School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

M.Ed.-BK Zugangs- und Studienvoraussetzungen

Für die Aufnahme in den Kombinationsstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit Abschluss Master of Education (M.Ed.-BK) sind folgende allgemeine und fachspezifische Zugangsvoraussetzungen nachzuweisen:

  1. Abschluss eines Bachelorstudiengangs oder eines vergleichbaren Studiengangs 180 LP
    mit mind. zwei beruflichen Fachrichtungen oder Unterrichtsfächern Profil BK und Bildungswissenschaften (mehr unter Fachkombinationen)
  2. bei der Kombination von zwei beruflichen Fachrichtungen oder Unterrichtsfächern je beruflicher Fachrichtung oder Fach mind. 75 LP fachwissenschaftliche und fachdidaktische Bachelorstudien (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)
    entsprechend den in §1 der PO fachspezifische Bestimmungen festgelegten fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen
    oder
    bei der Kombination einer großen Fachrichtung mit einer kleinen beruflichen Fachrichtung
    insgesamt mind. 150 LP,
    davon in der großen beruflichen Fachrichtung mind. 115 LP
    und in der kleinen beruflichen Fachrichtung mindestens 35 LP
    entsprechend den in §1 der PO fachspezifische Bestimmungen festgelegten fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen
  3. mindestens 14 LP Bildungswissenschaften,
    einschließlich eines Eignungs- und Orientierungspraktikums gem. § 7 LZV
    sowie eines mindestens vierwöchigen Berufsfeldpraktikums gemäß § 9 der Lehramtszugangsverordnung,
  4. Bachelorthesis im Umfang von mind. 8 LP
  5. Insgesamt (Bachelor-)Leistungen, die für den Zugang zum Masterstudium relevant sind, im Umfang von mindestens 180 LP davon mindestens 31 LP an einer Universität, an einer Kunst- oder Musikhochschule oder an der Deutschen Sporthochschule Köln -
    außer im Falle einer Kombination einer großen beruflichen Fachrichtung mit einer kleinen beruflichen Fachrichtung für den Studiengang M.Ed.-BK.
  6. Fachpraktische Tätigkeit
    Für den Zugang zum Master of Education Lehramt an Berufskollegs ist zudem eine einschlägige Fachpraktische Tätigkeit im Umfang von mind. 26 Wochen (6 Monate) nachzuweisen, für den Zugang zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) sind insgesamt 12 Monate nachzuweisen.
    Der überwiegende Teil der fachpraktischen Tätigkeit soll vor Abschluss des Studiums geleistet werden. Die formelle Bescheinigung der fachpraktischen Tätigkeit wird über LAQUILA-Fachgebiet Praxiselemente beantragt.

Sprachvoraussetzungen, spezifische Eignung und Auslandsaufenthalt

Für den Zugang zu allen Studiengängen Master of Education (M.Ed.) sind mit dem Zugangsantrag zudem Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (auch Latein) nachzuweisen: sie sind in der Regel nachgewiesen durch die Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife).

Wenn eine berufliche Fachrichtung, z.B. Mediendesign/Designtechnik, Bautechnik oder Wirtschaftswissenschaft im Studiengang MEd-11-BK studiert wird, muss nur eine Fremdsprache nachgewiesen werden.

Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache (mindestens Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachzuweisen.

Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien

Für den Zugang zu einigen Teilstudiengängen der Studiengänge Master of Education (M.Ed.) muss anhand der mit dem Zugangsantrag vorgelegten Unterlagen eine gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien feststellbar sein:
Farbtechnik/Raumgestaltung/Oberflächentechnik, Mediendesign und Designtechnik, Kunst, Musik und Sport

Fachspezifische Eignung

Für den Zugang zu diesen Teilstudiengängen ist zudem der Nachweis der auf die Anforderung für das jeweilige Lehramt abgestimmten spezifischen Eignung erforderlich, der in der Regel mit dem Zugang zu einem einschlägigen Bachelorstudium erbracht wurde:
Farbtechnik/Raumgestaltung/Oberflächentechnik, Mediendesign und Designtechnik, Kunst, Musik und Sport

  • Wenn dieser Nachweis bereits mit der Aufnahme in ein einschlägiges Bachelorstudium erbracht wurde,
    muss dies mit dem Antrag auf Zugang zu einem Studiengang Master of Education nachgewiesen werden. Bei gestalterischen Studiengängen (Kunst) empfiehlt es sich, dem Antrag hierzu aussagekräftige Unterlagen (Arbeitsproben) beizufügen.
  • Sofern im Zugangsverfahren festgestellt wird, dass der Nachweis nicht vorliegt, wird auf Antrag die Möglichkeit gegeben, die Eignung gegebenenfalls in besonderen Verfahren durch den jeweiligen Fach-Prüfungsausschuss feststellen zu lassen.

Für den Zugang zu einigen Teilstudiengängen der Studiengänge Master of Education (M.Ed.) ist mit dem Zugangsantrag ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in dem jeweiligen Teilstudiengang nachzuweisen:
Englisch, Französisch und Spanisch

  • Der Auslandsaufenthalt ist in einem Land zu absolvieren, in dem die Fremdsprache als Umgangssprache gesprochen wird (§2 Abs. 3 Satz 7).
  • Bei einer Kombination der genannten Teilstudiengänge wird ein weiterer Auslandsaufenthalt von vergleichbarer Länge empfohlen.
  • Auslandsaufenthalte, die vor Einschreibung in das vorangegangene Bachelor-Studiums absolviert wurden, können anerkannt werden, wenn diese bei Einschreibung in den jeweiligen Studiengang Master of Education nicht länger als sechs Jahre zurückliegen. 
  • Hinweise zur Anrechnung auf den Auslandsaufenthalt finden Sie hier

Fächerkombinationen

Durch das Lehrerausbildungsgesetz ist vorgeschrieben, welche Fächer im Lehramt an Berufskollegs miteinander kombiniert werden können.

Die folgenden Tabellen zeigen die Kombinationsmöglichkeiten der beruflichen Fachrichtungen bzw. Unterrichtsfächer mit Blick auf das Studienangebot im M.Ed.-BK der Bergischen Universität Wuppertal.

Für das Lehramt an Berufskollegs gibt es verschiedene grundsätzliche Möglichkeiten:
Es können

  • zwei berufliche Fachrichtungen oder
  • zwei Unterrichtsfächer (Kernfachregelung beachten*) oder
  • eine berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach oder
  • eine große berufliche Fachrichtung mit einer kleinen beruflichen Fachrichtung

kombiniert werden.

Die Kombination große berufliche Fachrichtung mit kleiner beruflicher Fachrichtung wird nicht im Kombinatorischen Bachelor, sondern in einem Bachelor of Science, z.B. Wirtschaftswissenschaft, Elektrotechnik oder Maschinenbau studiert.

Berufliche Fachrichtungen

Berufliche Fachrichtungen Teilstudiengang 2
berufl. Fachrichtung 75 LP eine zweite berufliche Fachrichtung
aus der linken Spalte
  oder ein Unterrichtsfach
(siehe Tabelle Fächer)
Bautechnik  
Druck- und Medientechnik  
Elektrotechnik  
Farbtechnik/
Raumgestaltung/
Oberflächentechnik
 
Maschinenbautechnik  
Mediendesign und Designtechnik  
Sozialpädagogik
(nicht mit Pädagogik)
Wirtschaftswissenschaft (nicht mit Wirtschaftslehre/ Politik)
Chemietechnik (nur M.Ed.)  
   
große berufliche Fachrichtung 115 LP kombinierbar mit
kleiner beruflicher Fachrichtung
Bautechnik Tiefbautechnik
Versorgungstechnik
Elektrotechnik Automatisierungstechnik
Energietechnik
Informationstechnik
Nachrichtentechnik
Technische Informatik
Maschinenbautechnik Automatisierungstechnik
Fahrzeugtechnik
Fertigungstechnik
Informationstechnik
Technische Informatik
Versorgungstechnik
Wirtschaftswissenschaft Wirtschaftsinformatik
Finanz- und Rechnungswesen, Steuern
Sektorales Management
(mit den Profilen:
Verwaltung und Rechtswesen,
Gesundheitsökonomie sowie
Freizeitökonomie, Tourismus und Gastronomie)
Produktion, Logistik, Absatz
(mit den Profilen:
Produktionswirtschaft,
Verkehr und Logistik,
Marketing/Handel)

Unterrichtsfächer im M.Ed.-BK

Unterrichtsfächer Teilstudiengang 2
weitere Unterrichtsfächer
(Kernfach)* nur als zweites Fach*
Biologie weitere Unterrichtsfächer:
Chemie Kunst
Deutsch (Germanistik) Musik (Musik für Gymnasium und Gesamtschule)
Englisch
(Anglistik/Amerikanistik)
Pädagogik
(Erziehungswissenschaft Profil Pädagogik)
Evangelische Religion Sport
Französisch  
Informatik  
Katholische Religion  
Mathematik  
Praktische Philosophie  
Physik  
Spanisch  
Wirtschaftslehre/Politik
(nicht mit Wirtschaftswissenschaft)
 

*Hinweis zur Kernfachregelung

Die Kernfachregelung der Unterrichtsfächer für das Lehramt an Berufskollegs ist in der Änderung der LZV vom 18. Juni 2021 geregelt.

Die Prüfungsordnung des Master of Education Berufskolleg - allgemeine Bestimmungen - wird entsprechend angepasst.

 

Für die Änderung der Prüfungsordnung und den Zugang zum Vorbereitungsdienst wird es Übergangsfristen geben. Bis zum Ablauf dieser Fristen kann der Master of Education Berufskolleg wie bisher mit den in §2 der PO allgemeine Bestimmungen ausgewiesenen Kombinationen zweier Unterrichtsfächer ohne Kernfachregelung abgeschlossen werden.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

Die jeweiligen Prüfungsordnungen der einzelnen Fächer im Master of Education BK - fachspezifischen Bestimmungen - legen in §1 folgende fachspezifische Zugangsvoraussetzungen fest:

Berufliche Fachrichtungen

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon mindestens

  • 10 LP in Synthesechemie (Anorganische Chemie, Organische Chemie),
    davon mindestens 5 LP in Praktika, 
  • 10 LP in Analytischer Chemie,
    davon mindestens 5 LP in Praktika, 
  •  5 LP in Physikalischer Chemie sowie
  • 10 LP in Technischer Chemie

mindestens 75 LP Bachelorstudien in der beruflichen Fachrichtung Druck- und Medientechnik
(ohne Einbezug der Abschlussarbeit)

Kombination mit einer zweiten beruflichen Fachrichtung oder einem Unterrichtsfach:

  • mindestens 75 LP Bachelorstudien in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik
    (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)

Kombination mit einer kleinen beruflichen Fachrichtung:

  • mindestens 115 LP Bachelorstudien in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik
    (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)

Nachweis der künstlerisch-gestalterischen Eignung

mindestens 75 LP Bachelorstudien in der beruflichen Fachrichtung (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindestens 30 LP Praxis der Farb- und Raumgestaltung
    darin 10 LP Innen- und/oder Außenraumgestaltung
    und 15 LP Konzeption und Entwurf
  • 20 LP Farbtechnologie
    davon 10 LP Natur- und Ingenieurwissenschaften
  • 8 LP Geschichte und Theorie der Architektur und/oder der Farbe (einschließlich Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten)

Kombination mit einer zweiten beruflichen Fachrichtung oder einem Unterrichtsfach:

  • mindestens 75 LP Bachelorstudien in der beruflichen Fachrichtung Maschinenbau
    (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)

Kombination mit einer kleinen beruflichen Fachrichtung:

  • mindestens 115 LP Bachelorstudien in der beruflichen Fachrichtung Maschinenbau
    (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)

Nachweis der künstlerisch-gestalterischen Eignung

  • mindestens 75 LP Bachelorstudien in der beruflichen Fachrichtung (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
    davon mindestens
    30 LP Praxis des Mediendesigns
         davon 10 LP Typographie und 15 LP Konzeption und Entwurf
    20 LP Designtechnologie
         davon 10 LP Informatik und/oder Ingenieurwissenschaften
    8 LP Gestaltungs- und Medientheorie (einschließlich Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten).

mindestens 75 LP Bachelorstudien in der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik
(ohne
Einbezug der Abschlussarbeit) oder adäquate Leistungen

nicht kombinierbar mit dem Unterrichtsfach Pädagogik

Kombination mit einer zweiten beruflichen Fachrichtung oder einem Unterrichtsfach:

  • mindestens 75 LP Bachelorstudien in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft
    (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)

Kombination mit einer kleinen beruflichen Fachrichtung:

  • mindestens 115 LP Bachelorstudien in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft
    (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)

Kleine Berufliche Fachrichtungen

Kann nur in Kombination mit dem Teilstudiengang Elektrotechnik oder Maschinenbautechnik studiert werden,

  • mindestens 115 LP Bachelorstudien in der großen beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik oder Maschinenbautechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) und
     
  • mindestens 35 LP Bachelorstudien in der kleinen beruflichen Fachrichtung Automatisierungstechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
    davon mindestens
    • 5 LP im Bereich Regelungstechnik,
    • 5 LP im Bereich Softwaretechnik / Algorithmen und
    • 5 LP im Bereich Mess- /Sensortechnik.

Kann nur in Kombination mit dem Teilstudiengang Elektrotechnik studiert werden,

  • mindestens 115 LP Bachelorstudien in der großen beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) und
     
  • mindestens 35 LP Bachelorstudien in der kleinen beruflichen Fachrichtung Energietechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon mindestens
    • 10 LP im Bereich Energiesysteme/ -netze
    • 5 LP im Bereich Antriebstechnik

Kann nur in Kombination mit dem Teilstudiengang Maschinenbautechnik studiert werden,

  • mindestens 115 LP in der großen beruflichen Fachrichtung Maschinenbautechnik durch Studium eines Bachelorstudiengangs (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) und
  • mindestens 35 LP in der kleinen beruflichen Fachrichtung (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) Fahrzeugtechnik nachweisen, davon mindestens
    • 5 LP im Bereich Fahrzeugantriebe,
    • 5 LP im Bereich Grundlagen der Fluidtechnik und
    • 5 LP im Bereich Mess- & Regelungstechnik.

Kann nur in Kombination mit dem Teilstudiengang Maschinenbautechnik studiert werden,

  • mindestens 115 LP in der großen beruflichen Fachrichtung Maschinenbautechnik durch Studium eines Bachelorstudiengangs (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) und
  • mindestens 35 LP in der kleinen beruflichen Fachrichtung (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) Fertigungstechnik nachweisen, davon mindestens
    • 5 LP im Bereich Werkzeugmaschinen / Fügetechnik,
    • 5 LP im Bereich Produktionssysteme und
    • 5 LP im Bereich Mess- & Regelungstechnik.

Kann nur in Kombination mit dem Teilstudiengang Elektrotechnik oder Maschinenbautechnik studiert werden,

  • mindestens 115 LP Bachelorstudien in der großen beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik oder Maschinenbautechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) und
     
  • mindestens 35 LP Bachelorstudien in der kleinen beruflichen Fachrichtung Informationstechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon mindestens
    • 5 LP im Bereich Softwaretechnologie,
    • 5 LP im Bereich Internet-/ Kommunikationstechnologien und
    • 5 LP im Bereich Digitaltechnik.

Kann nur in Kombination mit dem Teilstudiengang Elektrotechnik studiert werden,

  • mindestens 115 LP Bachelorstudien in der großen beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) und
  • mindestens 35 LP Bachelorstudien in der kleinen beruflichen Fachrichtung Nachrichtentechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon mindestens
    • 5 LP im Bereich Kommunikationstechnik,
    • 5 LP im Bereich Kommunikationsnetze/ -systeme und
    • 5 LP im Bereich Schaltungstechnik.

Kann nur in Kombination mit dem Teilstudiengang Elektrotechnik oder Maschinenbautechnik studiert werden,

  • mindestens 115 LP Bachelorstudien in der großen beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik oder Maschinenbautechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) und
     
  • mindestens 35 LP Bachelorstudien in der kleinen beruflichen Fachrichtung Technische Informatik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon mindestens
    • 5 LP im Bereich Rechnerarchitektur / Eingebettete Systeme,
    • 5 LP im Bereich Rechnernetze / Datenbanken
    • 5 LP im Bereich Elektronik / Hardwarenahe Programmierung

Kann nur in Kombination mit dem Teilstudiengang Bautechnik studiert werden,

  • mindestens 115 LP Bachelorstudien in der großen beruflichen Fachrichtung Bautechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) und
     
  • mindestens 35 LP Bachelorstudien in der kleinen beruflichen Fachrichtung Tiefbautechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),

Kann nur in Kombination mit dem Teilstudiengang Bautechnik oder Maschinenbautechnik studiert werden,

  • mindestens 115 LP Bachelorstudien in der großen beruflichen Fachrichtung (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) und
     
  • mindestens 35 LP Bachelorstudien in der kleinen beruflichen Fachrichtung Versorgungstechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon mindestens
    • 5 LP im Bereich Energiemanagement,
    • 5 LP im Bereich Grundlagen der Regelungstechnik und
    • 5 LP im Bereich Klimatechnik / Sanitärtechnik oder Wassertechnlogie.

Kann nur in Verbindung mit dem Teilstudiengang Wirtschaftswissenschaft studiert werden.

mindestens 115 LP in der großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 9 LP fachdidaktische Studien
    in der großen beruflichen Fachrichtung.

und
mindestens 35 LP Bachelorstudien in der kleinen beruflichen Fachrichtung,
davon

  • mindestens die Hälfte der 35 LP aus Modulen mit Vermittlung vertiefender Kenntnisse in den Themenbereichen Externe Rechnungslegung und Controlling, wobei beide Themenbereiche abzudecken sind
  • die weiteren Leistungspunkte aus Modulen mit Vermittlung vertiefender Kenntnisse in den Themenbereichen Corporate Finance, Wissensbasierte Systeme und Informationstechnologien, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Wirtschaftsstatistik, Wirtschaftsprivatrecht und/oder Wirtschaftsverwaltungsrecht

Die Abschlussarbeit des Bachelorstudiengangs muss in Wirtschaftswissenschaft angefertigt worden sein.

Kann nur in Verbindung mit dem Teilstudiengang Wirtschaftswissenschaft studiert werden.

mindestens 115 LP in der großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft
(ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 9 LP fachdidaktische Studien

sowie mindestens 35 LP Bachelorstudien (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) in der kleinen beruflichen Fachrichtung in einem der Profile

  • Verkehr und Logistik
    davon die Hälfte der 35 LP aus den Bereichen Produktions- und Logistikmanagement und Controlling
  • Produktionswirtschaft
    davon die Hälfte der 35 LP aus den Bereichen Produktions- und Logistikmanagement und Organisation
  • Marketing/Handel
    davon die Hälfte der 35 LP aus den Bereichen Marketing und Handelsmarketing

Die weiteren Leistungspunkte können in Modulen mit Vermittlung vertiefender Kenntnisse in den Themenbereichen

  • Wissensbasierte Systeme und Informationstechnologien,
  • Wirtschaftsstatistik,
  • Empirische Wirtschafts- und Sozialforschung,
  • Methoden und Modelle des Operations Research

an einer Hochschule erworben worden sein.

Die Abschlussarbeit des Bachelorstudiengangs muss in Wirtschaftswissenschaft angefertigt worden sein.

Kann nur in Verbindung mit dem Teilstudiengang Wirtschaftswissenschaft studiert werden.

mindestens 115 LP in der großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 9 LP fachdidaktische Studien

sowie mindestens 35 LP Bachelorstudien (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) in der kleinen beruflichen Fachrichtung in einem der Profile

  • Verwaltung und Rechtswesen
    davon mind. die Hälfte der 35 LP aus den Bereichen Organisation und Controlling
  • Gesundheitsökonomie,
    davon mind. die Hälfte der 35 LP aus den Bereichen Organisation und Gesundheitsökonomie
  • Freizeitökonomie, Tourismus und Gastronomie
    davon mind. die Hälfte der 35 LP aus den Bereichen Handelsmarketing und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
    oder Marketing und Mikroökonomische Theorie

Die weiteren Leistungspunkte können in Modulen mit Vermittlung vertiefender Kenntnisse in den Themenbereichen

  • Empirische Wirtschafts- und Sozialforschung,
  • Wirtschaftsprivatrecht,
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht,
  • Einführung in die Soziologie und/oder
  • Psychologie der Arbeit

an einer Hochschule erworben worden sein.

Die Abschlussarbeit des Bachelorstudiengangs muss in Wirtschaftswissenschaft angefertigt worden sein.

Kann nur in Verbindung mit dem Teilstudiengang Wirtschaftswissenschaft studiert werden.

mindestens 115 LP in der großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 9 LP fachdidaktische Studien

sowie mindestens 35 LP Bachelorstudien (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) in der kleinen beruflichen Fachrichtung aus den Bereichen

  • Controlling,
  • Operations Management und Informationstechnologien,
  • Methoden und Modelle des Operations Research
  • sowie Grundlagen aus der Informatik und Programmierung

Die Abschlussarbeit des Bachelorstudiengangs muss in Wirtschaftswissenschaft angefertigt worden sein.

Unterrichtfächer und Bildungswissenschaften

mindestens 14 LP Bachelorstudien (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)

  • einschließlich eines Eignungs- und Orientierungspraktikums im Umfang von 25 Praktikumstagen gem. §7 LZV
  • sowie eines mind. vierwöchigen Berufsfeldpraktikums gem. §9 LZV

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 7 LP fachdidaktische Studien einschließlich 3 LP inklusionsorientierte Studien,
  • mindestens 20 LP Organismische Biologie und Ökologie,
  • mindestens 20 LP Molekulare Biologie und Physiologie und
  • mindestens 3 LP Humanbiologie

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon mindestens

  • 9 LP in Grundlagen der Chemie,
  • 6 LP in Mathematik,
  • 10 LP Anorganischer Chemie,
  • 10 LP in Organischer Chemie,
  • 8 LP in Physikalischer Chemie,
  • 5 LP in experimenteller anorganischer Chemie (Praktikum),
  • 5 LP in experimenteller organischer Chemie (Praktikum)
  • und 9 LP in Chemiedidaktik einschließlich 2 LP Inklusionsorienierte Studien oder fachwissenschaftlicher Vertiefung

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
darin fachwissenschaftliche Studien in

  • Neuere Literaturwissenschaft,
  • Sprachwissenschaft und
  • Mediävistik

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 6 LP fachdidaktische Studien,
  • mindestens 20 LP fachwissenschaftliche Studien anglistische Sprachwissenschaft,
  • mindestens 20 LP fachwissenschaftliche Studien anglistische Literaturwissenschaft
  • mindestens 12 LP Sprachpraxis Englisch.
  • sowie 4 LP inklusionsorientierte Fragestellungen
    (innerhalb oder außerhalb der fachdidaktischen Studien)

Nachweis eines mindestens 3-monatigen Auslandsaufenthaltes

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit).

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 42 LP Sprach- und Literaturwissenschaft, davon
    • mindestens 18 LP französische Literaturwissenschaft und
    • mindestens 18 LP französische Sprachwissenschaft
  • sowie mind. 13 LP Didaktik der romanischen Sprachen

Wird der Teilstudiengang Französisch mit dem Teilstudiengang Spanisch kombiniert, so sind beim Zugang zu den beiden Teilstudiengängen Französisch und Spanisch nur für einen Teilstudiengang 13 LP in der Didaktik der romanischen Sprachen nachzuweisen.

Nachweis eines mindestens 3-monatigen Auslandsaufenthaltes

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon mindestens

  • 3 LP Grundlagen der Informatik,
  • 6 LP Algorithmen und Datenstrukturen,
  • 6 LP Objektorientierte Programmierung
  • 4 LP Technische Informatik,
  • 6 LP Internettechnologien
  • sowie drei aus den folgenden vier aufgeführten Nachweisen mit mindestens
    - 6 LP Softwaretechnologie,
    - 4 LP Kryptographie,
    - 4 LP Datenbanken
    - 6 LP fachdidaktische Studien einschließlich 2 LP inklusionsorientierte Studien

  • mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),

    davon mind. 4 LP inklusionsorientierte Fragestellungen (innerhalb oder außerhalb der fachdidaktischen Studien)

  • Nachweis der fachspezifischen, auf die Anforderung für dieses Lehramt abgestimmten Eignung.
  • Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien (Fachpraxis Kunst)


Mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon mindestens

  • 42 LP Fachpraxis
    davon je 6 LP in Zeichnen, Malerei, Skulptur/Plastik und Fotografie oder Film und
    14 LP Vertiefungsstudium Kunstpraxis davon mind. 6 LP Zeichnen, Druckgraphik, Malerei oder Skulptur/Plastik
  • 24 LP Fachwissenschaft
    davon 20 LP Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften darunter mind. 10 LP Kunstgeschichte
  • 6 LP Fachdidaktik
    je 2 LP Grundfragen der Kunstpädagogik und Bildnerisches Gestalten bei Kindern und Jugendlichen

Die Adäquanz der Leistungen ist ggf. durch Arbeitsproben zu belegen

Das Studium affiner Fächer erfüllt die Zugangsvoraussetzungen zum Teilstudiengang Kunst erfahrungsgemäß meist nicht vollständig (z.B. Freie Kunst, sofern das Studium nicht Teil der Lehrerbildung dieser Schulform ist)
oder nur zu einem geringen Teil (Design, Kunstgeschichte etc.).

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon mindestens

  • 12 LP in Analysis,
  • 9 LP Lineare Algebra,
  • 6 LP Stochastik,
  • 6 LP in Numerik oder Optimierung oder Geometrie oder Zahlentheorie.

  • Nachweis der fachspezifischen, auf die Anforderung für dieses Lehramt abgestimmten Eignung.
  • Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien (Fachpraxis Musik)


Mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach Musik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon mindestens

  • 6 LP fachdidaktische Studien
  • sowie Inhalte, die dem Teilstudiengang Musik für Gymnasien und Gesamtschulen im Kombinatorischen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts entsprechen

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)

Nicht mit BF Sozialpädagogik kombinierbar

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindestens 9 LP im Bereich interdisziplinäre Studien

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon mindestens

  • 12 LP mathematische Grundlagen,
  • 18 LP Experimentalphysik,
  • 6 LP Theoretische Physik und
  • 10 LP physikalische Praktika.

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 10 LP Soziologie,
  • mindestens 10 LP Wirtschaftswissenschaft und
  • mindestens 10 LP Politikwissenschaft.

darüber hinaus müssen in den 3 Teildisziplinen spezifische Inhalte/Themen studiert worden sein, siehe §1 PO fachspezifische Bestimmungen

Nicht kombinierbar mit der BF Wirtschaftswissenschaft

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • insgesamt mindestens 42 LP Sprach- und Literaturwissenschaft, davon
    • mindestens 18 LP hispanische Literaturwissenschaft und
    • mindestens 18 LP hispanische Sprachwissenschaft
  • sowie mind. 13 LP Didaktik der romanischen Sprachen

Wird der Teilstudiengang Spanisch mit dem Teilstudiengang Französisch kombiniert, so sind beim Zugang zu den beiden Teilstudiengängen Französisch und Spanisch nur für einen Teilstudiengang 13 LP in der Didaktik der romanischen Sprachen nachzuweisen.

Nachweis eines mindestens 3-monatigen Auslandsaufenthaltes

  • Nachweis der fachspezifischen, auf die Anforderung für dieses Lehramt abgestimmten Eignung.
  • Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien (sportpraktische Felder)

sowie mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 8 LP fachdidaktische Studien,
  • mindestens 35 LP Sportwissenschaftliche Themenfelder sowie
  • mindestens 22 LP sportpraktische Felder bzw. Methodikkurse.

zuletzt bearbeitet am: 08.11.2024

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