Rechtliche Rahmenvorgaben Lehrer*innenbildung NRW
Der Lehrer*innenausbildung an der Bergischen Universität liegen zugrunde:
- das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) NRW vom 12. Mai 2009, geändert durch das Gesetz vom 14. Juni 2016, zuletzt geändert 2021
Gesamtfassung LABG 2009 inkl. aller Änderungen (Stand Mai 2021)
- und die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV) vom 25. April 2016 und der ff. Änderungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesamtfassung LZV inkl. aller Änderungen (Stand 18.06.2021)
In der LZV sind die Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen in NRW festgelegt, die in den jeweiligen Studiengängen – Kombinatorische Bachelorstudiengänge und Kombinationsstudiengänge Master of Education - an den Universitäten erworben werden:
Zugelassene Fachkombinationen, Umfang fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Leistungen, Praxiselemente, bildungswissenschaftliche Inhalte, Inklusion etc.
Rahmenvorgaben KMK und HRK
Gemeinsame Standards der Bundesländer - KMK und HRK
- KMK-Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften
Beschluss vom 16.12.2004 in der Fassung vom 16.05.2019
- KMK Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung
Beschluss 16.10.2008 in der Fassung vom 16-05-2019
- Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt
(Qualifikation Inklusion für alle angehenden Lehrkräfte)
Gemeinsame Empfehlung von Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz
Beschluss der KMK vom 12.03.2015/ Beschluss der HRK vom 18.03.2015
Praxiselemente Bachelor und Master
Rechtliche Vorgaben und Prüfungsordnungen
Rechtliche Vorgaben
- Lehrerausbildungsgesetz (LABG) 2009 inkl. Änderungen (zul. 02/2022)
- Lehramtszugangsverordnung (LZV) vom 26.04.2016 inkl. Änderungen (zul. 06/2021)
- Kooperationsvereinbarung (Amtliche Mitteilungen der Bergischen Universität, Jg. 40 Nr. 3 vom 10.01.2011)
- Runderlass Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen
Runderlass des MfSW vom 28.6.2012 mit Änderungen RdErl. vom 15.12.2016 zuletzt geändert 10/2022
- Rahmenkonzeption zur strukturellen und inhaltlichen Ausgestaltung des Praxissemesters im lehramtsbezogenen Masterstudiengang
- Zusatzvereinbarung zur "Rahmenkonzeption zur strukturellen und inhaltlichen Ausgestaltung des Praxissemesters im lehramtsbezogenen Masterstudiengang"
21.10.2016 (MSW des Landes NRW)
- Portfolio gem. LABG und LZV
- Zur Frage der Anrechnung von Vertretungsunterrichtsleistungen auf das Praxissemester
Brief des MfSW vom 15. März 2013
- Hinweise zur Arbeit der interinstitutionellen Fach-Arbeitsgruppen (IFA) Praxissemester der Bergischen Universität, Gemeinsamer Studienausschuss (GSA) finden sich hier.
- Fachpraktische Tätigkeit gemäß §5 Abs.6 LZV im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an Berufskollegs
Runderlass des MfSW vom 14.04.2013
Sprachvoraussetzugen
Vorgaben zu den Nachweisen fremdsprachlicher Kenntnisse für alle Lehrämter in §11 der LZV, abgebildet in den Prüfungsordnungen Master of Education in §2 Abs3.
- Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung.
- Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat: Kenntnisse in einer weiteren Sprache
- Für das Lehramt an Berufskollegs mit beruflicher Fachrichtung: Kenntnisse in einer Fremdsprache.
Latinum für Lehramt GymGe
- §11 Abs2 der LZV
- § 2 Abs 3 der Prüfungsordnung MEd-GymGe allgemeine Bestimmungen
- Brief des MSW vom 23.05.2016 zu den veränderten Anforderungen an die Kenntnisse in Latein gemäß der Lehramtszugangsverordnung vom 25.04.2016
- Änderungserlass zum kleinen Latinum vom 03.05.2016
Dualer Master of Education BK für FH-Absolvent*innen
Grundlage für die Einstellung von Fachhochschulabsolvent*innen an Berufskollegs mit der Verpflichtung, die vollständige Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Berufskollegs über den dualen Studiengang Master of Education an der Bergischen Universität Wuppertal sowie den anschließenden berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zu erwerben, ist der
- Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 8.12.2014
- sowie der Runderlass vom 23.12.2016
- Verlängerung bis zum Schujahr 2026/27 Runderlass des MSB NRW vom 07.09.2021
Vorbereitungsdienst:
Neues Kerncurriculum für die Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst
Hinweise zum Vorbereitungsdienst, der an das Masterstudium anschließt.
Gesetze und Verordnungen auf der Seite des Schulministeriums:
https://www.schulministerium.nrw/vorbereitungsdienst-referendariat
zuletzt bearbeitet am: 15.12.2022