Anrechnung als Praxissemester
Eine Tätigkeit als Lehrkraft wird Inhaberinnen und Inhabern einer anderen Lehramtsbefähigung, die in den Studiengang Master of Education für ein weiteres Lehramt aufgenommen werden, als vollständiges Absolvieren des Praxissemesters im Umfang von 25 LP angerechnet, wenn die Lehrkraft bereits in ihrer (Lehramts-)Ausbildung ein Praxissemester absolviert hat.
Falls kein Praxissemester abgeleistet wurde, müssen für die Anrechnung mindestens 5 Monate Tätigkeit als Lehrkraft nachgewiesen werden (siehe §9 Abs 6 der Prüfungsordnungen Master of Education - allgemeine Bestimmungen).
Andere Anrechnungen, z.B. Vertretungslehrertätigkeiten ohne Lehramtsbefähigung, sind nicht möglich.
Die Anrechnung bleibt unbenotet.
Anträge auf Anrechnung einer Tätigkeit als Lehrkraft an einer Schule stellen Sie bitte im Rahmen des Zugangsverfahrens beim Servicebereich der School of Education (lehrerbildung@uni-wuppertal.de).
Anträge auf Anrechnung einer Tätigkeit als Lehrkraft, die erst nach dem Zugangsantrag erbracht wurde, reichen Sie bitte beim zentralen Prüfungsamt auf den dort vorgesehenen Formularen ein. Die Formulare sind unter ZPA > Studiengänge > Master > Master of Education > in den Teilstudiengängen unter > Anrechnung von Prüfungsleistungen zu finden.
zuletzt bearbeitet am: 02.11.2022