Di 5. November um 17 Uhr - Zoom-Infoveranstaltung zum Einstieg in den Vorbereitungsdienst
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Die hier genannten Bewerbungsfristen gelten auch für Studierende, die ein Auflagenstudium in den Erweiterungsstudiengängen des K.B.A. oder im B.Ed.-SPF an der BUW absolvieren.
Für Studierende der BUW der Studiengänge B.Sc. Wirtschaftswissenschaft, Elektrotechnik, Maschinenbau und Bauingenieurwesen gelten die Fristen des externen Zugangsverfahrens, siehe: Zugangsverfahren extern
Für die Ein-/bzw. Umschreibung in einen Studiengang Master of Education muss bei der Immatrikulation beim Studierendensekretariat eine Bescheinigung des zuständigen Masterprüfungsausschusses (Aufnahmebescheid) vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass alle gemäß Prüfungsordnung des beantragten Masterstudiengangs erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.
Für den Master of Education koordiniert der Servicebereich der School of Education das Zugangsverfahren.
Mit einem abgeschlossenen Erststudium Kombi-Bachelor of Arts K.B.A. , Kombi-Bachelor angewandte Naturwissenschaften B.Sc.-AS sowie dem Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung B.Ed.-SPF und Bachelor of Education Grundschule B.Ed.-G an der BUW kann ein Antrag auf Zugang für den Master of Education des jeweils passenden Lehramts gestellt werden.
Wenn das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, kann ein Antrag gestellt werden, wenn zum Abschluss des Bachelors noch maximal 15 LP fehlen - es müssen also mind. 165 LP nachgewiesen werden.
Gehört die Bachelor-Thesis zu den noch nachzuweisenden Leistungen, ist zusammen mit dem Antrag nachzuweisen, dass die Bachelor-Thesis bereits im Zentralen Prüfungsamt angemeldet ist (i.d.R. über das Transcript of Records/Studienkontoauszug).
Weitere Informationen zu den Regelungen bei unvollständigen Zugangsvoraussetzungen
Für Studierende, mit einem abgeschlossenen Erststudium an einer anderen Universität und zusätzlichen in einem Auflagenstudium an der BUW erbrachten Leistungen gelten die Fristen und Regelungen des internen Zugangsverfahrens für den Antrag auf Zugang für den Master of Education des jeweils passenden Lehramts.
In einen Studiengang Master of Education (M.Ed.) kann nur aufgenommen werden, wer die in den jeweiligen Prüfungsordnungen ausgewiesenen allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen in den beiden Fächern und in Bildungswissenschaften (inkl. Praktika) erfüllt.
Die Zugangsvoraussetzungen für die angebotenen Master of Education Studiengänge sind unterschiedlich.
Studierende der BUW, die eines der Profile Lehramt in einem Kombinatorischen Bachelorstudiengang vollständig studiert haben, erfüllen für den passenden Master of Education die fachspezfischen Zugangsvoraussetzungen.
Zusätzlich müssen für einige Lehrämter und Fächer weitere Zugangsvoraussetzungen nachgewiesen werden:
Der Zugang/ bzw. die Einschreibung in einen Kombinationsstudiengang Master of Education (M.Ed.) ist zum
Sommer- und zum Wintersemester möglich.
Der Zugangsantrag intern wird über den Servicebereich der School of Education beim Masterprüfungsausschuss gestellt:
Die Einschreibung erfolgt über das Umschreibeformular zu den Einschreibungsfristen:
Antragsfristen Interne Anträge
Folgende Dokumente sollen beigefügt werden:
Folgende Dokumente sollen beigefügt werden:
Der Servicebereich der School of Education koordiniert das Prüfverfahren der Zugangsvoraussetzungen und stellt die Bescheide aus.
Da dieses Verfahren einige Zeit in Anspruch nimmt, sind die jeweiligen Um-/Einschreibetermine (s.o.) nur verlässlich zu erreichen, wenn der Zugangsantrag und die entsprechenden Nachweise zu o.g. Antragsfristen eingehen.
Ein Bescheid wird nur ausgestellt, wenn mindestens 165 LP an Studienleistungen im Bachelor nachgewiesen, also verbucht sind. Angemeldete Prüfungen zählen nicht als nachgewiesene Prüfungsleistung.
In den Prüfungsordnungen der Master of Education Studiengänge sind in §2 die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen definiert.
Weitere Informationen hierzu siehe
(Beschluss Zentraler Prüfungsausschuss der Studiengänge Master of Education vom 08.12.2023).
Nach Ablauf unseres internen Zugangsverfahrens erhalten Sie eine schriftliche Auskunft über dessen Ergebnis in Form eines Bescheides.
Falls Sie noch keinen Erstabschluss nachweisen können, gelten die folgenden Regelungen:
Ein Zugang ist nur möglich, wenn der Nachweis von maximal 15 LP zum Abschluss des vorangehenden Bachelor-Studiengangs noch aussteht. Diese Regelung geht davon aus, dass die zugrunde liegenden Studien- und Prüfungsleistungen in der Regel bereits erbracht sind und lediglich deren Bewertung und Bescheinigung noch aussteht.
Der Abschluss des Erststudiums ist dann innerhalb eines halben Jahres (erstes Mastersemester) nachzuweisen.
Weitere Informationen hierzu siehe
(Beschluss Zentraler Prüfungsausschuss der Studiengänge Master of Education vom 08.12.2023).
Wenn die nach zu studierenden Auflagen aus dem Ablehnungsbescheid bis auf max. 20 LP nachgewiesen werden, können Sie in den Masterstudiengang eingeschrieben werden und die restlichen Auflagen parallel zum M.Ed.-Studium weiter im Rahmen des Erweiterungsstudiums zum Kombinatorischen Bachelor of Arts nachstudieren.
Für die Erfüllung dieser Auflagen wird die verbindliche Frist von zwei Semestern ausgewiesen.
Ausnahme: für eine Aufnahme in ein Erweiterungsstudium zum Master of Education (Drittfach) ist der vollständige Nachweis der allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen erforderlich.
Info Unvollständige Zugangsvoraussetzungen
Weitere Informationen hierzu siehe
(Beschluss Zentraler Prüfungsausschuss der Studiengänge Master of Education vom 08.12.2023).
Sie erhalten einen Aufnahmebescheid mit Auflagen mit dem Sie sich zusammen mit dem Umschreibeformular in den Masterstudiengang einschreiben können.
Informationen zum Umschreibeverfahren einschließlich der dort geltenden Termine finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats:
https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/umschreibung/aenderung/umschreibung-in-einen-nc-freien-studiengang
zuletzt bearbeitet am: 08.11.2024