School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

M.Ed.-HRSGe Zugangs- und Studienvoraussetzungen

Für die Aufnahme in den Kombinationsstudiengang Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen mit Abschluss Master of Education (M.Ed.-HRSGe) sind folgende allgemeine und fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erbringen:

  1. Abschluss eines Bachelorstudiengangs oder eines vergleichbaren Studiengangs 180 LP
    mit mind. zwei Fächern Profil HRSGe und Bildungswissenschaften (mehr unter Fachkombinationen)
  2. mindestens 61 LP Bachelorstudien davon mindestens 9 LP in fachdidaktischen Studien (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) in den beiden Fächern entsprechend den in §1 der PO fachspezifische Bestimmungen festgelegten fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen
  3. mindestens 36 LP Bildungswissenschaften,
    einschließlich eines Eignungs- und Orientierungspraktikums gem. § 7 LZV
    sowie eines mindestens vierwöchigen Berufsfeldpraktikums gemäß § 9 der Lehramtszugangsverordnung,
  4. Bachelorthesis im Umfang von mind. 8 LP
  5. Insgesamt (Bachelor-)Leistungen, die für den Zugang zum Masterstudium relevant sind, im Umfang von mindestens 180 LP davon mindestens 31 LP an einer Universität, an einer Kunst- oder Musikhochschule oder an der Deutschen Sporthochschule Köln.

Für den Zugang zu allen Studiengängen Master of Education sind mit dem Zugangsantrag zudem Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (auch Latein) nachzuweisen: sie sind in der Regel nachgewiesen durch die Hochschulzugangsberechtigung.

Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache (mindestens Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachzuweisen.

Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien

Für den Zugang zu einigen Teilstudiengängen der Studiengänge Master of Education (M.Ed.) muss anhand der mit dem Zugangsantrag vorgelegten Unterlagen eine gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien feststellbar sein:
Kunst, Musik und Sport

Fachspezifische Eignung

Für den Zugang zu diesen Teilstudiengängen ist zudem der Nachweis der auf die Anforderung für das jeweilige Lehramt abgestimmten spezifischen Eignung erforderlich, der in der Regel mit dem Zugang zu einem einschlägigen Bachelorstudium erbracht wurde:
Kunst, Musik und Sport

  • Wenn dieser Nachweis bereits mit der Aufnahme in ein einschlägiges Bachelorstudium erbracht wurde,
    muss dies mit dem Antrag auf Zugang zu einem Studiengang Master of Education nachgewiesen werden. Bei gestalterischen Studiengängen (Kunst) empfiehlt es sich, dem Antrag hierzu aussagekräftige Unterlagen (Arbeitsproben) beizufügen.
  • Sofern im Zugangsverfahren festgestellt wird, dass der Nachweis nicht vorliegt, wird auf Antrag die Möglichkeit gegeben, die Eignung gegebenenfalls in besonderen Verfahren durch den jeweiligen Fach-Prüfungsausschuss feststellen zu lassen.

Für den Zugang zu einigen Teilstudiengängen der Studiengänge Master of Education (M.Ed.) ist mit dem Zugangsantrag ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in dem jeweiligen Teilstudiengang nachzuweisen:
Englisch, Französisch und Spanisch

  • Der Auslandsaufenthalt ist in einem Land zu absolvieren, in dem die Fremdsprache als Umgangssprache gesprochen wird (§2 Abs. 3 Satz 7).
  • Bei einer Kombination der genannten Teilstudiengänge wird ein weiterer Auslandsaufenthalt von vergleichbarer Länge empfohlen.
  • Auslandsaufenthalte, die vor Einschreibung in das vorangegangene Bachelor-Studiums absolviert wurden, können anerkannt werden, wenn diese bei Einschreibung in den jeweiligen Studiengang Master of Education nicht länger als sechs Jahre zurückliegen. 
  • Hinweise zur Anrechnung auf den Auslandsaufenthalt finden Sie hier

Fächerkombinationen

Durch das Lehrerausbildungsgesetz ist vorgeschrieben, welche Fächer im Lehramt Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschule (HRSGe) miteinander kombiniert werden können. Bestimmte Fächer gelten dabei als Kernfächer, von denen mindestens eines als Unterrichtsfach zu wählen ist.

Die folgende Tabelle gibt mit Blick auf die Studienangebote der Bergischen Universität für den MEd-HRSGe an, welche Fächer als Kernfächer gelten (Spalte 1) und so mit einem anderen Kernfach oder einem weiteren Fach (Spalte 2) als Unterrichtsfächer kombiniert werden können.

Es ist somit für Teilstudiengang 1 ein Fach aus Spalte 1 und für Teilstudiengang 2 ein Fach aus Spalte 2 zu wählen. In Klammern ist dabei die Bezeichnung des zugehörigen Teilstudiengangs im Kombi-Bachelor angegeben, sofern die Bezeichnung von der des Master-Faches abweicht.

Fachkombinationen M.Ed. HRSGe

Teilstudiengang 1
Kernfach
Teilstudiengang 2
  zweites Kernfach siehe linke Spalte
  oder
eines der weiteren Unterrichtsfächer:
Biologie Geographie
Chemie Kunst
Deutsch (Germanistik) Musik
Englisch (Anglistik/Amerikanistik) Sport
Evangelische Religion Französisch
Geschichte Spanisch
Informatik  
Katholische Religion  
Mathematik (Elemente der Mathematik)  
Praktische Philosophie  
Physik  
Wirtschaft-Politik (Sozialwissenschaften)  

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

Die jeweiligen Prüfungsordnungen der einzelnen Fächer im Master of Education HRSGe - fachspezifischen Bestimmungen - legen in §1 folgende fachspezifische Zugangsvoraussetzungen fest:

mindestens 36 LP Bachelorstudien (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)

  • einschließlich eines Eignungs- und Orientierungspraktikums im Umfang von 25 Praktikumstagen gem. §7 LZV
  • sowie eines mind. vierwöchigen Berufsfeldpraktikums gem. §9 LZV

mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 12 LP fachdidaktische Studien, einschließlich 3 LP inklusionsorientierte Studien
  • mindestens 15 LP Allgemeine Naturwissenschaften,
  • mindestens 20 LP Organismische Biologie und Ökologie,
  • mindestens 6 LP Molekulare Biologie und Physiologie und
  • mindestens 3 LP Humanbiologie.

mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach Chemie, einschließlich Fachdidaktik Chemie (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon mindestens

  • 10 LP in Allgemeiner und Anorganischer Chemie,
  • 6 LP in Organischer Chemie,
  • 4 LP in Physikalischer Chemie,
  • 3 LP in experimenteller allgemeiner Chemie (Praktikum),
  • 3 LP in experimenteller organischer Chemie (Praktikum),
  • 4 LP in Physik,
  • 4 LP in Biologie und
  • 9 LP in Chemiedidaktik, einschließlich 2 LP inklusionsorientierte Studien.

mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindestens 9 LP fachdidaktische Studien
    einschließlich 2 LP inklusionsorientierte Studien sowie
  • fachwissenschaftliche Studien in Neuere Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft

mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 16 LP fachwissenschaftliche Studien anglistische Sprachwissenschaft,
  • mindestens 16 LP fachwissenschaftliche Studien anglistische Literaturwissenschaft und
  • mindestens 12 LP Sprachpraxis Englisch
  • mindestens 13 LP fachdidaktische Studien sowie
  • 4 LP inklusionsorientierte Fragestellungen (innerhalb oder außerhalb der fachdidaktischen Studien).

Nachweis eines mindestens 3-monatigen Auslandsaufenthaltes

mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindestens 6 LP fachdidaktische Studien.

mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 13 LP Didaktik der romanischen Sprachen,
  • mindestens 33 LP Sprach- und Literaturwissenschaft, davon
    • mindestens 9 LP französische Literaturwissenschaft und
    • mindestens 9 LP französische Sprachwissenschaft

Wird der Teilstudiengang Französisch mit dem Teilstudiengang Spanisch kombiniert, so sind beim Zugang zu den beiden Teilstudiengängen Französisch und Spanisch nur für einen Teilstudiengang 13 LP in der Didaktik der romanischen Sprachen nachzuweisen.

Nachweis eines mindestens 3-monatigen Auslandsaufenthaltes

mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 9 LP fachdidaktische Studien.

mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindestens 8 LP fachdidaktische Studien,
  • mindestens 9 LP Alte Geschichte,
  • mindestens 9 LP Mittelalterliche Geschichte,
  • mindestens 9 LP Geschichte der Frühen Neuzeit und
  • mindestens 9 LP Geschichte der Neuzeit.

 

mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 3 LP Grundlagen der Informatik,
  • mindestens 5 LP Algorithmen und Datenstrukturen,
  • mindestens 5 LP Objektorientierte Programmierung,
  • mindestens 5 LP Softwaretechnologie,
  • zwei aus den folgenden drei Nachweisen
    - mindestens 4 LP Internettechnologien
    - mindestens 4 LP Kryptographie
    - mindestens 4 LP Datenbanken
  • mindestens 9 LP fachdidaktische Studien einschließlich 2 LP inklusionsorientierte Studien

mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindestens 9 LP fachdidaktische Studien sowie
  • 4 LP inklusionsorientierte Fragestellungen (innerhalb oder außerhalb der fachdidaktischen Studien).

Zudem sind für den Zugang Kenntnisse in Latein auf folgendem Niveau nachzuweisen: Die Studierenden müssen Latein soweit beherrschen, dass sie Texte mit Hilfe von Fachlexika und -grammatiken selbständig übersetzen und vorhandene Übersetzungen begründet bewerten können

  • Nachweis der fachspezifischen, auf die Anforderung für dieses Lehramt abgestimmten Eignung.
  • Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien (Fachpraxis Kunst)


Mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon mindestens

  • 38 LP Fachpraxis
    davon je 6 LP in Zeichnen, Malerei, Skulptur/Plastik und Fotografie oder Film und
    12 LP Vertiefungsstudium Kunstpraxis davon mind. 6 LP Zeichnen, Druckgraphik, Malerei oder Skulptur/Plastik
  • 15 LP Fachwissenschaft
    davon mind. 10 LP Kunstgeschichte
  • 6 LP Fachdidaktik
    je 2 LP Grundfragen der Kunstpädagogik und Bildnerisches Gestalten bei Kindern und Jugendlichen

Die Adäquanz der Leistungen ist ggf. durch Arbeitsproben zu belegen
 

mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindestens 9 LP fachdidaktische Studien.

  • Nachweis der fachspezifischen, auf die Anforderung für dieses Lehramt abgestimmten Eignung.
  • Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien (Fachpraxis Musik)

mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindestens 6 LP fachdidaktische Studien.

mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon mindestens

  • 9 LP Fachdidaktik

mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon mindestens

  • 12 LP mathematische Grundlagen,
  • 15 LP aus dem Bereich Experimentalphysik und Theoretische Physik,
  • 6 LP physikalische Praktika und
  • 9 LP fachdidaktische Studien einschließlich 3 LP inklusionsorientierte Studien.

mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindestens 10 LP fachdidaktische Studien sowie
  • mindestens 10 LP Soziologie,
  • mindestens 10 LP Wirtschaftswissenschaft und
  • mindestens 10 LP Politikwissenschaft.

darüber hinaus müssen in den 3 Teildisziplinen spezifische Inhalte/Themen studiert worden sein, siehe §1 PO fachspezifische Bestimmungen

mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 13 LP Didaktik der romanischen Sprachen,
  • mindestens 33 LP Sprach- und Literaturwissenschaft, davon
    • mindestens 9 LP hispanische Literaturwissenschaft und
    • mindestens 9 LP hispanische Sprachwissenschaft.

Wird der Teilstudiengang Spanisch mit dem Teilstudiengang Französisch kombiniert, so sind beim Zugang zu den beiden Teilstudiengängen Französisch und Spanisch nur für einen Teilstudiengang 13 LP in der Didaktik der romanischen Sprachen nachzuweisen.

  • Nachweis eines mindestens 3-monatigen Auslandsaufenthaltes

  • Nachweis der fachspezifischen, auf die Anforderung für dieses Lehramt abgestimmten Eignung.
  • Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien (sportpraktische Felder)

sowie mindestens 61 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindestens 6 LP fachdidaktische Studien,
  • mindestens 29 LP Sportwissenschaftliche Themenfelder sowie
  • mindestens 16 LP sportpraktische Felder bzw. Methodikkurse.

zuletzt bearbeitet am: 02.08.2024

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