School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

Rechtliche Rahmenvorgaben Lehrer*innenbildung NRW

Der Lehrer*innenausbildung an der Bergischen Universität liegen zugrunde:

  • das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) NRW vom 12. Mai 2009, geändert durch das Gesetz vom 14. Juni 2016, zuletzt geändert 2021
    Gesamtfassung LABG 2009 inkl. aller Änderungen (Stand Mai 2021)
     
  • und die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV) vom 25. April 2016 und der ff. Änderungen des Landes Nordrhein-Westfalen
    Gesamtfassung LZV inkl. aller Änderungen
    (Stand 18.06.2021)
    In der LZV sind die Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen in NRW festgelegt, die in den jeweiligen Studiengängen – Kombinatorische Bachelorstudiengänge und Kombinationsstudiengänge Master of Education - an den Universitäten erworben werden:
    Zugelassene Fachkombinationen, Umfang fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Leistungen, Praxiselemente, bildungswissenschaftliche Inhalte, Inklusion etc.

Rahmenvorgaben KMK und HRK

Gemeinsame Standards der Bundesländer - KMK und HRK

 

 

Praxiselemente Bachelor und Master

Rechtliche Vorgaben und Prüfungsordnungen

Rechtliche Vorgaben

 

 

Sprachvoraussetzugen

Vorgaben zu den Nachweisen fremdsprachlicher Kenntnisse für alle Lehrämter in §11 der LZV, abgebildet in den Prüfungsordnungen Master of Education in §2 Abs3.

  • Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung.
  • Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat: Kenntnisse in einer weiteren Sprache
  • Für das Lehramt an Berufskollegs mit beruflicher Fachrichtung: Kenntnisse in einer Fremdsprache.

Latinum für Lehramt GymGe

Dualer Master of Education BK für FH-Absolvent*innen

Grundlage für die Einstellung von Fachhochschulabsolvent*innen an Berufskollegs mit der Verpflichtung, die vollständige Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Berufskollegs über den dualen Studiengang Master of Education an der Bergischen Universität Wuppertal sowie den anschließenden berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zu erwerben, ist der

Vorbereitungsdienst:

Neues Kerncurriculum für die Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst
Hinweise zum Vorbereitungsdienst, der an das Masterstudium anschließt.

Gesetze und Verordnungen auf der Seite des Schulministeriums:
https://www.schulministerium.nrw/vorbereitungsdienst-referendariat

zuletzt bearbeitet am: 15.12.2022

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