-Studiums absolviert wurden, können anerkannt werden, wenn diese bei Einschreibung in den jeweiligen Studiengang Master of Education nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.
- Hinweise zur Anrechnung auf den Auslandsaufenthalt finden Sie hier
Weitere Informationen
zuletzt bearbeitet am: 28.04.2025