"Spezielles Zusatzmodul" der Bildungswissenschaften
Um den Übergang zwischen Bachelor und Master zu flexibilisieren, kann bei Vorliegen bestimmter Zugangsvoraussetzungen (s.u.) ein "spezielles Zusatzmodul" der Bildungswissenschaften aus dem Masterstudium in die Bachelorphase vorgezogen werden, das im Teilstudiengang 3 (Optionalbereich) verbucht werden kann:
- Modul "Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte " (6 LP)
Dieses Modul ist mit gleichen Bezeichnungen im Teilstudiengang Bildungswissenschaften in allen Studiengängen Master of Education (MEd11) enthalten.
Studien- und Prüfungsleistungen, die in diesem "speziellen Zusatzmodul" im Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts erbracht wurden, werden daher beim Zugang zum Master of Education an der Bergischen Universität Wuppertal auf das im Masterstudium vorgesehene entsprechende Modul und deren Elemente in vollem Umfang mit den in dem Zusatzmodul erreichten Noten oder Teilnoten angerechnet.
Hierdurch soll der bei manchen Studienkonstellationen in den letzten Semestern der Bachelorphase drohende Leerlauf (z.B. wenn nur noch wenige Prüfungen ausstehen) vermieden werden.
HINWEIS 1: In den übrigen Modulen des Teilstudiengangs Bildungswissenschaften der Studiengänge Master of Education können Studien- und Prüfungsleistungen nur von Studierenden erbracht werden, die in einen Studiengang Master of Education eingeschrieben sind.
HINWEIS 2: Studien- und Prüfungsleistungen, die in diesem "speziellen Zusatzmodul" erbracht wurden, werden aber
- nicht auf die zum Abschluss des Kombinatorischen Studiengangs Bachelor of Arts erforderlichen Leistungen angerechnet.
- nicht beim Zugang zum Masterstudium als Beitrag zur Erfüllung der bildungswissenschaftlichen Zugangsvoraussetzungen zu einem Studiengang Master of Education an der Bergischen Universität Wuppertal anerkannt.
- nicht im Tausch oder anstatt anderer bildungswissenschaftlicher Module oder Modulelemente angerechnet, die für Studierende mit dem Ziel MEd11 in den jeweiligen Prüfungsordnungen (fachspezifische Bestimmungen) von Teilstudiengängen des Kombinatorischen Studiengangs Bachelor of Arts verankert sind.
Zugangsvoraussetzungen
Um das Lehrangebot des "Speziellen Zusatzmoduls" der Bildungswissenschaften wahrzunehmen und dort Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen, sind folgende Regelungen zu beachten:
- Bei Zulassung zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen, zu denen unbenotete Studienleistungen im Rahmen der "Speziellen Zusatzmodule" der Bildungswissenschaften zu erbringen sind, werden Studierende des Teilstudiengangs 3 (Optionalbereich) im Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts berücksichtigt, wenn sie folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
- Nachweis von mindestens 150 LP (neu ab WS 21/22!) im gesamten Kombinatorischen Bachelor of Arts zu Beginn der Lehrveranstaltung,
- davon mindestens 12 LP (alte PO)/ 15 LP (neue PO) im Teilstudiengang 3 (Optionalbereich) in Modulen, die zum Nachweis der bildungswissenschaftlichen Zugangsvoraussetzungen zu einem Studiengang Master of Education an der Bergischen Universität beitragen können.
-
Studierende, die die Veranstaltung im Rahmen des Studiums "spezieller Zusatzmodule" im Optionalbereich des kBA besuchen möchten, müssen sich zwingend - je nach Prüfungsordnung - über StudiLöwe, Wusel oder schriftlich anmelden.
- Bei der Zulassung zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen der "Speziellen Zusatzmodule" werden ggf. Studierende bevorzugt berücksichtigt, die bereits in einen Studiengang Master of Education eingeschrieben sind, da diese Gruppe entsprechende Lehrveranstaltungen im Rahmen ihres Studiengangs belegen muss.
- Prüfungen zu den "Speziellen Zusatzmodulen" können nur angemeldet werden, wenn die unter Ziffer 1 aufgeführten Zugangsvoraussetzungen beim Zentralen Prüfungsamt nachgewiesen sind.
- Bestätigungen über unbenotete Studienleistungen („Scheine“), die in "Speziellen Zusatzmodulen" erbracht wurden, werden nur bei Nachweis der Zugangsvoraussetzungen ausgehändigt.
Hierzu ist bei der Abholung des Scheins (Scheinformular auf den Seiten des ZPA: www.zpa.uni-wuppertal.de/de/studiengaenge/kombinatorischer-bachelor/kba-optionalbereich/) der Nachweis der Zugangsvoraussetzungen (per Studienkontoauszug ) vorzulegen. - Für Studierende, die von einer anderen Universität an die Bergische Universität Wuppertal gewechselt sind und sich im Auflagenstudium mit dem Ziel Master of Education befinden (d.h. Ablehnung zum MEd11, Nachstudium im Erweiterungsstudiengang des KombiBA), gelten die Zugangsvoraussetzungen entsprechend:
- Auch Studierende dieser Gruppe müssen mindestens 150 LP im Erststudium nachgewiesen haben und dürfen max. noch 6 LP (alte PO)/5 LP (neue PO) Auflagen im Optionalbereich offen haben. Ob dies der Fall ist, ist in der Regel aus dem Ablehnungsbescheid des Servicebereichs der School of Education (ISL) ersichtlich. Um sich bestätigen zu lassen, dass sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können sich die Studierenden dieser Gruppe auch per Mail an den Servicebereichs der School of Education (ISL) wenden (lehrerbildung[at]uni-wuppertal.de).
Rechtsgrundlage
Studierende, die sich bis einschließlich Sommersemester 2021 in den Kombinatorischen Studiengang mit Abschluss Bachelor of Arts eingeschrieben bzw. einen Teilstudiengang gewechselt haben, studieren den Teilstudiengang 3 (Optionalbereich) gemäß der noch bis 2025 geltenden Neufassung der Prüfungsordnung vom 26.2.2015, Amtl. Mittlg. 26/2015 mit den den Änderungen
- Änderung der PO vom 29. März 2017, Amtl. Mittlg. 18/2017
- Änderung der PO vom 27. Februar 2018, Amtl. Mittlg.16/2018
- Änderung der PO vom 12. April 2019, Amtl. Mittlg. 14/2019,
- Änderung der PO vom 20. September 2021, Amtl. Mittlg. 43/2021 (relevante Informationen für das Zusatzmodul!)
Studierende, die sich ab Wintersemester 2021 in den Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts eingeschrieben haben, studieren den Teilstudiengang 3 (Optionalbereich) gemäß der aktuell geltenden Prüfungsordnung 2021.
In der Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) sind Umfang und Art der Bachelorprüfung des Teilstudiengangs beschrieben, d.h. u.a. die Kombinierbarkeit der Module, deren Profilzugehörigkeit, Kompentenzbeschreibungen, Leistungspunkte sowie Prüfungen.
Es gilt die Neufassung der Prüfungsordnung vom 7. Oktober 2021 (Amtl. Mittlg. 91/2021) mit dem zugehörigen Modulhandbuch vom 5. Oktober 2021.
Weitere Informationen
Informationen zu diesem Modul (Leistungspunkte, Prüfungen, Modulteile...) findet sich auf den Seiten des Instituts für Bildungsforschung (IfB): Angebote für die Masterstudiengänge beim jeweiligen Masterstudiengang
Die Veranstaltungen zu diesem Modul finden Sie im Vorlesungsverzeichnis unter School of Education > Master of Education > jeweiliger Masterstudiengang
Änderungen
Es ist nur noch ein Zusatzmodul studierbar (Änderung der PO Optionalbreich, Beschluss vom 03.04.2019)
Aufgrund der geplanten Änderung der Prüfungsordnungen des Teilstudiengangs Bildungswissenschaften in den Master of Education Studiengängen zum Wintersemester 2019/20 ist das Modul Bildungsforschung und Schulentwicklung (9 LP) ab Sommersemester 2019 nicht mehr vorziehbar als Zusatzmodul zu studieren ist.
Es ist nur noch das Modul Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte als spezielles Zusatzmodul ausgewiesen.
- Wenn das Modul Bildungsforschung und Schulentwicklung als Bachelorstudierender im SoSe2019 begonnen wird, können erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen nicht verbucht bzw. die Prüfungen können nicht angemeldet werden.
- Sollten Sie das Modul bereits vor dem Sommersemester 2019 begonnen haben (d.h. dass bereits nachweislich Studien- und/oder Prüfungsleistungen im Modul erbracht wurden), können Sie es fortführen.
- Studierenden des Kombinatorischen Bachelors, die mit dem Modul schon begonnen haben, d.h. nachweislich Studien‐ oder Prüfungsleistungen erbracht haben, werden diese Studien‐ und Prüfungsleistungen im Rahmen des Vertrauensschutzes auf Studien- und Prüfungsleistungen des neuen Moduls "Schultheorie, Schulsystem, Schulentwicklung" angerechnet.
Die möglichen Anrechnungen werden im Rahmen des Zugangsverfahrens zum Master of Education identifiziert und auf dem Aufnahmebescheid zum Master of Education ausgewiesen.
- Zur Info: Vorinformation des IfB zur Änderung der PO Bildungswissenschaften im MEd zum WiSe 2019/20 und die Konsequenzen für die Belegung und spätere Anerkennung des Speziellen Zusatzmoduls „Bildungsforschung & Schulentwicklung“ im Optionalbereich des kBA.
(pdf-Dokument als Download)
zuletzt bearbeitet am: 12.08.2024