Anerkennung/Anrechnung Optionalbereich
Die formalen Anträge auf Anrechnung von Studien- oder Prüfungsleistungen oder auf Anrechnung von beruflichen/fachpraktischen Tätigkeiten finden Sie auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamts unter Optionalbereich.
Informationen zur Anerkennung/Anrechnung von Leistungen als Praktika nach Lehrerausbildungsgesetz 2009 (Eignungs- und Orientierungspraktikum, Berufsfeldpraktikum) im Rahmen des Kombinatorischen Studiengangs mit Abschluss Bachelor of Arts im Teilstudiengang 3 (Optionalbereich) finden Sie hier.
Falls Sie Fragen zur korrekten Vorgehensweise bei der Antragsstellung für den Optionalbereich und/oder der Praktika haben, nutzen Sie bitte die hier angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
Hinweise
Der Vorgang der Überprüfung eines Antrags auf Anerkennung/Anrechnung erfolgt ausschließlich auf der Basis schriftlicher und aussagekräftiger Dokumente. Es obliegt der antragstellenden Person, die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende Leistung bereitzustellen (im Sinne der Allgemeinen Bestimmungen zum Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts, § 9 Abs. 4 und des Hochschulgesetzes NRW, § 63a Abs. 2). Das vollständige oder teilweise Fehlen der Dokumentation kann zur Ablehnung des Antrags auf Anerkennung / Anrechnung führen.
Die Studierenden haben die für die Anerkennung/Anrechnung erforderlichen Unterlagen in der vom Prüfungsausschuss festgelegten Form vorzulegen (§ 9 Abs 4 Allg. Bestimmungen Kombinatorischer Studiengang Bachelor of Arts). Alle Nachweise (z.B. Arbeitsverträge, Bescheinigungen, Stundenzettel etc.) sind immer mit offiziellem Stempel und (lesbarer) Unterschrift einzureichen.
Über das Zentrale Prüfungsamt wird der Antrag auf Anerkennung/Anrechnung zusammen mit den eingereichten Dokumenten an den zuständigen Fachprüfungsausschuss für den Teilstudiengang 3 (Optionalbereich) weitergeleitet.
Sofern es sich nicht um eine Anerkennung / Anrechnung von Amts wegen handelt, entscheidet der Fach-Prüfungsausschuss Teilstudiengang 3 (Optionalbereich) als formell zuständiger Prüfungsausschuss aufgrund einer vom jeweiligen Fach-Prüfungsausschuss als fachlich zuständigem Prüfungsausschuss einzuholenden fachgutachterlichen Stellungnahme.
Das Ergebnis wird im Fall einer Ablehnung in Form eines schriftlichen Bescheides des Fach-Prüfungsausschusses Teilstudiengang 3 (Optionalbereich) über das Zentrale Prüfungsamt mitgeteilt.
Im Fall einer Anerkennung erfolgt die Anrechnung der Leistung über die Verbuchung in das Studienkonto durch die zuständige Sachbearbeitung des Zentralen Prüfungsamts.
zuletzt bearbeitet am: 14.11.2024