School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

Antrag und Vergabe bei Härtefällen oder familienfreundliche Zuweisung

Härtefallanträge entsprechend § 19a Abs. 2 Satz 4 sind ggf. innerhalb der für die Beantragung der Zuweisung eines Schulpraktikumsplatzes geltenden Frist über den Servicebereich der School of Education beim zentralen Prüfungsausschuss zu stellen.
Auch Anträge auf familienfreundliche Zuweisungen für Studierende mit Kindern im betreuungsbedürftigen Alter werden in der Zeit gestellt, während das PVP-Tool für die Anmeldung des schulpraktischen Teils geöffnet ist.

Sowohl die Härtefälle als auch Anliegen familienfreundlicher Zuweisung werden individuell vom Zentralen Prüfungsausschuss beraten und beschieden, wobei die Einschätzungen aufgrund der Regelungen des Sozialgesetzbuches (Pflege Angehöriger, Eingliederung und Teilhabe unter besonderen Bedingungen, Nachteilsausgleich etc.) getroffen werden.

Bitte stellen Sie den formlosen schriftlichen Antrag (formuliertes Anschreiben mit Angabe Ihrer Matrikel-Nummer, Ihres Master-Studiengangs und Ihrer Anschrift) spätestens zeitgleich mit der Finalisierung Ihrer Wunschliste und der Anmeldung zur Prüfung Modul PSIV .
Die Zuweisung eines Praxissemesterplatzes ist auch bei Härtefallzuweisungen und familienfreundlichen Zuweisungen nur auf Schulen der Ausbildungsregion möglich.

Härtefallanträge werden durch den zentralen Prüfungsausschuss entschieden. Bei positivem Beschluss, der den Antragstellern schriftlich mitgeteilt wird, erfolgt die Zuordnung eines Praxissemesterplatzes der Wunschliste vor der automatischen Verteilung im Vergabetool.

Die Koordination übernehmen im Auftrag des zentralen Prüfungsausschusses im Servicebereich der School of Education
Frau Dr. Eva Parusel (parusel[at]uni-wuppertal.de ) und
Frau Monika Quabeck-Gleser (lehrerbildung[at]uni-wuppertal.de).

Härtefälle und familienfreundliche Zuweisungen können nur im Vorfeld der Platzvergabe beschieden und umgesetzt werden, nicht aber nach der Platzzuweisung. Eine Sitzung des Zentralen Prüfungsausschuss findet statt, nachdem das Online-Tool für die Schulplatz-Wahl (PVP) geschlossen wurde und bevor die Platzvergabe berechnet wird.

Wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Situation als Härtefall oder aufgrund Ihrer Situation als Elternteil stellen möchten, richten Sie einen formlosen Antrag (formuliertes Anschreiben mit Angabe Ihrer Matrikel-Nummer, Ihres Master-Studiengangs und Ihrer Anschrift) an den Zentralen Prüfungsausschuss.

Der Antrag (am besten ein pdf-Dokument) mit den Nachweisen wird gesendet an:

per mail: lehrerbildung[at]uni-wuppertal.de
mit dem Betreff: Antrag HF Praxissemester

Der Antrag sollte Dokumente enthalten, die Ihre Argumentation belegen. Bitte reichen Sie Kopien ein.

Weitere Informationen finden Sie in der Handreichung zum Antrag auf Härtefall für die Zuweisung eines Platzes für den schulpraktischen Teil des Praxissemesters (Download Handreichung HF/FFZ Praxissemester)

zuletzt bearbeitet am: 11.09.2024

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