Informationen zu den zum 31.03.2027 auslaufenden Prüfungsordnungen
Diese Information richtet sich an Studierende des
Kombinatorischen Studiengangs mit dem Abschluss Bachelor of Arts (K.B.A),
in den Prüfungsordnungen (PO 2021) der Teilstudiengänge, in denen ein Profil Grundschule studiert werden kann:
- Anglistik / Amerikanistik (alle Profile)
- Evangelische Religionslehre (alle Profile)
- Geographie (alle Profile)
- Geschichte (alle Profile)
- Katholische Religionslehre (alle Profile)
- Kunst (alle Profile)
- Musik (alle Profile)
- Sozialwissenschaften, PO 2021(alle Profile), läuft bereits zum 30.09.26 aus
- Sozialwissenschaften, PO 2022 (alle Profile)
- Sport (alle Profile)
sowie
- Germanistik und Mathematik für die Grundschule (nur G, auslaufend)
- Grundlagen der Naturwissenschaften und der Technik (nur G auslaufend)
und
Kombinatorischen Studiengangs Bachelor of Education – Sonderpädagogische Förderung (B.E.d-SPF)
in der Prüfungsordnung von 2014 (und folgender Änderungen)
Diese Prüfungsordnungen laufen zum 31.03.2027 (Ende WS 2026/27) aus.
Sofern Sie Ihren Studienabschluss bis dahin nicht erreichen können, ist Ihr Handeln erforderlich.
Je nach Studienprofil gibt es unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten (s.u.).
Weitere Informationen
Ab Sommersemester 2027 wird das Bachelorstudium mit Ziel Lehramt an Grundschulen ausschließlich im Kombinationsstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.-G) angeboten.
Wenn Sie
- mit dem Profil Grundschule im K.B.A. eingeschrieben sind
- und den Studiengang nicht bis zum 31.03.2027 abschließen können,
ist eine Fortsetzung des Studiums mit dem Ziel Lehramt an Grundschulen nur möglich, wenn Sie in den Kombinationsstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.-G) wechseln.
- Für den Studiengangswechsel ist es erforderlich, einen Antrag auf Anrechnung erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen sowie Einstufung in den B.Ed.-G beim Servicebereich der School of Education zu stellen.
- für das WS2026/27 und das SoSe 2027 entfällt die Zulassungsbeschränkung für den B.Ed.-G im höheren Fachsemester. Eine Einschreibung in den Studiengang ist möglich, sofern für den Teilstudiengang Sprachliche Grundbildung eine Einstufung in mind. das 2. Fachsemester erreicht wird.
Informationen zum Studiengangswechsel inkl. Fristen finden Sie hier:
https://soe.uni-wuppertal.de/de/studium/isk-bachelor/anrechnungen/anrechnungen-externe-studierende/
Informationen zum Studiengang B.Ed.-G finden Sie hier:
https://soe.uni-wuppertal.de/de/studium/isk-bachelor/kombi-bachelor-of-education-grundschule/
Wenn Sie
- in einem/ oder mehreren der o.g. Teilstudiengänge im Profil "HRSGe, GymGe, BK oder Fachwissenschaft" in der Prüfungsordnung von 2021 eingeschrieben sind
- und den Teilstudiengang nicht bis zum 31.03.2027 abschließen können
ist es für die Fortführung Ihres Studiums in diesem Teilstudiengang notwendig, rechtzeitig einen Antrag auf Anwendung der derzeit gültigen Prüfungsordnung PO2024 zu stellen.
Den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Internetseite des Zentrales Prüfungsamtes für Ihren Teilstudiengang unter "Wechsel der Prüfungsordnung".
https://www.zpa.uni-wuppertal.de/de/studiengaenge/kombinatorischer-bachelor/
Wenn Sie
- im Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Education – Sonderpädagogische Förderung B.Ed.-SPF, gem. der Prüfungsordnung von 2014 und den folgenden Änderungen, eingeschrieben sind
- und Ihr Studium nicht bis zum 31.03.2027 abschließen können,
ist es für die Fortführung Ihres Studiums notwendig, rechtzeitig Anträge auf Anwendung der derzeit gültigen Prüfungsordnungen zu stellen.
Die entsprechenden Anträge finden Sie auf der Internetseite des Zentrales Prüfungsamtes für Ihren Teilstudiengang unter "Wechsel der Prüfungsordnung".
https://www.zpa.uni-wuppertal.de/de/studiengaenge/bachelor-of-education-sonderpaedagogische-foerderung/
Für den Zugang zum Master of Education Lehramt an Grundschulen zum SoSe2027 ergeben sich für Studierende, die im K.B.A. gem. PO2021 Profil Grundschule studieren, folgende Besonderheiten:
Zum SoSe2027 ist der Zugang zum Master of Education Grundschule (M.Ed.-G) OHNE Bachelorabschluss für Studierende, die den K.B.A. mit Profil Grundschule gemäß zum 31.03.2027 endgültig auslaufender Prüfungsordnung studieren, NICHT möglich.
- Der Zugang zum M.Ed.-G ist folglich in diesem Semester nur auflagenfrei, d.h. mit abgeschlossenem K.B.A.-Bachelor-Studium möglich.
- Als Nachweis muss der vollständigen Kontoauszug mit 180 LP bzw. eine Bestätigung des ZPA, dass der K.B.A. bestanden wurde, eingereicht werden. Der Zugangsbescheid zum M.Ed. wird ausgestellt, die Ein-/bzw. Umschreibung ist bis zum 30.04.2027 möglich.
Wenn der K.B.A. Profil Grundschule gem. PO2021 nicht abgeschlossen werden kann, ist ein Zugang zum M.Ed.-G mit unvollständigen Zugangsvoraussetzungen (unter Auflagen) nur möglich, wenn nach dem Wechsel in den B.Ed.-Grundschule mind.165 LP nachgewiesen werden.
Studierende, die in den Bachelor of Education Grundschule (B.Ed.-G) wechseln oder gewechselt sind, können den Antrag auf Zugang zum M.Ed. stellen, wenn zum Abschluss des Bachelors maximal 15 LP zum Abschluss fehlen (Kontoauszug StudiLöwe nach Anrechnungen durch Servicebereich der SoE und Verbuchung durch das ZPA, bitte frühzeitig bei Frau Lamsfuss und dem ZPA melden)
- Informationen zum Studiengangswechsel inkl. Fristen finden Sie hier:
https://soe.uni-wuppertal.de/de/studium/isk-bachelor/anrechnungen/anrechnungen-externe-studierende/
- Wenn der K.B.A. Abschluss Profil Grundschule gem. ausl. PO2021 nicht bis zum 31.03.2027 vorliegt, kann eine Aufnahme in den M.Ed.-G unter Auflagen nur dann erfolgen, wenn nach dem erforderlichen Wechsel in den B.Ed.-G der Nachweis von mind. 165 LP vorliegt, sowie die weiteren Zugangsvoraussetzungen zum M.Ed.-G erfüllt sind.
- Dieser Nachweis – Studienkontoauszug StudiLöwe – und der Zugangsantrag zum M.Ed.-G muss bis spätestens 20. April 2027 eingereicht werden, dann kann ein Zugangsbescheid ausgestellt werden und die Umschreibung bis zum 30.04.2027 in den M.Ed.erfolgen, unter der Auflage Nachweis des Bachelorabschlusses des B.Ed.-G bis zum 30.09.2027
- Bitte beachten, dass der Studiengangwechsel und die erforderlichen Anerkennungen nicht innerhalb weniger Tage im Servicebereich der School of Education und im Zentralen Prüfungsamt durchführbar sind. Studierende, die jetzt schon wissen, dass sie den Abschluss im K.B.A. Profil Grundschule nicht schaffen werden, wechseln bitte frühestmöglich in den B.Ed.-G.
Weitere Infos:
Beratungsangebot
Haben Sie noch offene Fragen zum Studienabschluss, zum Wechsel der Prüfungsordnung bzw. des Studiengangs?
Das Zentrale Prüfungsamt bietet Ihnen gemeinsam mit dem Servicebereich der School of Education in regelmäßigen Onlinesprechstunden die Möglichkeit Ihre Fragen dazu zu besprechen. Immer
Donnerstags, 8 - 9 Uhr (ab dem 05.03.2026)
können Sie sich zur Beratung einwählen. Den Veranstaltungslink finden Sie im
Moodlekurs
Es stehen folgende Ansprechpartner*innen zur Verfügung:
- Zentrales Prüfungsamt: Tordis Ackermann, zpateam2@uni-wuppertal.de
- Servicebereich der School of Education
Studiengangswechsel, Danah Lamsfuß (isl@uni-wuppertal.de)
Fragen zum Zugangsverfahren zum Master of Education
zuletzt bearbeitet am: 24.04.2026