School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

Auslandsaufenthalte für Englisch, Französisch und Spanisch

Für die Aufnahme in die Teilstudiengänge Englisch, Französisch oder Spanisch sowie in eine Kombination dieser Teilstudiengänge in einem der Master of Education-Studiengänge (M.Ed.) nach § 11 Abs. 10 Satz 1 LABG 2009 ist unter anderem ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer nachzuweisen.
Auslandsaufenthalte, die vor Aufnahme des Bachelor-Studiums absolviert wurden, können anerkannt werden, wenn diese bei Aufnahme des Masterstudiums nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.

Der Auslandsaufenthalt ist in einem Land, in dem die studierte Fremdsprache als Umgangssprache gesprochen wird, zu absolvieren ( siehe z.B. § 2 Abs. 3 Satz 7 Prüfungsordnung Master of Education GymGe vom 24.09.2019)

Bei einer Kombination der genannten Teilstudiengänge wird ein weiterer Auslandsaufenthalt von vergleichbarer Länge empfohlen.

Nähere Informationen insbesondere zu Möglichkeiten, den Auslandsaufenthalt mit Lehrveranstaltungen zu verbinden, sowie Empfehlungen, wie sich diese Vorgabe fachlich sinnvoll gestalten lässt, finden sich auf den Homepages der Fächer

Wichtig für die Planung Auslandsaufenthalt und Studium

Der Auslandsaufenthalt muss bei Aufnahme in den Master of Education vollständig absolviert sein, eine Einschreibung in den M.Ed. ohne nachgewiesenen Auslandsaufenthalt ist nicht möglich.

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Antrag auf Anerkennung des Auslandsaufenthaltes

Der Antrag auf Anerkennbarkeit des Auslandsaufenthaltes muss beim für den jeweiligen Teilstudiengang im Master of Education zuständigen Fachprüfungsausschuss eingereicht werden.

Wenn der vollständige Auslandsaufenthalt im Studienkonto des Bachelorstudiengangs an der BUW verbucht werden soll, reichen Sie das Formular nach der Bestätigung der Anerkennbarkeit durch den Fachprüfungsausschuss beim Zentralen Prüfungsamt (ZPA) ein.

Im Zugangsverfahren zum Master of Education wird die Bestätigung des Auslandsaufenthaltes zusammen mit dem Zugangsantrag über den Servicebereich der School of Education (ISL) an den Zentralen Prüfungsausschuss der Master of Education-Studiengänge gesendet.

Formulare zur Anerkennung des Auslandsaufenthaltes

 

zuletzt bearbeitet am: 28.06.2024

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