School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

Bewerbung und Einschreibung Master of Education

Informationen zum Zugangsverfahren Master of Education für Hochschulwechsler*innen (externe)
und Studierende der BUW, die keinen Kombinatorischen Bachelorstudiengang studieren.

Informationen für Studierende, die ihren Erstabschluss an einer anderen Universität erworben haben und sich im Auflagenstudium an der BUW befinden, finden sich unter Zugangsverfahren intern.

Für die Einschreibung in einen Studiengang Master of Education muss bei der Immatrikulation beim Studierendensekretariat/Internationalen Studierendensekretariat eine Bescheinigung des zuständigen Masterprüfungsausschusses (Zugangsbescheid) vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass alle gemäß Prüfungsordnung des beantragten Masterstudiengangs erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.

Für den Master of Education koordiniert der Servicebereich der School of Education das Zugangsverfahren.

  • Der Zugang zu einen Master of Education Studiengang muss beim zuständigen Zentralen Prüfungsausschuss Master of Education beantragt werden - mit dem Formular Zugangsantrag innerhalb der geltenden Antragsfristen.
  • Nach Prüfung des Antrags wird ein Zugangs- oder Ablehnungsbescheid ausgestellt, der jeweils für die Einschreibung in das auf dem Bescheid ausgewiesene Semester gültig ist.
  • Die Einschreibung erfolgt innerhalb der Einschreibefristen nach der Registrierung über das Bewerbungsportal StudiLöwe durch Einreichen des Aufnahmebescheids und der weiteren erforderlichen Dokumente beim Studierendensekretariat.

 

Zugangsverfahren Master of Education

Mit einem abgeschlossenen Erststudium Kombi-Bachelor, Bachelor of Sc., B.Eng. oder z.B. auch Diplom, Magister, Fachmaster kann ein Antrag auf Zugang für den Master of Education gestellt werden.

Ohne Bachelorabschluss
Wenn das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, kann ein Antrag gestellt werden, wenn zum Abschluss des Bachelors noch maximal 15 LP fehlen - es müssen also mind. 165 LP (BA 180 LP) bzw. 195 LP (BA 210 LP) nachgewiesen werden.

Gehört die Bachelor-Thesis zu den noch nachzuweisenden Leistungen, ist zusammen mit dem Antrag nachzuweisen, dass die Bachelor-Thesis bereits im Prüfungsamt der Hochschule angemeldet ist (i.d.R. über das Transcript of Records/Studienkontoauszug).
Weitere Informationen zu den Regelungen bei unvollständigen Zugangsvoraussetzungen


Der Zugang zu unseren Master of Education Studiengängen (M.Ed.) ist nicht zulassungsbeschränkt, allerdings müssen für den Zugang zu einen Master of Education Studiengang allgemeine und fachspezifische Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden, die in den jeweiligen M.Ed.-Prüfungsordnungen ausgewiesen sind.

Für die Einschreibung in einen Studiengang Master of Education muss für die Immatrikulation  beim Studierendensekretariat/ Internationalen Studierendensekretariat eine Bescheinigung des zuständigen Masterprüfungsausschusses (Zugangsbescheid) vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass alle gemäß Prüfungsordnung des beantragten Masterstudiengangs erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.

In einen Studiengang Master of Education (M.Ed.) kann nur aufgenommen werden, wer die in den jeweiligen Prüfungsordnungen ausgewiesenen allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen in den beiden Fächern und in Bildungswissenschaften (inkl. Praktika) erfüllt.
Die Zugangsvoraussetzungen für die angebotenen Master of Education Studiengänge sind unterschiedlich.


Allgemeine und fachspezifische Zugangsvoraussetzungen sowie die Fachkombinationen für die Studiengänge Master of Education:

 

Der Zugang/ bzw. die Einschreibung in einen Kombinationsstudiengang Master of Education (M.Ed.) ist zum
Sommer- und zum Wintersemester möglich.

Der Zugangsantrag wird über den Servicebereich der School of Education beim Masterprüfungsausschuss gestellt:

  • für das Sommersemester: bis 31. Januar eines jeden Jahres
  • für das Wintersemester:    bis 10. Juli eines jeden Jahres

Die Einschreibung erfolgt über das Onlineportal StudiLöwe zu den Einschreibungsfristen:

Für Studierende, die zurzeit an der Bergischen Universität Wuppertal eingeschrieben sind, gelten für die Umschreibung folgende Fristen:

 

Der Zugang/ bzw. die Einschreibung in einen Kombinationsstudiengang Master of Education (M.Ed.) ist zum
Sommer- und zum Wintersemester möglich.

Der Zugangsantrag wird über den Servicebereich der School of Education beim Masterprüfungsausschuss gestellt:

  • für das Sommersemester: bis 31. Januar eines jeden Jahres
  • für das Wintersemester:    bis 10. Juli eines jeden Jahres

Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und/ oder ausländischen Hochschulabschlüssen wenden sich bitte parallel zur bzw. vor der Bewerbung zum M.Ed. an das internationale Studierendensekretariat
Für diese Bewerber*innen sind insbesondere die Fristen für die Uni-Assist Bewerbung zu beachten:

  • Für die Einschreibung zum Sommersemester: 15. November bis 15. Januar
  • Für die Einschreibung zum Wintersemester:    15. Mai bis 15. Juli

Kontakt und Sprechstunden:
Team internationales Studierendensekretariat

 

  • Der Zugangsantrag muss innerhalb der o.g. Fristen beim zentralen Prüfungsausschuss für die Kombinationsstudiengänge mit dem Abschluss Master of Education gestellt werden.
  • Jede*r Antragsteller*in kann maximal 2 verschiedene Anträge für ein Semester stellen.
     
  • Das Antragsformular wird online (bzw. auf dem PC) vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit
    allen erforderlichen Unterlagen (pdf-Dokumente) per mail zugesendet.

Folgende Dokumente sollen beigefügt werden:

  • möglichst viele aussagekräftigen Unterlagen (gescannte Zeugniskopien in beglaubigter Form und Leistungsbescheinigungen gestempelt vom zuständigen Prüfungsamt, Prüfungsordnungen, Modulbeschreibungen), aus denen hervorgeht, was Sie bisher studiert haben und in welchem Umfang, am besten über ein sogenanntes Transcript of Records bzw. einen Kontoauszug oder ggf. über Scheine.
  • Spezielle Nachweise wie
    Nachweise fachspez. Eignung (Kunst, Musik, Sport, MDT, FRO),
    Auslandsaufenthalt (für Englisch, Französisch, Spanisch) und
    Nachweis fachpraktische Tätigkeit (für BK)
  • Bitte alle Dokumente (Transcript of Records, Zeugnisse, Praktika-Nachweise, ggfs. Unbedenklichkeitsbescheinigung) mit aussagekräftigen/zuordnenbaren Dateinamen versehen.
     
  • Die Unterschrift kann entweder durch Einscannen des unterschriebenen Formulars oder durch eine Signatur (z.B. Acrobat-Reader) erfolgen.
  • Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages ist das Einreichen des Antrags mit vollständigen Unterlagen.
     

Der Servicebereich behält sich vor, im Rahmen des Zugangsverfahrens in digitaler Form eingereichte Dokumente stichprobenartig zu kontrollieren und sich die Originaldokumente vorlegen oder verifizieren zu lassen. Betroffene Bewerber*innen werden zu gegebener Zeit angeschrieben, eine zusätzliche Zusendung der Anträge per Post ist nicht notwendig.

Prüfung der Anträge / Zugangsvoraussetzungen

Der Servicebereich der School of Education koordiniert das Prüfverfahren der Zugangsvoraussetzungen durch die Prüfungsausschüsse der jeweiligen Fächer und stellt die Bescheide aus.
Da dieses Verfahren einige Zeit in Anspruch nimmt, sind die jeweiligen Einschreibetermine (s.o.) nur verlässlich zu erreichen, wenn der Zugangsantrag und die entsprechenden Nachweise zu o.g. Antragsfristen eingehen.

Im Vorfeld ist es nicht möglich, Aussagen darüber zu treffen, welche Leistungen/Qualifikationen Ihnen anerkannt werden können. Der Zugang zu einen Master of Education-Studiengang (M.Ed.) erfolgt unabhängig von eventuell vorliegenden Gutachten oder Anerkennungen anderer Behörden oder Einrichtungen (andere Prüfungsausschüsse, andere Universitäten, Bezirksregierungen etc.).


Grundlage der Entscheidung sind einzig die mit dem Antrag eingereichten Nachweise über Studienabschlüsse oder Studienleistungen.

In den Prüfungsordnungen der Master of Education Studiengänge sind in §2 die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen definiert.

  • Werden die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen vollständig erfüllt, kann die Aufnahme in den Master of Education Studiengang erfolgen.
     
  • Werden die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen bis auf einen Rest von insgesamt maximal 20 LP (mit Erstabschluss) bzw. 15 LP bei fehlendem Bachelorabschluss erfüllt, kann die Aufnahme in den Master of Education Studiengang erfolgen - unter der Auflage, parallel zum Masterstudium die fehlenden Zugangsvoraussetzungen in einem Bachelorstudium nachzustudieren.
    Das Auflagenstudium beinhaltet nur die fehlenden Zugangsvoraussetzungen, es wird kein weiterer Bachelorabschluss erworben.
  • Alle fachpraktischen Prüfungen (z.B. Sport, Musik, Kunst...) müssen bereits absolviert und bestanden sein, sie dürfen nicht zu den Auflagen gehören.
  • Es können keine sog. sonstigen Auflagen (gem. §2 Abs3) mit in eine vorläufige Einschreibung in den Master of Education mitgenommen werden.
    Dazu zählen:
    • 26 Wochen fachpraktische Tätigkeit (nur M.Ed.-BK),
    • mind. 3-monatiger Auslandsaufenthalt,
    • Sprachkenntnisse wie Latinum, Graecum, Hebraicum
    • sowie Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (bzw. eine Fremdsprache für M.Ed.-BK mit mind. einer beruflichen Fachrichtung)

Ausführliche Informationen dazu:
Info Unvollständige Zugangsvoraussetzungen

Über die Einschlägigkeit der in einem vorangegangenen Studienabschluss nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen im Hinblick auf die Erfüllung der fachspez. Zugangsvoraussetzungen und über die ggf. auszusprechenden Auflagen entscheiden die jeweiligen Fach-Prüfungsausschüsse aufgrund der vorgelegten Unterlagen.

Anrechnung auf Studien- und Prüfungsleistungen im M.Ed.

Über die Anrechung von über die Zugangsvoraussetzungen hinaus nachgewiesenen Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen auf Studien- und Prüfungsleistungen, die im jeweiligen Teilstudiengang eines Studiengangs Master of Education (M.Ed.) gemäß geltender Prüfungsordnung zu erbringen sind, entscheiden die jeweiligen Fach-Prüfungsausschüsse aufgrund der vorgelegten Unterlagen ebenfalls im Rahmen des Zugangsverfahrens.

Eine Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ist nur möglich, wenn die zur Anrechnung vorgebrachten Studien- und Prüfungsleistungen keinen wesentlichen Unterschied zu den Studien- und Prüfungsleistungen aufweisen, die sie ersetzen sollen.
Gemäß § 9 Abs. 4 der Prüfungsordnungen der Studiengänge Master of Education (M.Ed.) können Studien- und Prüfungsleistungen nur einmal anerkannt bzw. angerechnet werden.

Weitere Informationen zum Thema Anrechnung für den Master of Education
 

Bescheide und Einschreibung

Nach Ablauf unseres internen Zugangsverfahrens erhalten Sie eine schriftliche Auskunft über dessen Ergebnis in Form eines Bescheides. Im günstigsten Fall erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen und können direkt zum Studium des Masters of Education zugelassen werden.

  • Sie erhalten in diesem Fall einen Aufnahmebescheid mit dem Sie sich nach erfolgter Anmeldung über das Bewerbungsportal StudiLöwe einschreiben können.
  • Der Bescheid ist nur für das Semester gültig, das auf dem Bescheid ausgewiesen ist.
  • Im Studierendensekretariat erfolgt auf der Grundlage des Bescheids sowie der Onlinebewerbung um Einschreibung (für Studierende, die noch nicht an der BUW eingeschrieben sind) die Einschreibung, auf die hin Matrikelnummer, Studierendenausweis etc. zugesandt werden.
  • Informationen zu Einschreibeverfahren und Onlinebewerbung einschließlich der dort geltenden Termine finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats:
    https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/bewerbung-und-einschreibung/master.html.

Falls Sie noch keinen Erstabschluss nachweisen können, gelten die folgenden Regelungen:
Ein Zugang ist nur möglich, wenn der Nachweis von maximal 15 LP zum Abschluss des vorangehenden Bachelor-Studiengangs noch aussteht. Diese Regelung geht davon aus, dass die zugrunde liegenden Studien- und Prüfungsleistungen in der Regel bereits erbracht sind und lediglich deren Bewertung und Bescheinigung noch aussteht.
Der Abschluss des Erststudiums ist dann innerhalb eines halben Jahres (erstes Mastersemester) nachzuweisen.

➢ Voraussetzung für die Einschreibung ohne Bachelorabschluss ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur), Inhaber*innen der Fachhochschulreife können nur mit abgeschlossenem Bachelorstudium eingeschrieben werden.

Achtung: Die Möglichkeit, mit sonstigen Auflagen gem. §2 Abs. 3 der PO in den M.Ed. aufgenommen zu werden, gilt letztmalig für die Einschreibung in den M.Ed. zum SoSe24. Ab WiSe 24/25 müssen die Zugangsvoraussetzungen Auslandsaufenthalt, fachpraktische Tätigkeit, Sprachnachweise Latinum, Graecum, Hebraicum sowie zwei Fremdsprachen vor Ein-/Umschreibung in den M.Ed. vollständig nachgewiesen werden.
Für weitere Informationen hierzu bitte Menüpunkt "
Aufnahmebescheid mit Auflagen ab WiSe 2024/25" ausklappen.

Falls Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllen, werden Ihnen im Bescheid die nach zu studierenden Auflagen und die Möglichkeiten, wie Sie diese an der Bergischen Universität nachstudieren können, mitgeteilt.

Ab Zugangsverfahren und Einschreibung zum WiSe 2024/25 gilt folgende Regelung:

Wie bislang ist bei vorliegendem Erstabschluss ein Zugang möglich, auch wenn parallel noch Auflagen zu studieren sind.
Die Auflagen sind innerhalb eines Jahres nachzuweisen.

Einschreibung in den M.Ed. mit Bachelorabschluss und Auflagen im Umfang von max. 20 LP

Falls die nach zu studierenden Auflagen den Umfang von max. 20 Leistungspunkten (LP) nicht überschreiten, können Sie in den Masterstudiengang eingeschrieben werden und die Auflagen parallel zum M.Ed.-Studium im Rahmen eines Erweiterungsstudiums zum Kombinatorischen Bachelor of Arts (K.B.A.) oder Kombinatorischer Bachelor of Education Grundschule (B.Ed.-G) in einem höheren FS (Auflagenstudium) nachstudieren.
Für die Erfüllung der Auflagen wird eine verbindliche Frist ausgewiesen.

NEU:

  • Der Zugang bei vorliegendem Erstabschluss ist möglich mit fehlenden Zugangsvoraussetzungen im Umfang von max. 20 Leistungspunkten (LP) bei Einschreibung in den M.Ed. ab WiSe 24/25.
  • Alle fachpraktischen Prüfungen (z.B. Sport, Musik, Kunst...) müssen bereits absolviert und bestanden sein, sie dürfen nicht zu den Auflagen gehören.
  • Es können keine sog. sonstigen Auflagen (gem. §2 Abs3) mit in eine vorläufige Einschreibung in den Master of Education mitgenommen werden.
    Dazu zählen:
    • 26 Wochen fachpraktische Tätigkeit (nur M.Ed.-BK),
    • mind. 3-monatiger Auslandsaufenthalt,
    • Sprachkenntnisse wie Latinum, Graecum, Hebraicum
    • sowie Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (bzw. eine Fremdsprache für M.Ed.-BK mit mind. einer beruflichen Fachrichtung)

Genauere Informationen:

Info Unvollständige Zugangsvoraussetzungen

Aufnahmebescheid mit Auflagen

Sie erhalten einen Aufnahmebescheid mit Auflagen mit dem Sie sich nach der Onlinebewerbung im Bewerbungsportal StudiLöwe in den Masterstudiengang sowie in die erforderlichen Erweiterungsstudiengänge zum K.B.A. oder B.Ed.-G in höherem FS (Auflagenstudium) einschreiben können.

Ausnahme sind der Teilstudiengang Germanistik und Mathematik für die Grundschule und der Teilstudiengang Biologie im K.B.A, sowie sprachliche Grundbildung im B.Ed.-G die in allen Fachsemestern zulassungsbeschränkt sind.
Für eine Einschreibung ins Erweiterungsstudium (Auflagenstudium) dieser Teilstudiengänge muss gem. der Bedingungen und Fristen des Studierendensekretariats zusätzlich eine gesonderte Bewerbung um die Einschreibung erfolgen (N.C. Verfahren/Zweitstudium),
siehe: https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/bewerbung-und-einschreibung/bewerbung/zweitstudium/
Achtung: Gesonderte Fristen!

➢ Für die Einschreibung in einen M.Ed.-Studiengang unter Auflagen, die in Germanistik und Mathematik für die Grundschule oder Biologie (K.B.A.) oder sprachliche Grundbildung (B.Ed.-G) erbracht werden müssen, ist der Nachweis eines Studienplatzes im Erweiterungsstudiengang zum Kombinatorischen Bachelor im höheren Fachsemester an der BUW erforderlich.
Da die Aufnahme in einen Studiengang Master of Education unter Auflagen nur möglich ist, wenn die Auflagen innerhalb der Frist studiert werden können, ist ohne einen Studienplatz für das Auflagenstudium eine Einschreibung in den Studiengang Master of Education nicht möglich.
Diese Einschreibebedingung wird auf dem Bescheid ausgewiesen.

Falls Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllen, werden Ihnen im Bescheid die nach zu studierenden Auflagen und die Möglichkeiten, wie Sie diese an der Bergischen Universität nachstudieren können, mitgeteilt.

Einschreibung in den M.Ed. mit Bachelorabschluss und Auflagen im Umfang von max. 20 LP

Falls die nach zu studierenden Auflagen den Umfang von max. 20 LP nicht überschreiten, können Sie in den Masterstudiengang M.Ed.-SPF eingeschrieben werden und die Auflagen parallel zum M.Ed.-Studium im Rahmen des Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung bei Auflagen in den Förderschwerpunkten und ggfs. im Erweiterungsstudium zum Kombinatorischen Bachelor of Education B.Ed.-SPF - wenn nur Auflagen im Fach ausstehen - in einem höheren FS (Auflagenstudium) nachstudieren.
Für die Erfüllung der Auflagen wird eine verbindliche Frist ausgewiesen.

Besondere Regelung für den M.Ed.-SPF unter Auflagen

Für die Einschreibung in den MEd-Sonderpädagogische Förderung unter Auflagen ist der Nachweis eines Studienplatzes im Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung im höheren Fachsemester erforderlich.
Da die Aufnahme in den M.Ed.-SPF unter Auflagen nur möglich ist, wenn die Auflagen innerhalb der Frist studiert werden können, ist ohne einen Studienplatz für das Auflagenstudium eine Einschreibung in den M.Ed.-SPF nicht möglich.
Diese Einschreibebedingung wird auf dem Bescheid ausgewiesen.

 

Der Kombinationsstudiengang Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung ist in allen Fachsemestern zulassungsbeschränkt, deshalb muss für das Nachstudieren von fehlenden Zugangsvoraussetzungen sowohl bei einer Aufnahme in den Master of Education Sonderpädagogische Förderung als auch bei einer Ablehnung der Aufnahme ein Einschreibungsantrag für den Bachelor of Education gemäß der Fristen des Studierendensekretariats gestellt werden, für das Fachsemester, das auf dem Bescheid ausgewiesen ist.

Die Einschreibung in das erste Fachsemester des kombinatorischen Studiengangs Bachelor of Education ist dabei nur zum Wintersemester möglich.

Informationen zum Bewerbungsverfahren, zu Terminen und NC-Werten finden sich auf den Seiten des Studierendensekretariats:

Für die Einschreibung in den Bachelorstudiengang B.Ed.-SPF sind zudem ggfs. die Regelungen für ein Zweitstudium zu beachten:

 

Achtung: Die Möglichkeit, mit sonstigen Auflagen gem. §2 Abs. 3 der PO in den M.Ed. aufgenommen zu werden, gilt letztmalig für die Einschreibung in den M.Ed. zum SoSe24. Ab WiSe 24/25 müssen die Zugangsvoraussetzungen Auslandsaufenthalt, fachpraktische Tätigkeit, Sprachnachweise Latinum, Graecum, Hebraicum sowie zwei Fremdsprachen vor Ein-/Umschreibung in den M.Ed. vollständig nachgewiesen werden.
Für weitere Informationen hierzu bitte Menüpunkt "
Aufnahmebescheid mit Auflagen ab WiSe 2024/25" ausklappen.

Ablehnungsbescheid - Auflagenstudium
Sollten die Auflagen höher als max. 20 LP sein oder (zusätzlich) weitere Zugangsvoraussetzungen fehlen, müssten diese Auflagen zunächst nachstudiert werden, bevor Sie sich erneut zum M.Ed.-Studium bewerben könnten.

Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid mit Ausweisung eines empfohlenen Studienprogramms zum Nachstudium fehlender Zugangsvoraussetzungen inkl. ggfs. einer Höhereinstufung in den entsprechenden Teilstudiengang, mit dem Sie sich für ein Auflagenstudium in die entsprechenden Bachelor-Erweiterungsstudiengänge einschreiben können.


➢ Ausnahme sind der Teilstudiengang Germanistik und Mathematik für die Grundschule und der Teilstudiengang Biologie im K.B.A. sowie sprachliche Grundbildung im B.Ed.-G, die in allen Fachsemestern zulassungsbeschränkt sind.
Für eine Einschreibung ins Erweiterungsstudium (Auflagenstudium) muss gem. der Bedingungen und Fristen des Studierendensekretariats zusätzlich eine gesonderte Bewerbung um die Einschreibung erfolgen (N.C. Verfahren/Zweitstudium), siehe:
https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/bewerbung-und-einschreibung/bewerbung/zweitstudium/

Achtung: Gesonderte Fristen!


➢ Falls ein Fach komplett nachstudiert werden muss, gilt Folgendes: Die Einschreibung ins erste Fachsemester des Erweiterungsstudiengangs zum K.B.A. ist in der Regel nur zum Wintersemester möglich, mögliche Zugangsbeschränkungen (NC) sind zu beachten.

Ablehnungsbescheid - Auflagenstudium
Sollten die Auflagen höher als max. 30 LP (ab WS 24/25 20 LP) sein, müssten diese Auflagen zunächst nachstudiert werden, bevor Sie sich erneut zum M.Ed.-Studium bewerben können.

Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid mit Ausweisung eines empfohlenen Studienprogramms zum Nachstudium fehlender Zugangsvoraussetzungen.

Fehlende Zugangsvoraussetzungen für eine Fachkombination große berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft mit einer kleinen beruflichen Fachrichtung können im B.Sc. Wirtschaftswissenschaft an der BUW nachstudiert werden.

Hierzu ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester und eine anschließende Einschreibung in den Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaft notwendig.
Die Einstufung wird direkt beim Prüfungsausschuss für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaft, Raum M.11.11, Gaußstr. 20, 42119 Wuppertal beantragt.
Informationen hierzu erhalten Sie unter

https://www.wiwi.uni-wuppertal.de/de/service/pruefungsamt/einstufung-in-hoehere-fachsemester/

Der Studiengang Bachelor Wirtschaftswissenschaft ist auch in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt, die Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist der 15. März,
für das Wintersemester der 15. September, siehe

https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/bewerbung-und-einschreibung/bewerbung/hoehere-fachsemester/

zuletzt bearbeitet am: 15.11.2024

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