Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen M.Ed.-GymGe
Steckbrief
Abschluss: Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (M.Ed.)
M.Ed. Kombi: Zwei Unterrichtsfächer und Bildungswissenschaften
Beginn: Wintersemester und Sommersemester
Dauer: 4 Semester
Zugang:
abgeschlossenes Hochschulstudium
2 Fächer für LA GymGe gem. LZV
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen
Praxiselemente
Bewerbung und Einschreibung über ein Zugangsverfahren
Studium M.Ed.-GymGe
Im Masterstudium M.Ed.-GymGe werden zwei Fächer für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie Bildungswissenschaften studiert - die Kernfachbindung ist zu beachten, siehe Fachkombinationen GymGe
Die Regelstudienzeit für den Studiengang Master of Education an Gymnasien und
Gesamtschulen – beträgt einschließlich der Abschlussarbeit („Master-Thesis“) vier Semester.
Im Masterstudium sind im Rahmen von Präsenzzeiten, Praktika, Vor- und Nachbereitungen sowie
der Abschlussarbeit insgesamt 120 Leistungspunkte (LP) zu erwerben.
Die zu erwerbenden Studien- und Prüfungsleistungen teilen sich wie folgt auf:
1. Im Teilstudiengang 1 Kernfach: 26 LP darunter
- Fachdidaktik
und - 4 LP Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung des Praxissemesters einschließlich
2 LP Studienprojekt.
2. Im Teilstudiengang 2 zweites Fach: 26 LP darunter
- Fachdidaktik
und - 4 LP Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung des Praxissemesters einschließlich
2 LP Studienprojekt.
3. Im Teilstudiengang 3 Bildungswissenschaften: 34 LP darunter
- 6 LP Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte sowie
- 4 LP Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung des Praxissemesters
4. Projekt/ Forschungsprojekt in einem der Teilstudiengänge 1, 2 oder 3: 6 LP
- Ist in den Prüfungsordnungen der Teilstudiengänge 1 und 2 kein Projekt/Forschungsprojekt vorgesehen, muss das Forschungsprojekt in Teilstudiengang 3 Bildungswissenschaften durchgeführt werden.*
5. Schulpraktischer Teil des Praxissemesters am Lernort Schule 13 LP
(Das Modul Praxissemester mit 25 LP setzt sich zusammen aus den Vor-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zum Praxissemester in den Teilstudiengängen 1,2 und 3 mit insg. 12 LP und dem schulpraktischen Teil mit 13 LP)
6. Abschlussarbeit Masterthesis in einem der Teilstudiengänge 15 LP
(§ 20 Prüfungsordnungen MEd-GymGe - Allgemeine Bestimmungen)
*Für das Forschungsprojekt ist mindestens in der Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) des Teilstudiengangs 3 (Bildungswissenschaften) ein Modul eingerichtet, innerhalb dessen man zwischen verschiedenen Lehrangeboten wählen kann.
Studienorganisation und -beratung
Die Lehrangebote zu den Modulen der Teilstudiengänge finden sich im
Studierenden--Portal StudiLöwe unter Master > Lehramt an ..... MEd
Info und Beratung zum Studienaufbau in den Teilstudiengängen:
auf den Seiten der Fachgruppen in den Fakultäten
und über die Studienfachberater der jeweiligen Teilstudiengänge.
Info und Beratung zum bildungswissenschaftlichen Studium:
Institut für Bildungsforschung IfB
Info und Beratung zur Anmeldung von Prüfungen:
Zentrales Prüfungsamt unter Studiengänge
Prüfungsordnungen
Für das Studium Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen GymGe gelten vier Prüfungsordnungen:
- Allgemeine Bestimmungen für den Master of Education GymGe –
Abbildung der Struktur des Studiengangs, Zugangsvoraussetzungen, Fachkombinationen, Prüfungsformen, Modul Praxissemester, Masterthesis etc.
- Fachspezifische Bestimmungen für die zugehörigen Teilstudiengänge 1, 2 und 3 – fachspezifische Zugangsvoraussetzungen, Module und Modulabschlussprüfungen (MAP)
- Modulhandbücher Teilstudiengänge 1, 2 und 3 - ausführliche Modulbeschreibungen: Aufbau und Struktur der Module inkl. aller Modulkomponenten und der jeweils zu erbringenden Prüfungsleistungen (UBL, MAP).
Die Veranstaltungen zu den Modulkomponenten sind in StudiLöwe in den Teilstudiengängen zu finden. - Prüfungsordnungen M.Ed.-GymGe im systematischen Index
- Modulhandbücher
Rechtliche Rahmenvorgaben Lehrer*innenbildung NRW
Der Lehrer*innenausbildung an der Bergischen Universität liegen zugrunde:
- das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) NRW vom 12. Mai 2009, geändert durch das Gesetz vom 14. Juni 2016, zuletzt geändert 2021
Gesamtfassung LABG 2009 inkl. aller Änderungen (Stand Mai 2021)
- und die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV) vom 25. April 2016 und der ff. Änderungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesamtfassung LZV inkl. aller Änderungen (Stand 18.06.2021)
In der LZV sind die Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen in NRW festgelegt, die in den jeweiligen Studiengängen – Kombinatorische Bachelorstudiengänge und Kombinationsstudiengänge Master of Education - an den Universitäten erworben werden:
Zugelassene Fachkombinationen, Umfang fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Leistungen, Praxiselemente, bildungswissenschaftliche Inhalte, Inklusion etc.
zuletzt bearbeitet am: 16.11.2023