School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

Teilstudiengang 3 (Optionalbereich) im Kombinatorischen Studiengang mit Abschluss Bachelor of Arts (Studienstart bis SoSe 21, auslaufend zum 30.09.2025)

Im Optionalbereich kann aus einer Vielzahl von Angeboten mit Blick auf die eigene akademische und berufliche Entwicklung gewählt werden.

Die Lehrveranstaltungen bzw. Module sind zur besseren Übersicht den Profillinien

zugeordnet.

Sie können Module unterschiedlicher Profillinien kombinieren (sofern Sie keine Zugangsvoraussetzungen für einen anschließenden Masterstudiengang zu erfüllen haben).

Es können Fachstudien vertieft werden, eine Konzentration auf die Bildungswissenschaften erfolgen, interdisziplinäre Studien durchführt oder Fremdsprachen erlernt oder berufspraktische Erfahrungen gesammelt werden.

Studienumfang

Der Teilstudiengang 3 (Optionalbereich) umfasst insgesamt 18 LP. Diese erwerben Sie durch den Abschluss von

  • entweder 3 Modulen im Umfang von je 6 LP
  • oder zwei Modulen im Umfang von 6 und 12 LP oder je 9 LP.
  • oder einem Modul im Umfang von 18 LP.

Bei der Wahl der Module ist zu beachten, ob für einen anschließenden Master-Studiengang bestimmte Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen sind, d.h. ob festgelegte Module oder Module aus vorgegebenen Profilen nachgewiesen werden müssen.

Es können weitere Module belegt und auf Antrag mit in das Zeugnis aufgenommen werden.

Der Abschluss des Optionalbereichs nur durch die Module Eignungs- und Orientierungspraktikum, Berufsfeldpraktikum, Betriebspraktikum I und Betriebspraktium II ist gemäß Prüfungsordnung ausgeschlossen.

Wenn Sie mit der Perspektive Lehramt studieren, sind bei der Einschreibung für einen anschließenden Master of Education folgende Leistungen aus dem Teilstudiengang 3 (Optionalbereich) nachzuweisen:

  • BIL101 Eignungs- und Orientierungspraktikum (6 LP)
  • BIL102 Berufsfeldpraktikum (6 LP)
  • ein weiteres Modul im Umfang von 6 LP aus dem Profil Bildungswissenschaften

Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen zu einem anschließenden Masterstudiengang. Sofern aus dem Teilstudiengang 3 (Optionalbereich) bestimmte Module vorgeschrieben sind, sind diese dem Profil Fachmaster/Fachwissenschaften zugeordnet. Sind keine Zugangsvoraussetzungen in der Prüfungsordnung festgelegt, könnte es dennoch empfehlenswert sein, weitere Module der entsprechenden Fachrichtung zu belegen.

Gerne können Sie auch unser "Lotsensystem" in Anspruch nehmen und sich an isk@uni-wuppertal.de wenden.

 

 

Rechtsgrundlage

Studierende, die sich bis einschließlich Sommersemester 2021 in den Kombinatorischen Studiengang mit Abschluss Bachelor of Arts eingeschrieben bzw. bis dahin einen Teilstudiengang gewechselt haben, studieren den Teilstudiengang 3 (Optionalbereich) gemäß der noch bis 30.09.2025 geltenden Neufassung der Prüfungsordnung vom 26.2.2015, Amtl. Mittlg. 26/2015 mit den Änderungenen

und dem zughörige Modulhandbuch vom 30. April 2019.

Studierende, die ihr Studium nach der Prüfungsordnung vom 27.03.2014 (Amtl. Mittlg. 09/14), zu-
letzt geändert am 25.07.2019 (Amtl. Mittlg. 45/19), aufgenommen haben, können ihre Modulprü-
fungen einschließlich der Abschlussarbeit bis zum 30.09.2025 ablegen (siehe Prüfungsordnung für den Kombinatorischen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts an der Bergischen Universität Wuppertal vom 21.09.2021, §27 (3))

In der Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) sind Umfang und Art der Bachelorprüfung des Teilstudiengangs beschrieben, d.h. u.a. die Kombinierbarkeit der Module, deren Profilzugehörigkeit, Kompentenzbeschreibungen,  Leistungspunkte sowie Prüfungen.

In dem Modulhandbuch finden Sie zusätzliche Informationen zu den einzelnen Modulkomponenten, d.h. zu den Inhaltsbeschreibungen, Kombinationsmöglichkeiten, Art und Umfang von Leistungsnachweisen etc.

Die gültigen Prüfungsordnungen finden Sie über die Seiten des Zentralen Prüfungsamtes (ZPA) unter Studiengänge -> Kombinatorischer Bachelor.

Informationen zu Modulen

zuletzt bearbeitet am: 12.08.2024

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