Kombinationsstudiengang Sonderpädagogische Förderung mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.-SPF)
Für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung mit den beiden sonderpädagogischen Förderschwerpunkten
- "Lernen (L)" und
- "emotionale und soziale Entwicklung (ESE)"
bietet die Bergische Universität Wuppertal die Studiengänge
Kombinatorischer Bachelor of Education – Sonderpädagogische Förderung (B.Ed.-SPF)
und daran anschließend den
Master of Education - Lehramt für Sonderpädagogische Förderung (M.Ed.-SPF) an.
Im Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Education - Sonderpädagogische Förderung (B.Ed.-SPF) werden der Bereich Sonderpädagogik und zwei Fächer miteinander kombiniert. Das bedeutet, die beiden Förderschwerpunkte Lernen (L) und emotionale und soziale Entwicklung (ESE) sowie die beiden Praktika sind Bestandteil von Teilstudiengang 1 Sonderpädagogik.
Die beiden Fächer werden in den Teilstudiengängen 2 (Deutsch oder Mathematik) und 3 studiert.
Fächerkombinationen
Teilstudiengang 1
Sonderpädagogik
mit Förderschwerpunkt Lernen
und Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
Teilstudiengang 2
- Deutsch
- oder Mathematik
Teilstudiengang 3
Das nicht in Teilstudiengang 2 gewählte Fach
- Mathematik
- oder Deutsch
oder eines der Fächer
- Biologie
- Chemie
- Englisch
- Evangelische Religionslehre
- Französisch
- Geschichte (NEU ab WiSe 23/24)
- Katholische Religionslehre
- Kunst*
- Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften – Sachunterricht
- Musik*
- Praktische Philosophie (NEU ab WiSe 23/24)
- Physik**
- Sport*
*Der Zugang zu den Teilstudiengängen Kunst, Musik und Sport setzt den Nachweis der spezifischen Eignung für diese Fächer voraus. Diese wird jeweils in besonderen Verfahren festgestellt, siehe Informationen zur spezifischen Eignung.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zum Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote durch das Studierendensekretariat.
**nur in Verbindung mit Mathematik als Teilstudiengang 2
Studium
Das Bachelorstudium umfasst 6 Semester mit insgesamt 180 LP.
Im Teilstudiengang Sonderpädagogik sind auch die beiden Praktika Eignungs- und Orientierungspraktikum und Berufsfeldpraktikum zu finden, die gemäß LABG für das Lehramt Sonderpädagogische Förderung nachgewiesen werden müssen.
Studienumfang
Teilstudiengang 1 Sonderpädagogik - FSP Lernen - FSP Emotionale und soziale Entwicklung - Bildungswissenschaften Praktika gem. LABG |
44 LP 40 LP 10 LP |
Teilstudiengang 2 Fach 1 Deutsch oder Mathematik |
38 LP |
Teilstudiengang 3 Fach 2 | 38 LP |
Bachelorarbeit | 10 LP |
Gesamt | 180 LP |
- Für das Studienangebot der Sonderpädagogik ist das Institut für Bildungsforschung IfB zuständig.
Informationen zu den Inhalten und Modulen Bereich Sonderpädagogik finden Sie auf den Seiten des IfB:
IfB B.Ed. Sonderpädagogik - Informationen zu den Praktika im B.Ed.-SPF finden Sie auf den Seiten des Bereichs
Praxis für die Lehrerbildung - Informationen zu Inhalten und Modulen der Fächer finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Fächer
- Informationen zu Studium und Prüfungen finden Sie auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes unter Studiengänge ZPA Bachelor of Education
Der Kombinatorischer Studiengang Bachelor of Education Sonderpädagogik wird gemäß der aktuell geltenden Prüfungsordnungen studiert. Es sind dabei vier Prüfungsordnungen relevant, die u.a. folgende Regelungen enthalten:
- Allgemeine Bestimmungen für den Kombinatorischen Studiengang mit Abschluss Bachelor of Education:
- Ziel des Studiums, Abschlussgrad
- Teilstudiengänge und Zugangsvoraussetzungen
- Regelstudienzeit, Studienumfang
- Prüfungsarten, Prüfungsfristen etc.
- Abschlussarbeit – Bachelorthesis
- Bewertung von Prüfungsleistungen, Bildung der Noten, Zeugnis und Urkunde
- Fachspezifische Bestimmungen der 3 Teilstudiengänge: Sonderpädagogik, Deutsch oder Mathematik und ein weiteres Fach
- Aufbau des Studiums des Teilstudiengangs
- Module in den jeweiligen Profilen
- Leistungspunkte und Modulprüfungen
Die gültigen Prüfungsordnungen finden Sie
- über die Seiten des Zentralen Prüfungsamtes (ZPA) unter Studiengänge -> Bachelor of Education
- im Systematischen Index der Amtlichen Mitteilungen unter Sonderpädagogische Förderung
- Die Einschreibung in das erste Fachsemester des kombinatorischen Studiengangs Bachelor of Education Sonderpädagogosche Förderung ist nur zum Wintersemester möglich.
- Der Bachelor of Education ist in allen Fachsemestern zulassungsbeschränkt (NC).
- Der Einschreibungsantrag muss innerhalb der Bewerbungsfristen über das Bewerbungstool StudiLöwe gestellt werden
Informationen zur Onlinebewerbung um Einschreibung einschließlich der dort geltenden Termine finden sich auf Seiten des Studierendensekretariats.
- Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung oder mit ausländischen Studienabschlüssen stellen einen Einschreibungsantrag über das Internationale Studierendensekretariat (Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen – uni-assist).
Hierzu gelten an der BUW folgende Bewerbungsfristen:
Für die Einschreibung zum Sommersemester: 15. November bis 15. Januar.
Für die Einschreibung zum Wintersemester: 15. Mai bis 15. Juli.
Der Zugang zu den Teilstudiengängen Kunst, Musik und Sport des kombinatorischen Studiengangs Bachelor of Education setzt zudem den Nachweis der spezifischen Eignung voraus. Für deren Feststellung legen die jeweiligen Fachgruppen eigene Verfahren und Termine fest.
- Der Bachelor of Education ist in allen Fachsemestern zulassungsbeschränkt (NC).
- Der Einschreibungsantrag muss innerhalb der Bewerbungsfristen für NC-Studiengänge über das Bewerbungsportal StudiLöwe gestellt werden
Informationen zur Onlinebewerbung um Einschreibung einschließlich der dort geltenden Termine finden sich auf Seiten des Studierendensekretariats. - Die Einstufung in ein höheres Fachsemester im Bachelor of Education Sonderpädagogik kann nur über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen im Teilstudiengang 1 Sonderpädagogik erfolgen. Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen in den beiden Fächern werden nach der Einschreibung in den B.Ed. verbucht, führen aber nicht zu einer Höhereinstufung.
Das bedeutet: Hochschul- oder Studiengangwechsler*innen, die noch keine Studien- und Prüfungsleistungen für den Bereich Sonderpädagogik nachweisen, müssen sich für das erste Fachsemester bewerben.
Informationen für Hochschul- oder Studiengangwechsler*innen zum Antrag auf Anerkennung / Anrechnung und Einstufung in den B.Ed. finden Sie hier
Nach dem Bachelorstudium
Master of Education sonderpädagogische Förderung
Aufbauend auf den Abschluss Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung wird für das Lehramt Sonderpädagogische Förderung das Studium Master of Education Lehramt für Sonderpädagogische Förderung mit den beiden Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung angeschlossen.
Weitere Fächer im B.Ed.-SPF (Drittfach)
Wer zusätzlich weitere Unterrichtsfächer (aus Teilstudiengang 3) im Kombinationsstudiengang Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung (und anschließend im M.Ed.-SPF) studieren möchte, kann sich in die sogenannten Erweiterungsstudiengänge zum B.Ed.-SPF einschreiben.
zuletzt bearbeitet am: 11.10.2024