Erweiterungsstudiengang Bachelor of Education SPF
An der Bergischen Universität können zum Kombinationsstudiengang Sonderpädagogische Förderung mit dem Abschluss Bachelor of Education weitere Fächer in einem oder mehreren Erweiterungsstudiengängen studiert werden.
Alle Fächer aus Teilstudiengang 3 können im Erweiterungsstudium zum B.Ed.-SPF studiert werden.
Für den Erwerb der Lehrbefähigung in einem Drittfach für das Lehramt Sonderpädagoische Förderung muss anschließend der entsprechende Erweiterungsstudiengang zum Kombinationsstudiengang Master of Education Sonderpädagogische Förderung erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Teilstudiengang Sonderpädagogik kann im Erweiterungsstudium NICHT gewählt werden.
Entsprechend der Prüfungsordnung des Erweiterungsstudiengangs des B.Ed.-SPF gelten folgende Zugangsvoraussetzungen für eine Einschreibung in den Erweiterungsstudiengang zum Bachelor of Education SPF:
Zugangsvoraussetzungen, Bewerbung und Einschreibung
Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengang Sonderpädagogische Förderung an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) oder ein mindestens gleichwertig anerkannter Abschluss mit insgesamt mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten.
- Bewerbungen erfolgen über das Studierendensekretariat (Onlinebewerbung) zu den festgelegten Fristen
- der Einstieg ins 1. Fachsemester ist jeweils nur zum Wintersemester möglich
Voraussetzungen:
- Eingeschrieben im Kombinationsstudiengang mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.-SPF) an der Bergischen Universität
sowie der Nachweis von in diesem Studiengang bereits erbrachten Studienleistungen im Umfang von insgesamt mindestens 60 LP (nachzuweisen über Ihren Kontoauszug/ToR).
Antrag und Bewerbung
- zur Einschreibung muss der Nachweis über mind. 60 LP erbrachten Studienleistungen (Leistungsübersicht/ToR) zusammen mit dem Umschreibeformular
beim Studierendensekretariat eingereicht werden, - der Einstieg ins 1. Fachsemester ist in der Regel jeweils nur zum Wintersemester möglich
- der Zugang zu den Teilstudiengängen Kunst, Musik, Sport im Erweiterungsstudiengang des Kombinationsstudiengangs Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung setzt zudem den Nachweis der spezifischen Eignung für das jeweilige Fach voraus.
- Informationen zum Nachweis der fachspezifischen Eignung in den einzelnen Teilstudiengängen finden sich hier.
Studium Erweiterungsstudiengang Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung
Im Erweiterungsstudium wird der Teilstudiengang gemäß geltender Prüfungsordnung inkl. aller erforderlichen Prüfungen (MAPs, UBLs...) studiert.
Für das Studium eines Erweiterungsfaches im B.Ed.-SPF gelten die Prüfungsordnungen fachspezifische Bestimmungen für den entsprechenden Teilstudiengang in Kombination mit den Allgemeinen Bestimmungen für den Kombinationsstudiengang Lehramt Sonderpädagogische Förderung mit Abschluss Bachelor of Education.
Die Abschlussarbeit entfällt.
- Erweiterungsprüfungsordnung für den Kombinationsstudiengang Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung
- Prüfungsordnung Allgemeine Bestimmungen für den Kombinationsstudiengang Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung
- Prüfungsordnung fachspezifische Bestimmungen des gewählten Faches im B.Ed.-SPF
- Modulhandbuch des gewählten Faches im B.Ed.-SPF
Weitere Hinweise
- je nach zuvor absolvierten Fächern sind Anrechnungen möglich, zumal einschlägige Leistungen im Erweiterungsstudium ggf. erneut anrechenbar sind
- da für den Erweiterungsstudiengang keine Gesamtnote errechnet wird, können Anrechnungen ggf. unbenotet bleiben
- Nachweise und Zeugnis für das Erweiterungsstudium gelten nur in Verbindung mit einem erfolgreichen Bachelor-Abschluss an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) oder einem mindestens gleichwertig anerkannten Abschluss mit insgesamt mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten.
zuletzt bearbeitet am: 06.11.2024