Bewerbung und Einschreibung Dualer Master of Education Berufskolleg
Hier finden Bewerber*innen mit einem FH-Abschluss in Maschinenbau, Elektrotechnik oder Chemietechnik die Informationen zum Zugangsverfahren für den Dualen Master of Education Lehramt an Berufskollegs
Für die Einschreibung in einen Studiengang Master of Education muss bei der Immatrikulation beim Studierendensekretariat/Internationalen Studierendensekretariat eine Bescheinigung des zuständigen Masterprüfungsausschusses (Zugangsbescheid) vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass alle gemäß Prüfungsordnung des beantragten Masterstudiengangs erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.
Für den Master of Education koordiniert der Servicebereich der School of Education das Zugangsverfahren.
- Die Aufnahme in einen Master of Education Studiengang muss beim zuständigen Zentralen Prüfungsausschuss Master of Education beantragt werden - mit dem Formular Zugangsantrag innerhalb der geltenden Antragsfristen.
- Nach Prüfung des Antrags wird ein Zugangs- oder Ablehnungsbescheid ausgestellt, der jeweils für die Einschreibung in das auf dem Bescheid ausgewiesene Semester gültig ist.
- Die Einschreibung erfolgt innerhalb der Einschreibefristen nach der Registrierung über das Bewerbungsportal StudiLöwe
- durch Einreichen des Zugangsbescheids,
- des Vertrags über die Anstellung an einem Berufskolleg in NRW gem. Runderlass
- und der weiteren erforderlichen Dokumente beim Studierendensekretariat.
Zugangsverfahren Dualer Master of Education Dual MEd-BK
Der duale Master of Education – Lehramt an Berufskollegs wendet sich an Interessent*innen, die einen einschlägigen FH-Bachelor-Abschluss in einem der folgenden Studiengänge nachweisen:
- Elektrotechnik, Energietechnik, Fahrzeugtechnik, Fertigungstechnik, Mechatronik, Nachrichtentechnik, Technische Informatik, Informationstechnik, Automatisierungstechnik, Maschinenbautechnik, Versorgungstechnik, Chemietechnik, Verfahrenstechnik sowie ggfs. vergleichbarer Studiengänge
und gleichzeitig als Lehrer*innen an einer berufsbildenden Schule angestellt sind, ohne über eine Lehramtsbefähigung bzw. eine Zugangsberechtigung zum Vorbereitungsdienst zu verfügen.
Mit einem abgeschlossenen Erststudium Bachelor of Sc oder B.Eng. oder z.B. auch Diplom aus o.g. Bereichen kann ein Antrag auf Zugang für den Dualen Master of Education Berufskolleg gestellt werden.
Der Zugang zu unseren Master of Education Studiengängen (M.Ed.) ist nicht zulassungsbeschränkt (kein NC), allerdings müssen für die Aufnahme in einen Master of Education Studiengang allgemeine und fachspezifische Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden, die in den jeweiligen M.Ed.-Prüfungsordnungen ausgewiesen sind.
Für die Einschreibung in einen Studiengang Master of Education muss für die Immatrikulation beim Studierendensekretariat/Internationalen Studierendensekretariat eine Bescheinigung des zuständigen Masterprüfungsausschusses (Aufnahmebescheid) vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass alle gemäß Prüfungsordnung des beantragten Masterstudiengangs erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.
In einen Studiengang Master of Education (MEd) kann nur aufgenommen werden, wer die in den jeweiligen Prüfungsordnungen ausgewiesenen allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
Grundlegende Zugangsvoraussetzung für den Dualen Kombinationsstudiengang Master of Education Lehramt an Berufskollegs ist die Anstellung an einen Berufskolleg in NRW gemäß FH-Erlass.
Allgemeine und fachspezifische Zugangsvoraussetzungen sowie die Fachkombinationen für den Dualen Master of Education Lehramt an Berufskollegs:
Der Zugang/ bzw. die Einschreibung in einen Kombinationsstudiengang Master of Education (M.Ed.) ist zum
Sommer- und zum Wintersemester möglich.
Der Zugangsantrag wird über den Servicebereich der School of Education beim Masterprüfungsausschuss gestellt:
- für das Sommersemester: bis 15. Januar eines jeden Jahres
- für das Wintersemester: bis 10. Juli eines jeden Jahres
Die Einschreibung erfolgt über das Onlineportal StudiLöwe zu den Einschreibungsfristen:
- für das Sommersemester: ab Mitte Dezember bis 15. April eines jeden Jahres
- für das Wintersemester: ab Mitte Mai bis 15. Oktober eines jeden Jahres
- https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/bewerbung-und-einschreibung/master.html
Der Zugang/ bzw. die Einschreibung in einen Kombinationsstudiengang Master of Education (M.Ed.) ist zum
Sommer- und zum Wintersemester möglich.
Der Zugangsantrag wird über den Servicebereich der School of Education beim Masterprüfungsausschuss gestellt:
- für das Sommersemester: bis 10. Januar eines jeden Jahres
- für das Wintersemester: bis 30. Juni eines jeden Jahres
Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und/ oder ausländischen Hochschulabschlüssen wenden sich bitte parallel zur bzw. vor der Bewerbung zum M.Ed. an das internationale Studierendensekretariat
Für diese Bewerber*innen sind insbesondere die Fristen für die Uni-Assist Bewerbung zu beachten:
- Für die Einschreibung zum Sommersemester: 15. November bis 15. Januar
- Für die Einschreibung zum Wintersemester: 15. Mai bis 15. Juli
- Zugangsantrag (pdf-Formular) zum Download:
Zugangsantrag Dualer M.Ed-BK
- Mailadresse für die Antragstellung:
antrag-med@uni-wuppertal.de
- Der Zugangsantrag muss innerhalb der o.g. Fristen beim zentralen Prüfungsausschuss für die Kombinationsstudiengänge mit dem Abschluss Master of Education gestellt werden.
- Jede*r Antragsteller*in kann maximal 2 verschiedene Anträge für ein Semester stellen.
Z.B. kann ein Antrag auf Zugang zum Dual MEd BK und parallel dazu ein Antrag auf Zugang zum "normalen" MEd BK gestellt werden.
- Das Antragsformular wird online (bzw. auf dem PC) vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit
allen erforderlichen Unterlagen (pdf-Dokumente) per mail zugesendet.
Folgende Dokumente sollen beigefügt werden:
- möglichst viele aussagekräftigen Unterlagen (gescannte Zeugniskopien in beglaubigter Form und Leistungsbescheinigungen gestempelt vom zuständigen Prüfungsamt, Prüfungsordnungen, Modulbeschreibungen), aus denen hervorgeht, was Sie bisher studiert haben und in welchem Umfang, am besten über ein sogenanntes Transcript of Records bzw. einen Kontoauszug oder ggf. über Scheine.
- Bitte alle Dokumente (Transcript of Records, Zeugnisse, Praktika-Nachweise, ggfs. Unbedenklichkeitsbescheinigung) mit aussagekräftigen/zuordnenbaren Dateinamen versehen.
- Die Unterschrift kann entweder durch Einscannen des unterschriebenen Formulars oder durch eine Signatur (z.B. Acrobat-Reader) erfolgen.
- Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages ist das Einreichen des Antrags mit vollständigen Unterlagen.
Der Servicebereich behält sich vor, im Rahmen des Zugangsverfahrens in digitaler Form eingereichte Dokumente stichprobenartig zu kontrollieren und sich die Originaldokumente vorlegen oder verifizieren zu lassen. Betroffene Bewerber*innen werden zu gegebener Zeit angeschrieben, eine zusätzliche Zusendung der Anträge per Post ist nicht notwendig.
Prüfung der Anträge / Zugangsvoraussetzungen
Der Servicebereich der School of Education koordiniert das Prüfverfahren der Zugangsvoraussetzungen durch die Prüfungsausschüsse der jeweiligen Fächer und stellt die Bescheide aus.
Da dieses Verfahren einige Zeit in Anspruch nimmt, sind die jeweiligen Einschreibetermine (s.o.) nur verlässlich zu erreichen, wenn der Zugangsantrag und die entsprechenden Nachweise zu o.g. Antragsfristen eingehen.
Aufgrund des Zugangsantrages und der eingereichten Unterlagen wird die Erfüllung der erforderlichen Zugangsvoraussetzungen geprüft und ein ausführlicher Zugangsbescheid ausgestellt.
Da für die vertragliche Einstellung an der Schule gem. o.g. Runderlass eine Bestätigung des Zugangs zum dualen Master of Education Studiengang an der Bergischen Universität Wuppertal erforderlich ist, wird ggfs. zu den Einstellungsterminen zunächst eine entsprechende Kurz-Bescheinigung ausgestellt.
Der ausführliche Zugangsbescheid folgt dann später.
Mit diesem Zugangsbescheid und dem Nachweis der Anstellung an einem BK in NRW gem. o.g. Runderlasses können Sie sich nach erfolgter Onlinebewerbung einschreiben.
Im Vorfeld ist es nicht möglich, Aussagen darüber zu treffen, welche Leistungen/Qualifikationen Ihnen anerkannt werden können. Die Aufnahme in einen Master of Education-Studiengang (MEd-11) erfolgt unabhängig von eventuell vorliegenden Gutachten oder Anerkennungen anderer Behörden oder Einrichtungen (andere Prüfungsausschüsse, andere Universitäten, Bezirksregierungen etc.).
Grundlage der Entscheidung sind einzig die mit dem Antrag eingereichten Nachweise über Studienabschlüsse oder Studienleistungen.
In den Prüfungsordnungen der Master of Education Studiengänge sind in §2 die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen definiert.
- Werden die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen vollständig erfüllt, kann die Aufnahme in den Master of Education Studiengang erfolgen.
- Werden die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen bis auf einen Rest von insgesamt maximal 10 LP erfüllt, kann die Aufnahme in den Dualen Master of Education Studiengang erfolgen - unter der Auflage, parallel zum Masterstudium die fehlenden Zugangsvoraussetzungen in einem Bachelorstudium nachzustudieren.
Das Auflagenstudium beinhaltet nur die fehlenden Zugangsvoraussetzungen, es wird kein weiterer Bachelorabschluss erworben.
Der Zentrale Prüfungsausschuss stimmt dem Zugang mit Auflagen zum Studiengang nicht zu, wenn
- noch kein qualifizierender erster Studienabschluss (FH-Abschluss) vorliegt
- die noch nachzuweisenden zusätzlichen Studien- und Prüfungsleistungen den Umfang von max. 10 LP überschreiten.
Das bedeutet:
Wenn ein Erstabschluss (FH-Abschluss) vorliegt und fachspez. Zugangsvoraussetzungen im Umfang von max. 10 LP fehlen, kann eine Aufnahme in den Dualen Masterstudiengang unter Auflagen erfolgen.
Die fehlenden Zugangsvoraussetzungen sind parallel zum Masterstudiengang auf Bachelorebene nach zu studieren und bis zur Anmeldung der Masterthesis nachzuweisen. Die Auflagen bzw. das entsprechende Studienprogramm werden auf dem Aufnahmebescheid zum Dualen Master of Education ausgewiesen.
Bescheide und Einschreibung
Nach Ablauf unseres internen Zugangsverfahrens erhalten Sie eine schriftliche Auskunft über dessen Ergebnis in Form eines Bescheides. Im günstigsten Fall erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen und können direkt zum Studium des Masters of Education zugelassen werden.
- Sie erhalten in diesem Fall einen Zugangsbescheid mit dem Sie sich nach erfolgter Anmeldung über das Bewerbungsportal StudiLöwe und der Vorlage des Anstellungsvertrages an einem BK einschreiben können.
- Der Bescheid ist nur für das Semester gültig, das auf dem Bescheid ausgewiesen ist.
- Im Studierendensekretariat erfolgt auf der Grundlage des Bescheids sowie der Anmeldung zur Immatrikulation die Einschreibung, auf die hin Matrikelnummer, Studierendenausweis etc. zugesandt werden.
- Informationen zu Einschreibeverfahren und Onlinebewerbung einschließlich der dort geltenden Termine finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats:
https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/bewerbung-und-einschreibung/master.html.
Falls Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllen, werden Ihnen im Bescheid die nach zu studierenden Auflagen und die Möglichkeiten, wie Sie diese an der Bergischen Universität nachstudieren können, mitgeteilt.
Einschreibung in den Dual MEd-BK mit Bachelorabschluss und Auflagen im Umfang von max. 10 LP
Falls die nach zu studierenden Auflagen den Umfang von max. 10 Leistungspunkten (LP) nicht überschreiten und die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen (z.B. Vertrag an einem Berufskolleg in NRW) erfüllt sind, können Sie in den Masterstudiengang eingeschrieben werden und die Auflagen parallel zum M.Ed.-Studium im Rahmen eines Bachelorstudiums in einem höheren FS (Auflagenstudium) nachstudieren.
Die Erfüllung der Auflagen muss bis zur Anmeldung der Masterthesis abgeschlossen sein.
Sie erhalten einen Aufnahmebescheid mit Auflagen mit dem Sie sich nach der Onlinebewerbung im Bewerbungsportal StudiLöwe in den Dualen Masterstudiengang einschreiben können.
Ablehnungsbescheid - Auflagenstudium
Sollten die Auflagen höher als max. 10 LP sein, müssten diese Auflagen zunächst nachstudiert werden, bevor Sie sich erneut zum Dualen M.Ed.-Studium bewerben könnten.
Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid mit Ausweisung der fehlenden Zugangsvoraussetzungen. Diese können teilweise an der BUW oder an einer anderen Hochschule nachstudiert werden.
Wenn die Inhalte der fehlenden Zugangsvoraussetzungen in Studiengängen an der BUW angeboten werden, wird ggfs. eine Höherereinstufung in den entsprechenden Studiengang ausgewiesen, mit dem Sie sich für ein Auflagenstudium in den entsprechenden Bachelorstudiengang einschreiben können.
Falls die für das Nachstudium erforderlichen Inhalte nicht in Studiengängen an der BUW angeboten werden, müssen die fehlenden Zugangsvoraussetzungen an einer anderen Fach-/Hochschule studiert werden, z.B. an einer Fachhochschule innerhalb unserer FH-Kooperation.
Information und Beratung:
Zum Studiengang allgemein, insbesondere zum Zugang:
Servicebereich der School of Education:
Frau Quabeck-Gleser, 0202-439 3887, lehrerbildung[at]uni-wuppertal.de
Frau Dr. Heer, 0202-439 2330, heer[at]uni-wuppertal.de
Frau Dr. Parusel, Praxissemester im Dualen MEd- BK, 0202-439 5130, parusel[at]uni-wuppertal.de
Die persönliche Beratung und Betreuung der Studierenden im Dualen Master of Education erfolgt durch
Arbeitsbereich Prof. Dr. Carolin Frank
Didaktik der Technik
Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik
Raum W.11.093
E-mail: ddtbklehramt[at]uni-wuppertal.de
zuletzt bearbeitet am: 15.11.2024