Bewerbung und Einschreibung Master of Education
Informationen zum Zugangsverfahren Master of Education für Hochschulwechsler*innen (externe)
und Studierende der BUW, die keinen Kombinatorischen Bachelorstudiengang studieren.
Informationen für Studierende, die ihren Erstabschluss an einer anderen Universität erworben haben und sich im Auflagenstudium an der BUW befinden, finden sich unter Zugangsverfahren intern.
Für die Einschreibung in einen Studiengang Master of Education muss bei der Immatrikulation beim Studierendensekretariat/Internationalen Studierendensekretariat eine Bescheinigung des zuständigen Masterprüfungsausschusses (Aufnahmebescheid) vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass alle gemäß Prüfungsordnung des beantragten Masterstudiengangs erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.

Für den Master of Education koordiniert der Servicebereich der School of Education das Zugangsverfahren.
- Die Aufnahme in einen Master of Education Studiengang muss beim zuständigen Zentralen Prüfungsausschuss Master of Education beantragt werden - mit dem Formular Zugangsantrag innerhalb der geltenden Antragsfristen.
- Nach Prüfung des Antrags wird ein Aufnahme- oder Ablehnungsbescheid ausgestellt, der jeweils für die Einschreibung in das auf dem Bescheid ausgewiesene Semester gültig ist.
- Die Einschreibung erfolgt innerhalb der Einschreibefristen nach der Registrierung über das Bewerbungsportal StudiLöwe durch Einreichen des Aufnahmebescheids und der weiteren erforderlichen Dokumente beim Studierendensekretariat.
Zugangsverfahren Master of Education
Mit einem abgeschlossenen Erststudium Kombi-Bachelor, Bachelor of Sc, B.Eng. oder z.B. auch Diplom, Magister, Fachmaster kann ein Antrag auf Zugang für den Master of Education gestellt werden.
Ohne Bachelorabschluss
Wenn das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, kann ein Antrag gestellt werden, wenn zum Abschluss des Bachelors noch maximal 15 LP fehlen - es müssen also mind. 165 LP (BA 180 LP) bzw. 195 LP (BA 210 LP) nachgewiesen werden.
Gehört die Bachelor-Thesis zu den noch nachzuweisenden Leistungen, ist zusammen mit dem Antrag nachzuweisen, dass die Bachelor-Thesis bereits im Prüfungsamt der Hochschule angemeldet ist (i.d.R. über das Transcript of Records/Studienkontoauszug).
Weitere Informationen zu den Regelungen bei unvollständigen Zugangsvoraussetzungen
Der Zugang zu unseren Master of Education Studiengängen (MEd) ist nicht zulassungsbeschränkt, allerdings müssen für die Aufnahme in einen Master of Education Studiengang allgemeine und fachspezifische Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden, die in den jeweiligen MEd-Prüfungsordnungen ausgewiesen sind.
Für die Einschreibung in einen Studiengang Master of Education muss für die Immatrikulation beim Studierendensekretariat/ Internationalen Studierendensekretariat eine Bescheinigung des zuständigen Masterprüfungsausschusses (Aufnahmebescheid) vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass alle gemäß Prüfungsordnung des beantragten Masterstudiengangs erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.
In einen Studiengang Master of Education (MEd) kann nur aufgenommen werden, wer die in den jeweiligen Prüfungsordnungen ausgewiesenen allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen in den beiden Fächern und in Bildungswissenschaften (inkl. Praktika) erfüllt.
Die Zugangsvoraussetzungen für die angebotenen Master of Education Studiengänge sind unterschiedlich.
Allgemeine und fachspezifische Zugangsvoraussetzungen sowie die Fachkombinationen für die Studiengänge Master of Education:
- Zugangsvoraussetzungen MEd-Berufskolleg
- Zugangsvoraussetzungen MEd-Gymnasium und Gesamtschule
- Zugangsvoraussetzungen MEd-Bilingualer Unterricht
- Zugangsvoraussetzung MEd-Haupt-Real-Sekundar- und Gesamtschule
- Zugangsvoraussetzungen MEd-Grundschule
- Zugangsvoraussetzungen MEd-Sonderpädagogische Förderung
- Zugangsvoraussetzungen Dualer MEd-Berufskolleg
Der Zugang/ bzw. die Einschreibung in einen Kombinationsstudiengang Master of Education (MEd) ist zum
Sommer- und zum Wintersemester möglich.
Der Zugangsantrag wird über den Servicebereich der School of Education beim Masterprüfungsausschuss gestellt:
- für das Sommersemester: bis 31. Januar eines jeden Jahres
- für das Wintersemester: bis 10. Juli eines jeden Jahres
Die Einschreibung erfolgt über das Onlineportal StudiLöwe zu den Einschreibungsfristen:
- für das Sommersemester: ab Mitte Dezember bis 15. April eines jeden Jahres
- für das Wintersemester: ab Mitte Mai bis 15. Oktober eines jeden Jahres
- https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/bewerbung-und-einschreibung/master.html
Für Studierende, die zurzeit an der Bergischen Universität Wuppertal eingeschrieben sind, gelten für die Umschreibung folgende Fristen:
- für das Sommersemester: ab Mitte Dezember bis 30. April eines jeden Jahres
- für das Wintersemester: ab Mitte Mai bis 31. Oktober eines jeden Jahres
- https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/umschreibung/aenderung/umschreibung-in-einen-nc-freien-studiengang/
Der Zugang/ bzw. die Einschreibung in einen Kombinationsstudiengang Master of Education (MEd) ist zum
Sommer- und zum Wintersemester möglich.
Der Zugangsantrag wird über den Servicebereich der School of Education beim Masterprüfungsausschuss gestellt:
- für das Sommersemester: bis 31. Januar eines jeden Jahres
- für das Wintersemester: bis 10. Juli eines jeden Jahres
Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und/ oder ausländischen Hochschulabschlüssen wenden sich bitte parallel zur bzw. vor der Bewerbung zum MEd-11 an das internationale Studierendensekretariat
Für diese Bewerber*innen sind insbesondere die Fristen für die Uni-Assist Bewerbung zu beachten:
- Für die Einschreibung zum Sommersemester: 15. November bis 15. Januar
- Für die Einschreibung zum Wintersemester: 15. Mai bis 15. Juli
Kontakt:
Internationales Studierendensekretariat
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Gabriele Käning
Tel: 0202 439-3836
Telefonische Sprechstunde: Mi. 14-16 Uhr
- Zugangsanträge (pdf-Formular) zum Download:
Zugangsanträge Master of Education
- Mailadresse für die Antragstellung:
antrag-med@uni-wuppertal.de
- Der Zugangsantrag muss innerhalb der o.g. Fristen beim zentralen Prüfungsausschuss für die Kombinationsstudiengänge mit dem Abschluss Master of Education gestellt werden.
- Jede*r Antragsteller*in kann maximal 2 verschiedene Anträge für ein Semester stellen.
- Das Antragsformular wird online (bzw. auf dem PC) vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit
allen erforderlichen Unterlagen (pdf-Dokumente) per mail zugesendet.
Folgende Dokumente sollen beigefügt werden:
- möglichst viele aussagekräftigen Unterlagen (gescannte Zeugniskopien in beglaubigter Form und Leistungsbescheinigungen gestempelt vom zuständigen Prüfungsamt, Prüfungsordnungen, Modulbeschreibungen), aus denen hervorgeht, was Sie bisher studiert haben und in welchem Umfang, am besten über ein sogenanntes Transcript of Records bzw. einen Kontoauszug oder ggf. über Scheine.
- Spezielle Nachweise wie
Nachweise fachspez. Eignung (Kunst, Musik, Sport, MDT, FRO),
Auslandsaufenthalt (für Englisch, Französisch, Spanisch) und
Nachweis fachpraktische Tätigkeit (für BK) - Bitte alle Dokumente (Transcript of Records, Zeugnisse, Praktika-Nachweise, ggfs. Unbedenklichkeitsbescheinigung) mit aussagekräftigen/zuordnenbaren Dateinamen versehen.
- Die Unterschrift kann entweder durch Einscannen des unterschriebenen Formulars oder durch eine Signatur (z.B. Acrobat-Reader) erfolgen.
- Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages ist das Einreichen des Antrags mit vollständigen Unterlagen.
Der Servicebereich behält sich vor, im Rahmen des Zugangsverfahrens in digitaler Form eingereichte Dokumente stichprobenartig zu kontrollieren und sich die Originaldokumente vorlegen oder verifizieren zu lassen. Betroffene Bewerber*innen werden zu gegebener Zeit angeschrieben, eine zusätzliche Zusendung der Anträge per Post ist nicht notwendig.
Prüfung der Anträge / Zugangsvoraussetzungen
Der Servicebereich der School of Education koordiniert das Prüfverfahren der Zugangsvoraussetzungen durch die Prüfungsausschüsse der jeweiligen Fächer und stellt die Bescheide aus.
Da dieses Verfahren einige Zeit in Anspruch nimmt, sind die jeweiligen Einschreibetermine (s.o.) nur verlässlich zu erreichen, wenn der Zugangsantrag und die entsprechenden Nachweise zu o.g. Antragsfristen eingehen.
Im Vorfeld ist es nicht möglich, Aussagen darüber zu treffen, welche Leistungen/Qualifikationen Ihnen anerkannt werden können. Die Aufnahme in einen Master of Education-Studiengang (MEd-11) erfolgt unabhängig von eventuell vorliegenden Gutachten oder Anerkennungen anderer Behörden oder Einrichtungen (andere Prüfungsausschüsse, andere Universitäten, Bezirksregierungen etc.).
Grundlage der Entscheidung sind einzig die mit dem Antrag eingereichten Nachweise über Studienabschlüsse oder Studienleistungen.
In den Prüfungsordnungen der Master of Education Studiengänge sind in §2 die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen definiert.
- Werden die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen vollständig erfüllt, kann die Aufnahme in den Master of Education Studiengang erfolgen.
- Werden die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen bis auf einen Rest von insgesamt maximal 30 LP bzw. 15 LP bei fehlendem Bachelorabschluss erfüllt, kann die Aufnahme in den Master of Education Studiengang erfolgen - unter der Auflage, parallel zum Masterstudium die fehlenden Zugangsvoraussetzungen in einem Bachelorstudium nachzustudieren.
Das Auflagenstudium beinhaltet nur die fehlenden Zugangsvoraussetzungen, es wird kein weiterer Bachelorabschluss erworben.
- Info Unvollständige Zugangsvoraussetzungen
- Info Regelungen Auflagen LP und sonstige fehlende Zugangsvoraussetzungen
Über die Einschlägigkeit der in einem vorangegangenen Studienabschluss nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen im Hinblick auf die Erfüllung der fachspez. Zugangsvoraussetzungen und über die ggf. auszusprechenden Auflagen entscheiden die jeweiligen Fach-Prüfungsausschüsse aufgrund der vorgelegten Unterlagen.
Anrechnung auf Studien- und Prüfungsleistungen im MEd
Über die Anrechung von über die Zugangsvoraussetzungen hinaus nachgewiesenen Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen auf Studien- und Prüfungsleistungen, die im jeweiligen Teilstudiengang eines Studiengangs Master of Education (MEd) gemäß geltender Prüfungsordnung zu erbringen sind, entscheiden die jeweiligen Fach-Prüfungsausschüsse aufgrund der vorgelegten Unterlagen ebenfalls im Rahmen des Zugangsverfahrens.
Eine Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ist nur möglich, wenn die zur Anrechnung vorgebrachten Studien- und Prüfungsleistungen keinen wesentlichen Unterschied zu den Studien- und Prüfungsleistungen aufweisen, die sie ersetzen sollen.
Gemäß § 9 Abs. 4 der Prüfungsordnungen der Studiengänge Master of Education (MEd) können Studien- und Prüfungsleistungen nur einmal anerkannt bzw. angerechnet werden.
Weitere Informationen zum Thema Anrechnung für den Master of Education
Bescheide und Einschreibung
Nach Ablauf unseres internen Zugangsverfahrens erhalten Sie eine schriftliche Auskunft über dessen Ergebnis in Form eines Bescheides. Im günstigsten Fall erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen und können direkt zum Studium des Masters of Education zugelassen werden.
- Sie erhalten in diesem Fall einen Aufnahmebescheid mit dem Sie sich nach erfolgter Anmeldung über das Bewerbungsportal StudiLöwe einschreiben können.
- Der Bescheid ist nur für das Semester gültig, das auf dem Bescheid ausgewiesen ist.
- Im Studierendensekretariat erfolgt auf der Grundlage des Bescheids sowie der Onlinebewerbung um Einschreibung (für Studierende, die noch nicht an der BUW eingeschrieben sind) die Einschreibung, auf die hin Matrikelnummer, Studierendenausweis etc. zugesandt werden.
- Informationen zu Einschreibeverfahren und Onlinebewerbung einschließlich der dort geltenden Termine finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats:
https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/bewerbung-und-einschreibung/master.html.
Falls Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllen, werden Ihnen im Bescheid die nach zu studierenden Auflagen und die Möglichkeiten, wie Sie diese an der Bergischen Universität nachstudieren können, mitgeteilt.
Einschreibung in den MEd mit Bachelorabschluss und Auflagen im Umfang von max. 30 LP
Falls die nach zu studierenden Auflagen den Umfang von max. 30 Leistungspunkten (LP) nicht überschreiten, können Sie in den Masterstudiengang eingeschrieben werden und die Auflagen parallel zum MEd-Studium im Rahmen eines Erweiterungsstudiums zum Kombinatorischen Bachelor of Arts in einem höheren FS (Auflagenstudium) nachstudieren.
Für die Erfüllung der Auflagen wird eine verbindliche Frist ausgewiesen.
- Reduzierte Auflagenhöhe bei weiteren fehlenden allgemeinen Zugangsvoraussetzungen
Das für den Umfang fehlender Zugangsvoraussetzungen genannte Maß von 30 LP (bei vorliegendem Erstabschluss) reduziert sich, sofern neben den mit Leistungspunkten bezifferbaren fachlichen, fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Zugangsvoraussetzungen weitere Zugangsvoraussetzungen: Sprachvoraussetzungen, Auslandsaufenthalt für das Studium moderner Fremdsprachen sowie die Fachpraktische Tätigkeit im Umfang von mind. 26 Wochen für das Lehramt an Berufskollegs hinzukommen. - Das für die Zulassung zum Master of Education mögliche Maß reduziert sich für jede fehlende weitere Zugangsvoraussetzung um 10 LP.
Beispiel: wenn der Nachweis des Latinums fehlt, kann eine Zulassung nur erfolgen, wenn der Umfang der nach zu studierenden Auflagen maximal 20 LP umfasst. Wird dieses Maß überschritten, kann die Zulassung nicht erfolgen und es wird ein Ablehnungbescheid ausgestellt.
Info Unvollständige Zugangsvoraussetzungen
Info Regelungen Auflagen LP und sonstige fehlende Zugangsvoraussetzungen
Aufnahmebescheid mit Auflagen
Sie erhalten einen Aufnahmebescheid mit Auflagen mit dem Sie sich nach der Onlinebewerbung im Bewerbungsportal StudiLöwe in den Masterstudiengang sowie in die erforderlichen Erweiterungsstudiengänge zum Kombi-BA in höherem FS (Auflagenstudium) einschreiben können.
➢ Ausnahme sind der Teilstudiengang Germanistik und Mathematik für die Grundschule und der Teilstudiengang Biologie im Kombi-BA, die in allen Fachsemestern zulassungsbeschränkt sind.
Für eine Einschreibung ins Erweiterungsstudium (Auflagenstudium) dieser Teilstudiengänge muss gem. der Bedingungen und Fristen des Studierendensekretariats zusätzlich eine gesonderte Bewerbung um die Einschreibung erfolgen (N.C. Verfahren/Zweitstudium),
siehe: https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/bewerbung-und-einschreibung/bewerbung/zweitstudium/
Achtung: Gesonderte Fristen!➢ Für die Einschreibung in einen MEd-Studiengang unter Auflagen, die in Germanistik und Mathematik für die Grundschule oder Biologie erbracht werden müssen, ist der Nachweis eines Studienplatzes im Erweiterungsstudiengang zum Kombinatorischen Bachelor im höheren Fachsemester an der BUW erforderlich.
Da die Aufnahme in einen Studiengang Master of Education unter Auflagen nur möglich ist, wenn die Auflagen innerhalb der Frist studiert werden können, ist ohne einen Studienplatz für das Auflagenstudium eine Einschreibung in den Studiengang Master of Education nicht möglich.
Diese Einschreibebedingung wird auf dem Bescheid ausgewiesen.
Falls Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllen, werden Ihnen im Bescheid die nach zu studierenden Auflagen und die Möglichkeiten, wie Sie diese an der Bergischen Universität nachstudieren können, mitgeteilt.
Einschreibung in den MEd mit Bachelorabschluss und Auflagen im Umfang von max. 30 LP
Falls die nach zu studierenden Auflagen den Umfang von max. 30 Leistungspunkten (LP) nicht überschreiten, können Sie in den Masterstudiengang MEd-SP eingeschrieben werden und die Auflagen parallel zum MEd-Studium im Rahmen des Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung bei Auflagen in den Förderschwerpunkten und ggfs. im Erweiterungsstudium zum Kombinatorischen Bachelor of Education BEd-SP - wenn nur Auflagen im Fach ausstehen - in einem höheren FS (Auflagenstudium) nachstudieren.
Für die Erfüllung der Auflagen wird eine verbindliche Frist ausgewiesen.
Besondere Regelung für den MEd-SP unter Auflagen
Für die Einschreibung in den MEd-Sonderpädagogische Förderung unter Auflagen ist der Nachweis eines Studienplatzes im Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung im höheren Fachsemester erforderlich.
Da die Aufnahme in den MEd-SP unter Auflagen nur möglich ist, wenn die Auflagen innerhalb der Frist studiert werden können, ist ohne einen Studienplatz für das Auflagenstudium eine Einschreibung in den MEd-SP nicht möglich.
Diese Einschreibebedingung wird auf dem Bescheid ausgewiesen.
Der Kombinationsstudiengang Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung ist in allen Fachsemestern zulassungsbeschränkt, deshalb muss für das Nachstudieren von fehlenden Zugangsvoraussetzungen sowohl bei einer Aufnahme in den Master of Education Sonderpädagogische Förderung als auch bei einer Ablehnung der Aufnahme ein Einschreibungsantrag für den Bachelor of Education gemäß der Fristen des Studierendensekretariats gestellt werden, für das Fachsemester, das auf dem Bescheid ausgewiesen ist.
Die Einschreibung in das erste Fachsemester des kombinatorischen Studiengangs Bachelor of Education ist dabei nur zum Wintersemester möglich.
Informationen zum Bewerbungsverfahren, zu Terminen und NC-Werten finden sich auf den Seiten des Studierendensekretariats:
Für die Einschreibung in den Bachelorstudiengang Bachelor of Education SoPäd sind zudem ggfs. die Regelungen für ein Zweitstudium zu beachten:
Falls Sie noch keinen Erstabschluss nachweisen können, gelten die folgenden Regelungen:
Ein Zugang ist nur möglich, wenn der Nachweis von maximal 15 LP zum Abschluss des vorangehenden Bachelor-Studiengangs noch aussteht. Diese Regelung geht davon aus, dass die zugrunde liegenden Studien- und Prüfungsleistungen in der Regel bereits erbracht sind und lediglich deren Bewertung und Bescheinigung noch aussteht.
Der Abschluss des Erststudiums ist dann innerhalb eines halben Jahres (erstes Mastersemester) nachzuweisen.
➢ Voraussetzung für die Einschreibung ohne Bachelorabschluss ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur), Inhaber*innen der Fachhochschulreife können nur mit abgeschlossenem Bachelorstudium eingeschrieben werden.
Ablehnungsbescheid - Auflagenstudium
Sollten die Auflagen höher als max. 30 LP sein, müssten diese Auflagen zunächst nachstudiert werden, bevor Sie sich erneut zum MEd-Studium bewerben könnten.
Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid mit Ausweisung eines empfohlenen Studienprogramms zum Nachstudium fehlender Zugangsvoraussetzungen inkl. ggfs. einer Höhereinstufung in den entsprechenden Teilstudiengang, mit dem Sie sich für ein Auflagenstudium in die entsprechenden Bachelor-Erweiterungsstudiengänge einschreiben können.
➢ Ausnahme sind der Teilstudiengang Germanistik und Mathematik für die Grundschule und der Teilstudiengang Biologie im Kombi-BA, die in allen Fachsemestern zulassungsbeschränkt sind.
Für eine Einschreibung ins Erweiterungsstudium (Auflagenstudium) muss gem. der Bedingungen und Fristen des Studierendensekretariats zusätzlich eine gesonderte Bewerbung um die Einschreibung erfolgen (N.C. Verfahren/Zweitstudium), siehe:
https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/bewerbung-und-einschreibung/bewerbung/zweitstudium/Achtung: Gesonderte Fristen!
➢ Falls ein Fach komplett nachstudiert werden muss, gilt Folgendes: Die Einschreibung ins erste Fachsemester des Erweiterungsstudiengangs zum Kombi-BA ist in der Regel nur zum Wintersemester möglich, mögliche Zugangsbeschränkungen (NC) sind zu beachten
Ablehnungsbescheid - Auflagenstudium
Sollten die Auflagen höher als max. 30 LP sein, müssten diese Auflagen zunächst nachstudiert werden, bevor Sie sich erneut zum MEd-Studium bewerben können.
Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid mit Ausweisung eines empfohlenen Studienprogramms zum Nachstudium fehlender Zugangsvoraussetzungen.
Fehlende Zugangsvoraussetzungen für eine Fachkombination große berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft mit einer kleinen beruflichen Fachrichtung können im BSc. Wirtschaftswissenschaft an der BUW nachstudiert werden.
Hierzu ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester und eine anschließende Einschreibung in den Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaft notwendig.
Die Einstufung wird direkt beim Prüfungsausschuss für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaft, Raum M.11.11, Gaußstr. 20, 42119 Wuppertal beantragt.
Informationen hierzu erhalten Sie unter
https://www.wiwi.uni-wuppertal.de/de/service/pruefungsamt/einstufung-in-hoehere-fachsemester/
Der Studiengang Bachelor Wirtschaftswissenschaft ist auch in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt, die Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist der 15. März,
für das Wintersemester der 15. September, siehe
https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/bewerbung-und-einschreibung/bewerbung/hoehere-fachsemester/
zuletzt bearbeitet am: 21.06.2023