Informationen zu den zum 31.03.2027 auslaufenden Prüfungsordnungen
Diese Information richtet sich an Studierende des
Kombinatorischen Studiengangs mit dem Abschluss Bachelor of Arts (K.B.A),
in den Prüfungsordnungen (PO 21) der folgenden Teilstudiengänge:
- Anglistik / Amerikanistik (alle Profile)
- Evangelische Religionslehre (alle Profile)
- Geographie (alle Profile)
- Geschichte (alle Profile)
- Katholische Religionslehre (alle Profile)
- Kunst (alle Profile)
- Musik (alle Profile)
- Sozialwissenschaften (alle Profile)
- Sport (alle Profile)
sowie
- Germanistik und Mathematik für die Grundschule (nur GS)
- Grundlagen der Naturwissenschaften und der Technik (nur GS)
und
Kombinatorischen Studiengangs Bachelor of Education – Sonderpädagogische Förderung (B.E.d-SPF)
in der Prüfungsordnung von 2014 (und der folgenden Änderungen)
Diese Prüfungsordnungen laufen zum 31.03.2027 aus.
Sofern Sie Ihren Studienabschluss bis dahin nicht erreichen können, ist Ihr Handeln erforderlich.
Je nach Studienprofil gibt es unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten (s.u.).
Weitere Informationen
Wenn Sie
- in einem/ oder mehreren der o.g. Teilstudiengänge (alle Profile außer Grundschule) und
- in einer Prüfungsordnung von 2021 eingeschrieben sind und
- ihr Studium nicht bis zum 31.03.2027 abschließen können
ist es für die Fortführung Ihres Studiums in diesem Teilstudiengang notwendig, rechtzeitig einen Antrag auf Anwendung der derzeit gültigen Prüfungsordnung zu stellen.
Den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Internetseite des Zentrales Prüfungsamtes für Ihren Teilstudiengang unter "Wechsel der Prüfungsordnung".
https://www.zpa.uni-wuppertal.de/de/studiengaenge/kombinatorischer-bachelor/
ACHTUNG:
Der Teilstudiengang Grundlagen der Naturwissenschaften und der Technik
(und auch Germanistik und Mathematik für die Grundschule) läuft endgültig aus.
Hier ist nur ein ein Wechsel in einen anderen Teilstudiengang / oder Studiengang möglich .
Wenn Sie
- im Teilstudiengang Germanistik und Mathematik für die Grundschule,
- (und) einem der o.g. Teilstudiengänge in einem Grundschulprofil
- in einer Prüfungsordnung von 2021 eingeschrieben sind und
- ihr Studium nicht bis zum 31.03.2027 abschließen werden
ist für ein Fortführung Ihres Studiums, weiterhin mit dem Studienziel Grundschule, ein Studiengangswechsel in den
Kombinationsstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.-G.) erforderlich.
Informationen zum Studiengang finden Sie hier:
https://soe.uni-wuppertal.de/de/studium/isk-bachelor/kombi-bachelor-of-education-grundschule/
Informationen zum Studiengangswechsel finden Sie hier:
https://soe.uni-wuppertal.de/de/studium/isk-bachelor/anrechnungen/anrechnungen-externe-studierende/
Es ist auch möglich, im K.B.A.. zu verbleiben. Sie können zusammen mit dem PO-Wechsel, einen Profilwechsel vornehmen. (Nicht möglich für Grundlagen der Naturwissenschaften und Technik UND Germanistik und Mathematik für die Grundschule, hier muss ein anderer Teilstudiengang gewählt werden) .
Für den betreffenden Teilstudiengang ist es notwendig, rechtzeitig einen Antrag auf Anwendung der derzeit aktuellsten Prüfungsordnung zu stellen. Den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Internetseite des Zentrales Prüfungsamtes für Ihren Teilstudiengang unter "Wechsel der Prüfungsordnung".
https://www.zpa.uni-wuppertal.de/de/studiengaenge/kombinatorischer-bachelor/
Studierende des
Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Education – Sonderpädagogische Förderung, gem. der Prüfungsordnung von 2014 und den folgenden Änderungen
und ihr Studium nicht bis zum 31.03.2027 abschließen können
ist es für die Fortführung Ihres Studiums notwendig, rechtzeitig Anträge auf Anwendung der derzeit gültigen Prüfungsordnungen zu stellen. Die entsprechenden Anträge finden Sie auf der Internetseite des Zentrales Prüfungsamtes für Ihren Teilstudiengang unter "Wechsel der Prüfungsordnung".
https://www.zpa.uni-wuppertal.de/de/studiengaenge/bachelor-of-education-sonderpaedagogische-foerderung/
Beratungsangebot
Haben Sie noch offene Fragen zum Studienabschluss, zum Wechsel der Prüfungsordnung bzw. des Studiengangs?
Das Zentrale Prüfungsamt bietet Ihnen gemeinsam mit dem Servicebereich der School of Education in regelmäßigen Onlinesprechstunden die Möglichkeit Ihre Fragen dazu zu besprechen. Immer
Donnerstags, 8 - 9 Uhr (ab dem 05.03.2026)
können Sie sich zur Beratung einwählen. Den Veranstaltungslink finden Sie im
Moodlekurs
Es stehen folgende Ansprechpartner*innen zur Verfügung:
- Zentrales Prüfungsamt: Tordis Ackermann, zpateam2@uni-wuppertal.de
- Servicebereich der School of Education
Studiengangswechsel, Danah Lamsfuß (isl@uni-wuppertal.de)
Fragen zum Zugangsverfahren zum Master of Education
zuletzt bearbeitet am: 05.03.2026