Infoveranstaltung zum Zugangsverfahren
Di 08.07.2025 15-16.30 Uhr &
Do 14.08.2025 10-11.30 Uhr
in Zoom
für Studierende der BUW,
die planen sich zum WS 2025/26
in den M.Ed. einzuschreiben.
Zoom-Link im Moodlekurs
Bewerbung und Einschreibung Master of Education für Studierende eines Kombinatorischen Bachelors an der BUW
Hier finden Studierende der Kombinatorischen Bachelorstudiengänge K.B.A., B.Sc.-AS und B.Ed.-SPF an der BUW die Informationen zum Zugangsverfahren Master of Education.
Die hier genannten Bewerbungsfristen gelten auch für Studierende, die ein Auflagenstudium in den Erweiterungsstudiengängen des K.B.A. oder im B.Ed.-SPF an der BUW absolvieren.
Für Studierende der BUW der Studiengänge B.Sc. Wirtschaftswissenschaft, Elektrotechnik, Maschinenbau und Bauingenieurwesen gelten die Fristen des externen Zugangsverfahrens, siehe: Zugangsverfahren extern
Für die Ein-/bzw. Umschreibung in einen Studiengang Master of Education muss bei der Immatrikulation beim Studierendensekretariat eine Bescheinigung des zuständigen Masterprüfungsausschusses (Zugangsbescheid) vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass alle gemäß Prüfungsordnung des beantragten Masterstudiengangs erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.

Für den Master of Education koordiniert der Servicebereich der School of Education das Zugangsverfahren.
- Die Aufnahme in einen Master of Education Studiengang muss beim zuständigen Zentralen Prüfungsausschuss Master of Education beantragt werden - mit dem Formular Zugangsantrag innerhalb der geltenden Antragsfristen.
- Nach Prüfung des Antrags wird ein Zugangsbescheid ausgestellt, der jeweils für die Einschreibung in das auf dem Bescheid ausgewiesene Semester gültig ist.
- Die Einschreibung/ Umschreibung in den Master of Education erfolgt innerhalb der Umschreibefristen durch Einreichen des Zugangsbescheids und des Umschreibeformulars beim Studierendensekretariat.
Zugangsverfahren Master of Education
Mit Bachelorabschluss
Mit einem abgeschlossenen Erststudium Kombi-Bachelor of Arts K.B.A. , Kombi-Bachelor angewandte Naturwissenschaften B.Sc.-AS sowie dem Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung B.Ed.-SPF und Bachelor of Education Grundschule B.Ed.-G an der BUW kann ein Antrag auf Zugang für den Master of Education des jeweils passenden Lehramts gestellt werden.
Ohne Bachelorabschluss
Wenn das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, kann ein Antrag gestellt werden, wenn zum Abschluss des Bachelors noch maximal 15 LP fehlen - es müssen also mind. 165 LP nachgewiesen werden.
Achtung: Ausnahme zum WS25/26 für Bachelorstudierende im K.B.A., die vor WS21/22 eingeschrieben wurden und den Bachelor gem. einer älteren auslaufenden Prüfungsordnungsversion (vor PO2021) abschließen.
- Da diese Prüfungsordnungsversionen zum 30.09.2025 endgültig auslaufen, das bedeutet, es können nach dem 30.09.2025 keine Studienleistungen in dieser PO-Version mehr erbracht werden, ist für diese Studierenden eine Aufnahme in den M.Ed. zum WS25/26 ohne den K.B.A. Abschluss (dieser muss gem. K.B.A.-PO vor PO2021 bis zum 30.09.2025 vorliegen) nicht möglich.
- Studierende, die in die neue Prüfungsordnung (PO2021 ff.) wechseln, können den Antrag auf Zugang zum M.Ed. stellen, wenn zum Abschluss des Bachelors maximal 15 LP zum Bachelorabschluss fehlen (Kontoauszug StudiLöwe nach Anrechnungen durch das ZPA, bitte frühzeitig beim ZPA melden)
Informationen zum Anrechnungsverfahren auf den Seiten des ZPA:
https://www.zpa.uni-wuppertal.de/de/studiengaenge/abschaltung-wusel/
Gehört die Bachelor-Thesis zu den noch nachzuweisenden Leistungen, ist zusammen mit dem Antrag nachzuweisen, dass die Bachelor-Thesis bereits im Zentralen Prüfungsamt angemeldet ist (i.d.R. über das Transcript of Records/Studienkontoauszug).
Weitere Informationen siehe
Regelungen bei unvollständigen Zugangsvoraussetzungen
Mit Auflagenstudium
Für Studierende, mit einem abgeschlossenen Erststudium an einer anderen Universität und zusätzlichen in einem Auflagenstudium an der BUW erbrachten Leistungen gelten die Fristen und Regelungen des internen Zugangsverfahrens für den Antrag auf Zugang für den Master of Education des jeweils passenden Lehramts.
Der Antrag kann frühestens gestellt werden, wenn allg. und fachspez. Zugangsvoraussetzungen im Umfang von max. 20 LP noch nicht nachgewiesen werden können.
Hinweis für den Zugang zum M.Ed. zum WS2025/26:
Studierende im Auflagenstudium in einem oder mehreren Erweiterungsstudiengängen des K.B.A. gem. auslaufender Prüfungsordnung (vor PO2021) müssen zwingend in eine neue Prüfungsordnung der Erweiterungsstudiengänge zum K.B.A. wechseln, wenn bei Zugang zum M.Ed. nicht alle fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, d.h. wenn der Zugang zum M.Ed. zum WiSe 2025/26 unter Auflagen erfolgt.
Studienleistungen in einer K.B.A. PO vor 2021 können nach dem 30.09.2025 nicht mehr erbracht werden.
Das bedeutet, die ggfs. noch nachzustudierenden Auflagen sind gem. neuer PO (PO 2021 u. ff.) innerhalb der Auflagenfrist, die im Zugangsbescheid ausgewiesen wird, nachzuweisen. Im Bescheid werden die noch nachzuweisenden Auflagen entsprechend den K.B.A.-Prüfungsordnungen/MHB PO2021 ff. angepasst.
Wenn abgesehen werden kann, dass die Prüfungsordnung in einem oder mehreren Erweiterungsstudiengängen zum K.B.A. gewechselt werden muss, bitte frühzeitig beim ZPA melden.
Das gilt insbesonders dann, wenn zum 30.09.2025 mehr als 20 LP zum Abschluss des Auflagenstudiums fehlen und somit der Zugang zum M.Ed. nicht möglich ist.
Weiterführende Informationen auf den Web-Seiten des ZPA:
https://www.zpa.uni-wuppertal.de/de/studiengaenge/abschaltung-wusel/
In einen Studiengang Master of Education (M.Ed.) kann nur aufgenommen werden, wer die in den jeweiligen Prüfungsordnungen ausgewiesenen allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen in den beiden Fächern und in Bildungswissenschaften (inkl. Praktika) erfüllt.
Die Zugangsvoraussetzungen für die angebotenen Master of Education Studiengänge sind unterschiedlich.
Studierende der BUW, die eines der Profile Lehramt in einem Kombinatorischen Bachelorstudiengang vollständig studiert haben, erfüllen für den passenden Master of Education die fachspezfischen Zugangsvoraussetzungen.
Zusätzlich müssen für einige Lehrämter und Fächer weitere Zugangsvoraussetzungen nachgewiesen werden:
- Sprachnachweise wie Latinum, Graecum oder Hebraicum z.B. für GymGe Latein, Geschichte, Philosophie, Ev. und kath. Religionslehre...
- Auslandsaufenthalt für moderne Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch)
- fachpraktische Tätigkeit für den M.Ed.-BK
Allgemeine und fachspezifische Zugangsvoraussetzungen sowie die Fachkombinationen für die Studiengänge Master of Education:
Der Zugang/ bzw. die Einschreibung in einen Kombinationsstudiengang Master of Education (M.Ed.) ist zum
Sommer- und zum Wintersemester möglich.
Der Zugangsantrag intern wird über den Servicebereich der School of Education beim Masterprüfungsausschuss gestellt:
- für das Sommersemester: bis 1. März eines jeden Jahres
- für das Wintersemester: bis 1. September eines jeden Jahres
Die Einschreibung erfolgt über das Umschreibeformular zu den Einschreibungsfristen:
- für das Sommersemester: ab Mitte Dezember bis 30. April eines jeden Jahres
- für das Wintersemester: ab Mitte Mai bis 31. Oktober eines jeden Jahres
- https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/umschreibung/aenderung/umschreibung-in-einen-nc-freien-studiengang/
- Zugangsanträge (pdf-Formular) zum Download:
Zugangsanträge Master of Education Intern
- Mailadresse für die Antragstellung:
antrag-med[at]uni-wuppertal.de
Antragsfristen Interne Anträge
- für das Sommersemester: bis 1. März eines jeden Jahres
- für das Wintersemester: bis 1. September eines jeden Jahres
- Der Zugangsantrag muss innerhalb der o.g. Fristen beim zentralen Prüfungsausschuss für die Kombinationsstudiengänge mit dem Abschluss Master of Education gestellt werden.
- Das Antragsformular wird online (bzw. auf dem PC) vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit
allen erforderlichen Unterlagen (als pdf-Dokumente) per mail zugesendet.
Folgende Dokumente sollen beigefügt werden:
- Auszug Studienkonto mit mind. 165 LP aus StudiLöwe oder Bachelorzeugnis mit Transcript of Records
- Gehört die Bachelor-Thesis zu den noch nachzuweisenden Leistungen, ist zusammen mit dem Antrag die Bestätigung über die Anmeldung der Thesis beim Zentralen Prüfungsamt (i.d.R. über den Studienkontoauszug) mit einzureichen
- Spezielle Nachweise wie
Sprachnachweise für Latein, Geschichte, Philosophie, Evangelische und Katholische Religion
Nachweise fachspez. Eignung (Kunst, Musik, Sport, MDT, FRO),
Auslandsaufenthalt (für Englisch, Französisch, Spanisch) und
Nachweis fachpraktische Tätigkeit (für BK) - Zeugnis allg. Hochschulreife für den Nachweis der zwei Fremdsprachen
- Bitte alle Dokumente (Transcript of Records, Zeugnisse, Praktika-Nachweise) mit aussagekräftigen/ zuordnenbaren Dateinamen versehen.
- Die Unterschrift kann entweder durch Einscannen des unterschriebenen Formulars oder durch eine Signatur (z.B. Acrobat-Reader) erfolgen.
- Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages ist das Einreichen des Antrags mit vollständigen Unterlagen.
- Zugangsanträge (pdf-Formular) zum Download:
Zugangsanträge Master of Education Intern
- Mailadresse für die Antragstellung:
antrag-med[at]uni-wuppertal.de
- Der Zugangsantrag muss innerhalb der o.g. Fristen beim zentralen Prüfungsausschuss für die Kombinationsstudiengänge mit dem Abschluss Master of Education gestellt werden.
- Er kann frühestens gestellt werden, wenn noch maximal 20 LP an Zugangsvoraussetzungen fehlen.
- Weitere Zugangsvoraussetzungen wie z.B. Latinum, Auslandsaufenthalt oder fachprakt. Tätigkeit müssen bei Antragstellung vollständig nachgewiesen werden.
- Das Antragsformular wird online (bzw. auf dem PC) vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit
allen erforderlichen Unterlagen (als pdf-Dokumente) per mail zugesendet.
Folgende Dokumente sollen beigefügt werden:
- Auszug Studienkonto Auflagenstudium (Erweiterungsstudiengänge) aus Wusel/StudiLöwe
- Ablehnungsbescheid der BUW mit ausgewiesenem Studienprogramm, ggfs. mit Markierung, der bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
- Nachweise, die bei der ersten Antragstellung noch nicht eingereicht wurden, mit entsprechender Kennzeichnung
- Spezielle Nachweise wie
Sprachnachweise für Latein, Geschichte, Philosophie, Evangelische und Katholische Religion
Nachweise fachspez. Eignung (Kunst, Musik, Sport, MDT, FRO),
Auslandsaufenthalt (für Englisch, Französisch, Spanisch) und
Nachweis fachpraktische Tätigkeit (für BK)
falls diese Nachweise beim ersten Zugangsverfahren noch nicht vorlagen - Bitte alle Dokumente (Transcript of Records, Zeugnisse, Praktika-Nachweise) mit aussagekräftigen/zuordnenbaren Dateinamen versehen.
- Die Unterschrift kann entweder durch Einscannen des unterschriebenen Formulars oder durch eine Signatur (z.B. Acrobat-Reader) erfolgen.
- Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages ist das Einreichen des Antrags mit vollständigen Unterlagen.
Prüfung der Anträge / Zugangsvoraussetzungen
Der Servicebereich der School of Education koordiniert das Prüfverfahren der Zugangsvoraussetzungen und stellt die Bescheide aus.
Da dieses Verfahren einige Zeit in Anspruch nimmt, sind die jeweiligen Um-/Einschreibetermine (s.o.) nur verlässlich zu erreichen, wenn der Zugangsantrag und die entsprechenden Nachweise zu o.g. Antragsfristen eingehen.
Ein Bescheid wird nur ausgestellt, wenn mindestens 165 LP an Studienleistungen im Bachelor nachgewiesen, also verbucht sind. Angemeldete Prüfungen zählen nicht als nachgewiesene Prüfungsleistung.
In den Prüfungsordnungen der Master of Education Studiengänge sind in §2 die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen definiert.
- Werden die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen vollständig erfüllt, kann die Aufnahme in den Master of Education Studiengang erfolgen.
- Werden die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen bis auf einen Rest von insgesamt maximal 15 LP bei fehlendem Bachelorabschluss erfüllt, kann die Aufnahme in den Master of Education Studiengang erfolgen - unter der Auflage, parallel zum Masterstudium die fehlenden Zugangsvoraussetzungen in dem Bachelorstudiengang nachzustudieren, in dem Sie an der BUW eingeschrieben sind und den Bachelor abzuschließen.
- Gehört der Nachweis von fachpraktischen Bachelorleistungen gemäß §2 Abs2 der PO allgemeine Bestimmungen der M.Ed.-Studiengänge zu den Zugangsvoraussetzungen (z.B. Sport, Kunst, Mediendesign und Designtechnik), ist die Aufnahme in den M.Ed. nur mit dem Nachweis aller erfolgreich abgeschlossener fachpraktischer Module im Bachelorstudium möglich (i.d.R. über das Transcript of Records/Studienkontoauszug).
- Die Zugangsvoraussetzungen Auslandsaufenthalt, fachpraktische Tätigkeit, Sprachnachweise Latinum, Graecum, Hebraicum sowie zwei Fremdsprachen (bzw. eine Fremdsprache für M.Ed.-BK mit mind. einer beruflichen Fachrichtung) müssen vor Ein-/Umschreibung in den M.Ed. vollständig nachgewiesen werden.
Weitere Informationen hierzu siehe
(Beschluss Zentraler Prüfungsausschuss der Studiengänge Master of Education vom 08.12.2023).
Für den Zugang zu einem Erweiterungsstudiengang zum M.Ed. (Drittfach) gilt:
-
Die Aufnahme in einen Erweiterungsstudiengang zum Master of Education kann nur erfolgen, wenn die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen vollständig nachgewiesen werden.
Bescheide und Einschreibung
Nach Ablauf unseres internen Zugangsverfahrens erhalten Sie eine schriftliche Auskunft über dessen Ergebnis in Form eines Bescheides.
- Sie erhalten einen Zugangsbescheid mit dem Sie sich zusammen mit dem Umschreibeformular einschreiben können.
- Im Studierendensekretariat erfolgt auf der Grundlage des Bescheids sowie des eingereichten Umschreibeformulars die Einschreibung in den Master of Education.
- Informationen zum Umschreibeverfahren einschließlich der dort geltenden Termine finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats:
https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/umschreibung/aenderung/umschreibung-in-einen-nc-freien-studiengang/
Falls Sie noch keinen Erstabschluss nachweisen können, gelten die folgenden Regelungen:
Ein Zugang ist nur möglich, wenn der Nachweis von maximal 15 LP zum Abschluss des vorangehenden Bachelor-Studiengangs noch aussteht. Diese Regelung geht davon aus, dass die zugrunde liegenden Studien- und Prüfungsleistungen in der Regel bereits erbracht sind und lediglich deren Bewertung und Bescheinigung noch aussteht.
Der Abschluss des Erststudiums ist dann innerhalb eines halben Jahres (erstes Mastersemester) nachzuweisen.
- Gehört der Nachweis von fachpraktischen Bachelorleistungen gemäß §2 Abs2 der PO allgemeine Bestimmungen der M.Ed.-Studiengänge zu den Zugangsvoraussetzungen (z.B. Sport, Kunst...), ist die Aufnahme in den M.Ed. nur mit dem Nachweis aller erfolgreich abgeschlossener fachpraktischer Module im Bachelorstudium möglich (i.d.R. über das Transcript of Records/Studienkontoauszug).
- Die Zugangsvoraussetzungen Auslandsaufenthalt, fachpraktische Tätigkeit, Sprachnachweise Latinum, Graecum, Hebraicum sowie zwei Fremdsprachen (bzw. eine Fremdsprache für M.Ed.-BK mit mind. einer beruflichen Fachrichtung) müssen vor Ein-/Umschreibung in den M.Ed. vollständig nachgewiesen werden.
Weitere Informationen hierzu siehe
(Beschluss Zentraler Prüfungsausschuss der Studiengänge Master of Education vom 08.12.2023).
Zugang zum M.Ed. mit Auflagen
Wenn die nach zu studierenden Auflagen aus dem Ablehnungsbescheid bis auf max. 20 LP nachgewiesen werden, können Sie in den Masterstudiengang eingeschrieben werden und die restlichen Auflagen parallel zum M.Ed.-Studium weiter im Rahmen des Erweiterungsstudiums zum Kombinatorischen Bachelor of Arts nachstudieren.
WS 2025/26:
Studierende, die sich im Auflagenstudium K.B.A. gemäß der zum 30.09.2025 auslaufenden Prüfungsordnungen befinden, müssen für das Studium der restlichen Auflagen in die Erweiterungsstudiengänge gemäß neuer PO2021 ff. wechseln.
(siehe oben unter "wer kann sich bewerben?)
Für die Erfüllung dieser Auflagen wird die verbindliche Frist von zwei Semestern ausgewiesen.
siehe Info Unvollständige Zugangsvoraussetzungen
Ausnahme: Zugang zum Drittfach M.Ed. nur ohne Auflagen
Der Zugang zu einem Erweiterungsstudium zum Master of Education (Drittfach) ist ausschließlich mit dem vollständigen Nachweis der allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen möglich.
Sonstige Regelungen zum Nachweis Zugangsvoraussetzungen:
- Gehört der Nachweis von fachpraktischen Bachelorleistungen gemäß §2 Abs2 der PO allgemeine Bestimmungen der M.Ed.-Studiengänge zu den Zugangsvoraussetzungen (z.B. Sport, Kunst, ), ist die Aufnahme in den M.Ed. nur mit dem Nachweis aller erfolgreich abgeschlossener fachpraktischer Module im Bachelorstudium möglich (i.d.R. über das Transcript of Records/Studienkontoauszug).
- Die Zugangsvoraussetzungen Auslandsaufenthalt, fachpraktische Tätigkeit, Sprachnachweise Latinum, Graecum, Hebraicum sowie zwei Fremdsprachen (bzw. eine Fremdsprache für M.Ed.-BK mit mind. einer beruflichen Fachrichtung) müssen vor Ein-/Umschreibung in den M.Ed. vollständig nachgewiesen werden.
Weitere Informationen hierzu siehe
Zugangsbescheid mit Auflagen
Sie erhalten einen Zugangsbescheid mit Auflagen mit dem Sie sich zusammen mit dem Umschreibeformular in den Masterstudiengang einschreiben können.
Informationen zum Umschreibeverfahren einschließlich der dort geltenden Termine finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats:
https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/umschreibung/aenderung/umschreibung-in-einen-nc-freien-studiengang
Der Zugang zu einem Erweiterungsstudium zum Master of Education (Drittfach) ist ausschließlich mit dem vollständigen Nachweis der allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen, also ohne Auflagen, möglich.
Das bedeutet, neben den fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für das jeweilige Fach müssen auch die anderen Zugangsvoraussetzungen wie z.B. Auslandsaufenthalt, Sprachnachweise Latinum, Graecum... nachweislich erfüllt sein.
Weitere Informationen hierzu siehe
Zugangsbescheid ohne Auflagen
Sie erhalten einen Zugangsbescheid ohne Auflagen mit dem Sie sich zusammen mit dem Umschreibeformular in den Masterstudiengang einschreiben können.
Informationen zum Umschreibeverfahren einschließlich der dort geltenden Termine finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats:
https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/umschreibung/aenderung/umschreibung-in-einen-nc-freien-studiengang
zuletzt bearbeitet am: 20.06.2025