Zweite Infoveranstaltung zum Zugangsverfahren Master of Education WiSe2025/26
Zweite Infoveranstaltung zum Zugangsverfahren Master of Education WiSe2025/26
für Studierende der BUW,
die planen sich zum WS 2025/26
in den M.Ed. einzuschreiben.
Zoom-Link im Moodlekurs
Die hier genannten Bewerbungsfristen gelten auch für Studierende, die ein Auflagenstudium in den Erweiterungsstudiengängen des K.B.A. oder im B.Ed.-SPF an der BUW absolvieren.
Für Studierende der BUW der Studiengänge B.Sc. Wirtschaftswissenschaft, Elektrotechnik, Maschinenbau und Bauingenieurwesen gelten die Fristen des externen Zugangsverfahrens, siehe: Zugangsverfahren extern
Für die Ein-/bzw. Umschreibung in einen Studiengang Master of Education muss bei der Immatrikulation beim Studierendensekretariat eine Bescheinigung des zuständigen Masterprüfungsausschusses (Zugangsbescheid) vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass alle gemäß Prüfungsordnung des beantragten Masterstudiengangs erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.
Für den Master of Education koordiniert der Servicebereich der School of Education das Zugangsverfahren.
Mit einem abgeschlossenen Erststudium Kombi-Bachelor of Arts K.B.A. , Kombi-Bachelor angewandte Naturwissenschaften B.Sc.-AS sowie dem Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung B.Ed.-SPF und Bachelor of Education Grundschule B.Ed.-G an der BUW kann ein Antrag auf Zugang für den Master of Education des jeweils passenden Lehramts gestellt werden.
Wenn das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, kann ein Antrag gestellt werden, wenn zum Abschluss des Bachelors noch maximal 15 LP fehlen - es müssen also mind. 165 LP nachgewiesen werden.
Achtung: Ausnahme zum WS25/26 für Bachelorstudierende im K.B.A., die vor WS21/22 eingeschrieben wurden und den Bachelor gem. einer älteren auslaufenden Prüfungsordnungsversion (vor PO2021) abschließen.
Informationen zum Anrechnungsverfahren auf den Seiten des ZPA:
https://www.zpa.uni-wuppertal.de/de/studiengaenge/abschaltung-wusel/
Gehört die Bachelor-Thesis zu den noch nachzuweisenden Leistungen, ist zusammen mit dem Antrag nachzuweisen, dass die Bachelor-Thesis bereits im Zentralen Prüfungsamt angemeldet ist (i.d.R. über das Transcript of Records/Studienkontoauszug).
Weitere Informationen siehe
Regelungen bei unvollständigen Zugangsvoraussetzungen
Für Studierende, mit einem abgeschlossenen Erststudium an einer anderen Universität und zusätzlichen in einem Auflagenstudium an der BUW erbrachten Leistungen gelten die Fristen und Regelungen des internen Zugangsverfahrens für den Antrag auf Zugang für den Master of Education des jeweils passenden Lehramts.
Der Antrag kann frühestens gestellt werden, wenn allg. und fachspez. Zugangsvoraussetzungen im Umfang von max. 20 LP noch nicht nachgewiesen werden können.
Hinweis für den Zugang zum M.Ed. zum WS2025/26:
Studierende im Auflagenstudium in einem oder mehreren Erweiterungsstudiengängen des K.B.A. gem. auslaufender Prüfungsordnung (vor PO2021) müssen zwingend in eine neue Prüfungsordnung der Erweiterungsstudiengänge zum K.B.A. wechseln, wenn bei Zugang zum M.Ed. nicht alle fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, d.h. wenn der Zugang zum M.Ed. zum WiSe 2025/26 unter Auflagen erfolgt.
Studienleistungen in einer K.B.A. PO vor 2021 können nach dem 30.09.2025 nicht mehr erbracht werden.
Das bedeutet, die ggfs. noch nachzustudierenden Auflagen sind gem. neuer PO (PO 2021 u. ff.) innerhalb der Auflagenfrist, die im Zugangsbescheid ausgewiesen wird, nachzuweisen. Im Bescheid werden die noch nachzuweisenden Auflagen entsprechend den K.B.A.-Prüfungsordnungen/MHB PO2021 ff. angepasst.
Wenn abgesehen werden kann, dass die Prüfungsordnung in einem oder mehreren Erweiterungsstudiengängen zum K.B.A. gewechselt werden muss, bitte frühzeitig beim ZPA melden.
Das gilt insbesonders dann, wenn zum 30.09.2025 mehr als 20 LP zum Abschluss des Auflagenstudiums fehlen und somit der Zugang zum M.Ed. nicht möglich ist.
Weiterführende Informationen auf den Web-Seiten des ZPA:
https://www.zpa.uni-wuppertal.de/de/studiengaenge/abschaltung-wusel/
In einen Studiengang Master of Education (M.Ed.) kann nur aufgenommen werden, wer die in den jeweiligen Prüfungsordnungen ausgewiesenen allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen in den beiden Fächern und in Bildungswissenschaften (inkl. Praktika) erfüllt.
Die Zugangsvoraussetzungen für die angebotenen Master of Education Studiengänge sind unterschiedlich.
Studierende der BUW, die eines der Profile Lehramt in einem Kombinatorischen Bachelorstudiengang vollständig studiert haben, erfüllen für den passenden Master of Education die fachspezfischen Zugangsvoraussetzungen.
Zusätzlich müssen für einige Lehrämter und Fächer weitere Zugangsvoraussetzungen nachgewiesen werden:
Der Zugang/ bzw. die Einschreibung in einen Kombinationsstudiengang Master of Education (M.Ed.) ist zum
Sommer- und zum Wintersemester möglich.
Der Zugangsantrag intern wird über den Servicebereich der School of Education beim Masterprüfungsausschuss gestellt:
Die Einschreibung erfolgt über das Umschreibeformular zu den Einschreibungsfristen:
Antragsfristen Interne Anträge
Folgende Dokumente sollen beigefügt werden:
Folgende Dokumente sollen beigefügt werden:
Der Servicebereich der School of Education koordiniert das Prüfverfahren der Zugangsvoraussetzungen und stellt die Bescheide aus.
Da dieses Verfahren einige Zeit in Anspruch nimmt, sind die jeweiligen Um-/Einschreibetermine (s.o.) nur verlässlich zu erreichen, wenn der Zugangsantrag und die entsprechenden Nachweise zu o.g. Antragsfristen eingehen.
Ein Bescheid wird nur ausgestellt, wenn mindestens 165 LP an Studienleistungen im Bachelor nachgewiesen, also verbucht sind. Angemeldete Prüfungen zählen nicht als nachgewiesene Prüfungsleistung.
In den Prüfungsordnungen der Master of Education Studiengänge sind in §2 die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen definiert.
Weitere Informationen hierzu siehe
(Beschluss Zentraler Prüfungsausschuss der Studiengänge Master of Education vom 08.12.2023).
Die Aufnahme in einen Erweiterungsstudiengang zum Master of Education kann nur erfolgen, wenn die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen vollständig nachgewiesen werden.
Nach Ablauf unseres internen Zugangsverfahrens erhalten Sie eine schriftliche Auskunft über dessen Ergebnis in Form eines Bescheides.
Falls Sie noch keinen Erstabschluss nachweisen können, gelten die folgenden Regelungen:
Ein Zugang ist nur möglich, wenn der Nachweis von maximal 15 LP zum Abschluss des vorangehenden Bachelor-Studiengangs noch aussteht. Diese Regelung geht davon aus, dass die zugrunde liegenden Studien- und Prüfungsleistungen in der Regel bereits erbracht sind und lediglich deren Bewertung und Bescheinigung noch aussteht.
Der Abschluss des Erststudiums ist dann innerhalb eines halben Jahres (erstes Mastersemester) nachzuweisen.
Weitere Informationen hierzu siehe
(Beschluss Zentraler Prüfungsausschuss der Studiengänge Master of Education vom 08.12.2023).
Zugang zum M.Ed. mit Auflagen
Wenn die nach zu studierenden Auflagen aus dem Ablehnungsbescheid bis auf max. 20 LP nachgewiesen werden, können Sie in den Masterstudiengang eingeschrieben werden und die restlichen Auflagen parallel zum M.Ed.-Studium weiter im Rahmen des Erweiterungsstudiums zum Kombinatorischen Bachelor of Arts nachstudieren.
WS 2025/26:
Studierende, die sich im Auflagenstudium K.B.A. gemäß der zum 30.09.2025 auslaufenden Prüfungsordnungen befinden, müssen für das Studium der restlichen Auflagen in die Erweiterungsstudiengänge gemäß neuer PO2021 ff. wechseln.
(siehe oben unter "wer kann sich bewerben?)
Für die Erfüllung dieser Auflagen wird die verbindliche Frist von zwei Semestern ausgewiesen.
siehe Info Unvollständige Zugangsvoraussetzungen
Ausnahme: Zugang zum Drittfach M.Ed. nur ohne Auflagen
Der Zugang zu einem Erweiterungsstudium zum Master of Education (Drittfach) ist ausschließlich mit dem vollständigen Nachweis der allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen möglich.
Sonstige Regelungen zum Nachweis Zugangsvoraussetzungen:
Weitere Informationen hierzu siehe
Sie erhalten einen Zugangsbescheid mit Auflagen mit dem Sie sich zusammen mit dem Umschreibeformular in den Masterstudiengang einschreiben können.
Informationen zum Umschreibeverfahren einschließlich der dort geltenden Termine finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats:
https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/umschreibung/aenderung/umschreibung-in-einen-nc-freien-studiengang
Der Zugang zu einem Erweiterungsstudium zum Master of Education (Drittfach) ist ausschließlich mit dem vollständigen Nachweis der allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen, also ohne Auflagen, möglich.
Das bedeutet, neben den fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für das jeweilige Fach müssen auch die anderen Zugangsvoraussetzungen wie z.B. Auslandsaufenthalt, Sprachnachweise Latinum, Graecum... nachweislich erfüllt sein.
Weitere Informationen hierzu siehe
Sie erhalten einen Zugangsbescheid ohne Auflagen mit dem Sie sich zusammen mit dem Umschreibeformular in den Masterstudiengang einschreiben können.
Informationen zum Umschreibeverfahren einschließlich der dort geltenden Termine finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats:
https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/umschreibung/aenderung/umschreibung-in-einen-nc-freien-studiengang
zuletzt bearbeitet am: 01.07.2025