School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

Master of Education Lehramt Sonderpädagogische Förderung M.Ed.-SPF

Steckbrief

Abschluss:   Master of Education Lehramt Sonderpädagogische Förderung (M.Ed.)
M.Ed. Kombi: Deutsch oder Mathematik, Fach 2, Bildungswissenschaften, Förderschwerpunkte Lernen (LE) und Emotionale und Soziale Entwicklung (ESE)

Beginn:  Wintersemester und Sommersemester
Dauer:  4 Semester

Zugang:
abgeschlossenes Hochschulstudium
2 Förderschwerpunkte und 2 Fächer/Lernbereiche für LA SP gem. LZV
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen
Praxiselemente
Bewerbung und Einschreibung über ein Zugangsverfahren

Studium M.Ed.-SPF

Im Masterstudium M.Ed.-SPF werden die beiden Förderschwerpunkte Lernen sowie Emotionale und Soziale Entwicklung, zwei Unterrichtsfächer oder ein Unterrichtfach mit einem Lernbereich für das Lehramt Sonderpädagogische Förderung (an Förderschulen, Grundschulen, Schulen der Sek 1) sowie Bildungswissenschaften studiert.

Die möglichen Fachkombinationen an der BUW finden Sie hier.

Die Regelstudienzeit für den Studiengang Master of Education – Lehramt Sonderpädagogische Förderung – beträgt einschließlich der Abschlussarbeit („Master-Thesis“) vier Semester.
Im Masterstudium sind im Rahmen von Präsenzzeiten, Praktika, Vor- und Nachbereitungen sowie
der Abschlussarbeit insgesamt 120 Leistungspunkte (LP) zu erwerben.


Die zu erwerbenden Studien- und Prüfungsleistungen teilen sich wie folgt auf:

1. Im Teilstudiengang 1 erstes Fach 16 LP

   darunter

  • Fachdidaktik
    (bis zum Masterabschluss mind. 15 LP Fachdidaktik inkl. Bachelorstudien)

2. Im Teilstudiengang 2 zweites Fach: 16 LP
    darunter

  • Fachdidaktik
    (bis zum Masterabschluss mind. 15 LP Fachdidaktik inkl. Bachelorstudien)

3. Im Teilstudiengang 3 Bildungswissenschaften: 22 LP darunter

  • 6 LP Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte

4. Im Teilstudiengang 4 Förderschwerpunkt Lernen 11 LP

5. Im Teilstudiengang 5 Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung 10 LP 

6. Forschungsprojekt in einem der Teilstudiengänge 1, 2, 3, 4 oder 5: 5 LP

  • Das Forschungsprojekt kann in den Teilstudiengängen durchgeführt werden, die ein Modul Forschungsprojekt in der Prüfungsordnung fachspezifische Bestimmungen ausgewiesen haben.

7. Begleitung des Praxissemesters 12 LP darunter

  • 6 LP in einem der Teilstudiengänge 4 oder 5, ab WS23/24: 4 LP
  • 3 LP im Teilstudiengang 1, ab WS23/24: 4 LP
  • 3 LP im Teilstudiengang 2, ab WS23/24: 4 LP

8. Schulpraktischer Teil des Praxissemesters am Lernort Schule 13 LP
(Das Modul Praxissemester mit 25 LP setzt sich zusammen aus den Vor-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zum Praxissemester in den Teilstudiengängen 1, 2 und 4 oder 5 mit insg. 12 LP und dem schulpraktischen Teil mit 13 LP)

9. Abschlussarbeit Masterthesis in einem der Teilstudiengänge 15 LP
(§ 20 Prüfungsordnungen M.Ed.-SPF - Allgemeine Bestimmungen)

 

Studienorganisation und -beratung

Die Lehrangebote zu den Modulen der Teilstudiengänge finden sich im
Studierenden--Portal StudiLöwe unter Master > Lehramt an ..... MEd

Info und Beratung zum Studienaufbau in den Teilstudiengängen:
auf den Seiten der Fachgruppen in den Fakultäten
und über die Studienfachberater der jeweiligen Teilstudiengänge.

Info und Beratung zum bildungswissenschaftlichen Studium:
Institut für Bildungsforschung IfB

Info und Beratung zur Anmeldung von Prüfungen:
Zentrales Prüfungsamt unter Studiengänge

Neue Prüfungsordnungen M.Ed.-SPF zum WiSe 2023/24

Die Neufassungen der Prüfungsordnung und der fachspezifischen Bestimmungen Master of Education Sonderpädagogische Förderung sind veröffentlicht. Sie gelten für alle Studierenden, die sich zum WiSe 2023/24 neu in den M.Ed.-SPF einschreiben.

Prüfungsordnungen

Für das Studium Master of Education Lehramt Sonderpädagogische Förderung M.Ed.-SPF gelten fünf Prüfungsordnungen:

  • Allgemeine Bestimmungen für den Master of Education SPF
    Abbildung der Struktur des Studiengangs, Zugangsvoraussetzungen, Fachkombinationen, Prüfungsformen, Modul Praxissemester, Masterthesis etc.
     
  • Fachspezifische Bestimmungen für die zugehörigen Teilstudiengänge 1, 2, 3, 4 und 5 fachspezifische Zugangsvoraussetzungen, Module und Modulabschlussprüfungen (MAP)
     
  • Modulhandbücher Teilstudiengänge 1, 2, 3, 4 und 5 - ausführliche Modulbeschreibungen:
    Aufbau und Struktur der Module inkl. aller Modulkomponenten und der jeweils zu erbringenden Prüfungsleistungen (UBL, MAP).
    Die Veranstaltungen zu den Modulkomponenten sind in StudiLöwe in den Teilstudiengängen zu finden.
  • Prüfungsordnungen M.Ed.-SPF im systematischen Index
     
  • Modulhandbücher

Rechtliche Rahmenvorgaben Lehrer*innenbildung NRW

Der Lehrer*innenausbildung an der Bergischen Universität liegen zugrunde:

  • das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) NRW vom 12. Mai 2009, geändert durch das Gesetz vom 14. Juni 2016, zuletzt geändert 2021
    Gesamtfassung LABG 2009 inkl. aller Änderungen (Stand Mai 2021)
     
  • und die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV) vom 25. April 2016 und der ff. Änderungen des Landes Nordrhein-Westfalen
    Gesamtfassung LZV inkl. aller Änderungen
    (Stand 18.06.2021)
    In der LZV sind die Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen in NRW festgelegt, die in den jeweiligen Studiengängen – Kombinatorische Bachelorstudiengänge und Kombinationsstudiengänge Master of Education - an den Universitäten erworben werden:
    Zugelassene Fachkombinationen, Umfang fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Leistungen, Praxiselemente, bildungswissenschaftliche Inhalte, Inklusion etc.

zuletzt bearbeitet am: 03.01.2024

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